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Strafmaß bei Fahrerflucht ohne Beteiligung Anderer?

Ich wollte fragen, ob jemand weiß, wie das Mindeststrafmaß bei Fahrerflucht ohne Beteiligung Anderer aussieht? Es wurden weder andere Personen, noch fremde Sachgegenstände beschädigt.

Update:

Es wäre schön, wenn jemand mir eine genau belegte Angabe geben könnte. Um zu hören, dass man sich der Polizei stellen sollte,habe ich nicht gefragt. Die Flucht erfolgte aufgrund von Fahren mit Alkohol- und Drogeneinfluss.

Update 2:

Würde es nicht trotzdem einen Straftatbestand erfüllen, wenn man sein Auto stehen lässt und flieht und die Polizei dann einen suchen lässt und sich um die Abschleppung des Fahrzeuges kümmern muss?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei einer Fahrerflucht muss ein Unfall mit Fremdschaden voraus gegangen sein. Kein Geschädigter, keine Fahrerflucht.

    Nur zur Vollständigkeit, Unfallfluch begeht auch jemand der am Unfall beteiligt ist, flieht, auch wenn er nicht der Verursacher ist. Das aber nur zur Vollständigkeit. Spielt hier keine Rolle.

    Zum Strafmaß, da gibt es keine feststehenden Sätze wie beim Bußgeld. Die Unterste Grenze liegt meist bei 30 Tagessätzen und Entzug der Fahrerlaubnis ab 6 Monate.

    Je nach Umständen, wurde jemand verletzt hoher Sachschaden, Gefährdungspotential kann es ein Mehrfaches werden, bis zur Bewährungsstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis für 2 Jahre mit anschließender MPU. In Extremfällen auch Haft.

    Wenn Du vergleichbare Fälle suchst. einfach Google

    Fahrerflucht Urteil

    googeln, und dann noch Alkohol und Drogen, und Du hast entsprechende Urteile. Die meisten Fälle werden allerdings per Strafbefehl abgearbeitet.

    Aber wie gesagt, kein Schaden, keine Unfallflucht.

    Sollte aber mal ein Anstoß sein das Drogen und Alk sich mit fahren nicht verträgt. Alleine schon der nachgewiesene Konsum von Drogen, ohne das unter Drogen gefahren wurde, ohne Unfall bedeutet meist MPU und mindestens 6 Monate ohne Führerschein.

    Nachtrag:

    Es steht dann die Frage im Raum, warum ist derjenige abgehauen. Da kommt natürlich ganz schnell der Verdacht auf Alkoholkonsum auf. Wenn der Fahrer erwischt wird, muss er damit rechnen das eine Blutprobe zum ermitteln der Promille zum Unfallzeitpunkt angeordnet wird.

    Sonst, ein nicht fahrbereites Fahrzeug stehen lassen ist an für sich noch keine Ordnungswidrigkeit. Sie wird es erst wenn sich nicht darum gekümmert wird. Ich würde jetzt mal abwarten ob die Polizei jetzt den Fahrer ermitteln kann. Der Halter muss jedenfalls für die Abschleppkosten aufkommen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Und vor was genau ist der Fahrer dann geflohen?

    /"Die Flucht erfolgte aufgrund von Fahren mit Alkohol- und Drogeneinfluss"

    lol? Fahrerflucht = umgangssprachliche Bezeichnung für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, §142 StGB. Vor der Polizei abzuhauen hat mit Fahrerflucht nichts zu tun. Das dürfte eher in Richtung Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gehen

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ihr kein schlechtes Gewissen habt, dann meldet euch doch bei der Polizei..............

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    2jahre

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Warst du das mit der Fahrerflucht ???

    nanana !!!!

    Also wenn du das gemacht hast dann würde ich mal versuchen mich selbst anzuzeigen denn sonst

    wenn es die Polizei rausfindet kann es sein dass du bist zu 3 Jahre hinter schwedisch Gardinen kommst.

    Auch wenn es nur etwas kleines Wahr .

    Denn auch wenn niemand zu Schaden gekommen ist , ist immer noch etwas passiert, denn sonst wäre es keine Fahrerflucht

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