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Darf der Türsteher das?

Am Wochenende hat mich ein Türsteher eines Clubs mitten in der Discothek vor allen Leuten durchsucht ...auch noch ohne einen konkreten Verdacht zu äussern.

Er meinte nur er müsse mal kurz meine Tasche ansehen.

Darf er das???

20 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Er darf nur mit einer Lampe reinleuchten, aber nicht drinnen herumsuchen,

    wohl kann er von Dir verlangen, die Sachen herauszunehmen und vorzuzeigen.

    Bin selbst Security im Nebenjob.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    1),.-Der Türsteher darf das, aber er muss Dich vorher um Dein Erlaubnis bitten und einen konkreten Verdacht äußern (z.B. Verdacht auf Mitführen von Waffen)

    2),.-gefällt Dir das nicht, oder wenn du das nicht willst, kannst Du das Lokal im eigenen Interesse ohne weiteres verlassen.

    3),.-wenn du aber bleiben willst, muss du ihm das gewähren, sonst kann er dich ohne weiteres im Interesse der anderen Gäste einfach rausschmeissen!

    4),.-er muss sich aber bei Dir anschließend entschuldigen, wenn es ein falscher Verdacht bei Dir war.

    P.S.: Wenn in einem Lokal eine Bombe hochgeht, oder jemand eine Waffe zieht, wer ist denn dafür verantwortlich? Möchte jemand von euch dabei sein?

    Quelle(n): Selbst Türsteher gewesen!
  • Noname
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Er darf eigentlich überhaupt nichts! Erst recht darf er nicht deine persönlichen Sachen durchsuchen - das darf nur die Polizei und auch die darf das nur, wenn ein konkreter Verdacht besteht.

    Der Türsteher darf dich allerdings vor die Tür setzen, wenn du seinen Aufforderungen nicht Folge leistest - er übt nämlich im Namen des Clubbesitzers das Hausrecht aus.

    Nochmal kurz:

    Der Türsteher hat keinerlei Rechte, dich zu durchsuchen! Wenn du bleiben willst, solltest du ihm die Durchsuchung aber gestatten!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, also meines wissens hat ein Türsteher zwar Hausrecht aber er darf Dich nicht einfach durchsuchen er müßte Dir schon einen grund nennen und Dich dann fragen ob Du bereit bist Deine taschen zu leeren wenn Du das nicht möchtest kann er die polizei holen die übernehmen dann. Das einzige was er dürfte, warum auch immer, Dich aus der Disco schmeissen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    nein, der Türsteher oder jede andere Person dürfen Dich oder von Dir mitgeführte Taschen usw. ohne Deine Einwilligung nicht durchsuchen, auch wenn ein konkreter Verdacht vorliegt. Wenn auf eine Durchsuchung bestanden wird und Du diese verweigerst müssen Beamte mit Vollzugsstatus gerufen werden, das sind Polizeibeamte und Beamte des Ordnungsamtes. Wird eine Herbeirufung dieser verweigert darf man Dich auch nicht festhalten. Der Türsteher hat sich der vorsätzlichen Nötigung strafbar gemacht, sollte dieser Dich angefasst haben kommt noch gegebenenfalls vorsätzliche Körperverletzung oder fahrlässige Körperverletzung hinzu, da Du vermutlich das Lokal auch nicht ohne vorherige Durchsuchung verlassen durftest kommt noch Freiheitsberaubung dazu.

    Ich würde Dir dringend empfehlen Strafanzeige gegen den Türsteher wegen den vorgenannten Gründen zu erstatten und gegen den Inhaber bzw. Betreiber des Lokales Strafanzeige wegen Beihilfe zu oben genannten Delikten. Diese Strafanzeige kannst Du bei jeder Polizeistation persönlich oder schriftlich mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Staatsanwaltschaft und der für Deinen Ort zuständigen Staatsanwaltschaft selbst erstatten, Dir alles Gute und dennoch eine schöne Woche.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich sage mal ganz einfach nein, auch wenn hier Hausrecht vorliegt. Eine Leibesvisitation darf nur von der Polizei durchgeführt werden.

    Er hätte Dir Hausverbot geben können, aber nicht mehr.

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nicht gegen Deinen Willen. Falls Du Dich weigerst, kann er Dich allerdings sofort und ohne weiteren Grund rauswerfen. Und das dürfte er dann auch, selbst wenn Du ein ehemaliger MilitärPolizeiOffizier wärest....

    Kannst Dir aussuchen, was Dir lieber ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein darf er eindeutig nicht verstößt gegen die Gesetze. Er darf bei irgend ein Verdacht die Polizei rufen und die dürfen dich durchsuchen.

    Im normal Fall darf der es nur wenn du deine Einwilligung da zu gibst .

    Ein Türsteher hat keine hoheitliche Befugnisse. .

    Dies Knallköpfe meinen sie wären das non plus ultra und nehmen sich Sachen raus für was sie in den Knast kommen können. Darum wäre es ganz gut wenn sich die Gäste über den einschlägigen Gesetzen kundig machen.

    Bei mir als ehemaligen Militär Polizei Offizier wären sie an der richtigen Adresse und sie könnten nicht mal so schnell gucken und sie wären im Knast.

    Quelle(n): Die Gesetze.
  • vor 1 Jahrzehnt

    ja- Gaststätten müssen selber dafür sorgen das es kein Handel mit Betäubungsmitteln stattfindet.Man kann eine Durchsuchung verweigern,dann hätte der Türsteher nur noch die Wahl gehabt dich bis zum eintreffen der Polizei festzuhalten oder dich des Veranstaltungsortes zu verweisen.

    Quelle(n): glaub ich
  • d0lce_
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    ja wenn es sein bauchgefühl sagt aber ohne grund finde ich jetzt irgendwie auch blöd.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ne das darf der Türsteher nicht.

    Nur wenn was verdächtigt aussieht, aber einfach so ne darf er auf keinen Fall.

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