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CrazyDaisy fragte in TiereSonstiges - Tiere · vor 1 Jahrzehnt

Frage zu Abiprüfung - WICHTIG :)?

So meine Lieben

Am Freitag halte ich einen Vortrag auf Englisch über Illegalen Tierhandel.

Ich finde allerdings nirgendwo im Internet irgendeine gescheite Erklärung dazu, WAS genau den Handel illegal macht?

Geht es dabei nur darum, dass es bedrohte Tierarten sind?

Gibt es irgendwelche formulierten Gesetze die in der EU oder sonstwo gelten?

Ich brauch ALLES an Informationen, ich find irgendwie überhaupt nichts ._.

Update:

Danke schonmal :)

Ja, das war eigentlich auch so meine Frage, ab wann ist denn der Tierhandel illegal und wann legal?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Auch nicht bedrohte Tierarten müssen länderübergreifend bestimmte Auflagen erfüllen, um in- und exportiert zu werden. Dazu gehören z.B. vorgeschriebene Impfungen, ein bestimmtes Mindestalter und evtl. Quarantäne und alle vorgeschriebenen Papiere seitens Tierarzt und gegebenenfalls auch des Zolls.

    Vielleicht solltest Du in Deinem Referat zuerst einmal den Begriff "illegal" definieren und dann erst Beispiele dazu geben.

    Viel Erfolg!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Export und Import von wildlebenden Tieren ist für viele Händler ein Geschäft wie jedes andere. Ohne gesetzliche Regelungen werden natürliche Ressourcen rücksichtslos ausgebeutet. Wegen dieses rücksichtlosen Vorgehens sind die Populationen vieler Wildtierarten im Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Aber auch aus anderen - vom Menschen verursachten - Gründen sind viele Wildtierarten zumindest im Bestand gefährdet.

    Um diese Tierarten zu schützen, wurde das Washingtoner Artenschutzabkommen zwischen vielen Staaten der Welt geschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Abkommen im Jahre 1972 bei. Ziel des Washingtoner Artenschutzabkommens ist es, den Handel mit gefährdeten Tierarten und Pflanzen sowie den Handel von Produkten zu regeln, für die gefährdete Tierarten ihr Leben lassen mussten. Zu den Produkten zählen unter anderem aus Elfenbein gefertigte Objekte oder aus Häuten von gefährdeten Tierarten gefertigte Lederwaren.

    In den Listen des Artenschutzabkommens sind rund achttausend Wildtierarten und weiterhin ca. vierzigtausend Pflanzenarten aufgeführt. Diese Listen sind im Grad der Gefährdung unterteilt, je nachdem, ob die Art vom Aussterben gefährdet oder im Bestand bedroht ist. Vom Aussterben bedrohte Tierarten dürfen nur für spezielle und rein wissenschaftliche Anliegen gefangen und exportiert werden. Für die restlichen Tierarten, die "nur" von der Population her gefährdet sind, benötigt ein Importeur und Händler einen Herkunftsnachweis.

    Aber auch die gesetzlichen Regelungen in Deutschland sind teilweise unzureichend. So ist die Haltung von Exoten und anderen Wildtierarten nicht bundeseinheitlich geregelt. Oftmals ist es ein Leichtes für den erfahrungslosen Tierliebhaber, auf Exotenbörsen das Objekt seiner Begierde zu erwerben. So gehen Experten in ihren Schätzungen davon aus, dass allein in deutschen Haushalten um die zehntausend Giftschlangen von privaten Tierliebhabern gehalten werden, die sie zum Teil weder artgerecht noch ausbruchssicher unterbringen können.

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