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Sonne53 fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

mehrere Fragen zum Testament... letzter Wille?

Hallo,

Ein notarielles Testament wurde ca. 1990 von meinen Eltern beim Amtsgericht hinterlegt.

(Eigenheim war vorhanden)

2002 ist mein Vater verstorben.

Jedes der 4 Kinder hat nach dem Tod des Vaters sein Pflichtteil ausgeschlagen.

(der Mutter wegen)

Als meine Mutter später nach dem Tod des Vaters das Haus verkauft hat,

(weil sie sich darin nicht mehr wohl gefühlt hat),

hat jedes Kind einen sehr großen Betrag vom Erlös erhalten.

Nun meine 1. Frage:

Wenn meine Mutter verstirbt, erhält jedes Kind noch einmal einen Pflichtanteil?

Großes Vermögen ist nicht mehr vorhanden, außer Wohnungseinrichtung, Schmuck und ein Auto.

Frage 2:

Jetzt möchte meine Mutter ein neues Testament (ihren letzten Willen) aufsetzen, allerdings handschriftlich und nicht mehr über einen Notar laufen lassen.

Das Testament möchte sie zu Hause aufbewahren.

Ist dies möglich?

Welches Testament ist rechtsgültig, das neue mit Datum versehene, handgeschriebene oder das beim Amtsgericht hinterlegte?

Muss sie das hinterlegte Testament widerrufen?

Frage 3:

Wenn sie das Testament handschriftlich macht, muss ein Notar, bzw. ein Arzt es noch gegenzeichnen?

Das sie es persönlich geschrieben hat, ohne "Druck".

Frage 4:

Meine Mutter möchte nicht mehr ihre 3 Söhne bedenken, weil der eine Sohn

sich jetzt 12 Jahre (außer Beerdigung des Vaters) lang nicht mehr bei ihr gemeldet hat.

Die anderen beiden Söhne haben sich seid knapp 3 Jahren nicht mehr bei ihr gemeldet.

Sie möchte mich bedenken, weil ich ihr immer zur Seite stand.

Ich werde sie im Krankheitsfall bei mir zu Hause pflegen bis zum Tode.

Wir sehen uns täglich.

Kann sie die 3 Jungs ausschließen und mich zur Alleinerbin (es ist ja kein großes Vermögen da) machen?

Ich bedanke mich im vorraus für eure Antworten.

5 Antworten

Bewertung
  • Jerry
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Auch wenn ich sicher kein Profi in sowas bin, aber ich denk, das sind Sachen, die einfach genug sind, um sie mal als Laie anzugehen.

    Frage 1: Pflichtanteil gilt immer beim Tod eines Elternteils. Also sind die Ansprüche berechtigt.

    Frage 2 und 3: Gültigkeit hat immer das vom Datum her jüngste Testament, sofern es den Ansprüchen entspricht. Voraussetzung dafür ist unter anderem, daß es vollständig handschriftlich abgefaßt ist (nicht nur Unterschrift). Ein Notar ist nicht zwangsläufig nötig, es wird nur schwerer anfechtbar, wenn man einen mit einbezieht.

    Frage 4: Siehe 1. Um eine Enterbung vom Pflichtteil zu erreichen, braucht es schon massive Gründe. Ein sehr sporadischer Kontakt dürfte da nicht ausreichen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hier ist kein Rechtsberatungszentrum, außerdem sitzen hier keine Fachanwälte für Erbrecht rum, sondern Laien. Daher würde ich sehr vorsichtig sein mit solchen Fragen und die Antworten drauf. Du musst schon paar Euro investieren und einen Fachanwalt für Erbrecht aufsuchen, zumal dieses Thema sehr komplex.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf jeden Fall zählt das handgeschriebene Testament mit dem zuletzt ausgestelltem Datum. Es muß nicht von irgendjemand gegengezeichnet werden. Geht dieses Testament auf irgendeine Art verloren, zählt wieder die gesetzliche Erbfolge.

    Die 3 Brüder müßten gegebenenfalls sich selbst um etwaigen Pflichtteil bemühen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst liegt es am alten Testament ob Deine Mutter neu verfügen kann. Bei einem Gemeinschaftlichen Testament kann sie nicht neu verfügen.- das bleibt gültig - Was sie kann sehr viel verschenken, aber dabei sollte sie mit einem Anwalt an die Sache gehen, damit das auch gültig bleibt, wenn sie innerhalb von 10 Jahren stirbt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    diese Fragen sind so komplex, dass es einem Laien nicht möglich ist diese exakt zu beantworten.

    Erbitte bei einem Notar ein Beratungsgespräch oder aber wende Dich an das zuständige Amtsgericht. Dort gibt es Rechtspfleger, die, überwiegend kostenlos, solcherart Fragen präzise beantworten können.

    Quelle(n): eigene Erfahrung und Tipp unseres Rechtsanwalts
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