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Konto von Bank gekündigt - wie ist das mit meinem Lohn?

Meine Bank hat mir mein Konto gekündigt weil ich sehr im Minus bin. Wie ist das nun, mein Lohn ist auf dieses Konto gegangen (knapp 700 Euro) Kann die Bank das Geld nun behalten oder muss sie mir das ausbezahlen?

10 Antworten

Bewertung
  • Kater
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Oh je!

    Natürlich wird die Bank versuchen, das Geld zu behalten.

    Aber so geht das nicht.

    Damit die Bank das glaubt, bedarf es eines Schreibens deines Rechtsanwalts.

    So bekommst du wenigstens, was du zum Leben brauchst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich wird die Bank erst einmal die Schulden begleichen.

    Wenn man solche Probleme hat, sollte man das Gespräch mit der Bank suchen (ehe es soweit kommt). Denn sicher bist Du schon mehrmals darauf hingewiesen worden.

    Zu diesem Sachverhalt gibt es ein Urteil von 2005.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    In diesem Fall ist eine Schuldnerberatung aber sehr sinnvoll, also mache dir gleich morgen aus dem Weg....

    Eins steht fest: Sozialleistungen müssen ohne wenn und aber ausbezahlt werden, nicht aber Lohn. Diese darf aber nur dann einbehalten werden, wenn dieser über die Pfändungsfreigrenzen liegt, momentan sind es knapp 1000 Euro; deine 700 Euro müssen also vollständig ausbezahlt werden.

    Auch die Bank muss sich an das BGB und die Zivilprozeßordung halten und darf nicht eigenmächtig den vollständigen Lohn einbehalten. Macht sie es trotzdem: Schuldenberatung sofort anrufen und die werden dir das gleiche sagen: Ab zum Amtsgericht und eine einstweilige Verfügung beantragen.

    Aber wenn die Konto eh gekündigt wurde, kann auch der AG kein Lohn mehr überweisen! Und eröffne schnell ein neues Konto, es gibt Banken, die geben auch Schufaleichen ein Girokonto, ggf. mich per PM anschreiben. Und höre bitte nicht auf einige möchtegern-Experten, ich bin zwar kein Jurist, habe aber durch Bekannte Erfahrungen in dem Bereich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das Konto zum Zeitpunkt der Überweisung schon nicht mehr bestanden hat, geht das Geld zum Arbeitgeber zurück, da nicht verbuchbar.

    Wenn es noch bestanden hat, darf die Bank soviel behalten, wie du ihr schuldest bzw. auch alles, wenn der Schuldbetrag noch höher ist.

    Wobei du ja noch von irgendwas leben musst...

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  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Geld kannst Du vergessen. Was soll auch dieses ganze Geschreibsel von wegen Mahnbescheid und Pfändungsfreigrenze etc.? Die Bank braucht keinen Mahnbescheid und sie hat das Geld auch nicht gepfändet. Eingehendes Geld wird sofort mit dem Minus verrechnet, so dass der geschuldete Betrag sich verringert. Dafür braucht die Bank keine Rechnung, keine Mahnung und auch keinen Mahnbescheid; es ist logisch und ergibt sich wahrscheinlich zusätzich durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch die Kontokündigung kannst Du lediglich den Dir bis dato eingeräumten Dispo nicht mehr in Anspruch nehmen, und deshalb nicht über das Geld -das ja eigentlich nicht deins ist- verfügen. Du hättest eben dafür sorgen müssen, dass das Konto nicht gekündigt wird. Bevor sowas passiert, werden zahlreiche Briefe und Androhungen verschickt, auf die Du wahrscheinlich nicht reagiert hast. Hätte man in einem Gespräch und mit ein bisschen Einsicht von Deiner Seite alles regeln können, wenn man nicht selber pfiffig genug ist, mit so einem geringen Einkommen sein Konto nicht noch zu überziehen. Jetzt hast Du wohl Pech gehabt. Bitte doch Deinen Chef um einen Vorschuß, den Du dann ratenweise abstotterst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Bank kannst zur Schuldendeckung das Geld behalten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Bank darf es nicht.

    Mach das hier:

    1. Widerspreche die Kündigung sofort schriftlich. Per Fax und per Einschreiben

    2. Teile im Widerspruch mit, dass Du vom Geld lebst und die Miete etc. zahlen musst. Lt. Gesetz gibt es ein nicht pfändbarer Betrag und das bei Singles um 900 Euro. Recherchiere diesbezüglich.

    3. Sag der Bank, dass Du bereit bist die Schulden zu begleichen und bitte um Umschuldung und Ratenzahlung. Du musst Zahlungsbreitschaft zeigen!

    4. In dem Widerspruch eine Fristsetzen die angemessen ist. Hast Du kaum Geld zu leben, dann am besten 48 Std. Aber teile gleich mit, dass Du ein Anwalt aufsuchen wirst und vor Gericht gehen wirst.

    Aber achte darauf, dass Du vor Gericht keinen Anwalt benötigst. Im Gericht sind nette Herrn und Damen, die dir die Klage schreiben können. Sie beraten nicht, aber sie schreiben für dich die Klage auf. Beantrage gleich einen vorläufigen Rechtsschutz(siehe Wiki), damit Du Geld hast bis ein Richter den entgültigen Urteil spricht.

    Viel Glück :)

    Ergänzung:

    Lt. Gesetz muss die Bank dir mind. 7 Tage Zeit lassen, um deine Unkosten begleichen zu können. Auch das wurde dir nicht eingeräumt. Erwähne im Schreiben.

    Sollten die dich anrufen, um eine Lösung zu finden, dann gut. Aber achte sehr gut auf das Angebot. Ansonsten schriftliche Antwort abwarten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Bank kann das Geld behalten, bis die Schulden ausgeglichen sind. Falls die Bank dir Strafgebühren wegen Rückbuchungen (aufgrund mangelnder Deckung) berechnet hat, kannst du diese zurück verlangen (Link 1).

    Es gibt außerdem ein Grundrecht auf ein Girokonto. Bei deinem Schuldenproblem wirst du aber evtl. nur ein Konto auf Guthabenbasis bekommen können, bis sich dein Geldverhalten bessert. Der Sparkassenverband bzw. die Verbraucherzentrale kann dir dabei helfen (Link 2). Am besten suchst du dir aber eine Bank, die keine Grundgebühren kostet (z.B. Sparda, Postbank,…)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Bank muß das Gehalt auszahlen. Einbehalten ohne Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid bzw. Pfändung ist Diebstahl. Du könntest eine Ratenzahlung mit der Bank vereinbaren. Schon bei zwanzig Euro monatlicher Rate läßt die Bank mit sich reden und dein Konto wird weitergeführt. Andernfalls hilft nur ein neues Konto bei einer anderen Bank. Oder Überweisung des Lohnes auf das Konto eines Familienangehörigen. Dann ist es nicht pfändbar.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du der Bank mehr als 700 Euro schuldest, wird sie es wohl behalten dürfen.

    Du könntest evtl. versuchen, beim Amtsgericht einen Selbstbehalt im Rahmen der Pfändungsgrenze zu erwirken.

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