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Mein Mann war Hausmeister, darf mann uns in der Nebenkostenabrechnung auch denn Hausmeister abrechnen?
Mein mann und ich haben bis okt 2009 in der alten Wohnung gewohnt. Wir haben jeden Monat 160e nebenkosten gezahlt und jetzt trotzdem für 10e eine Nachzahlung von 484 e bekommen. Jetzt meine frage, darf der vermieter obwohl mein mann da als hausmeister angestellt war , monatlich 150e , auch uns denn Hausmeister auf der abrechnung auflisten? wir sollen nämlich 312e zahlen ...... das heisst also wir würden uns selber bezahlen... ich bitte um antworten bevor ich am montag beim mieterschutzbund anrufe. Danke lg sandra
10 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hausmeisterkosten fallen wie andere Nebenkosten für das ganze Haus an,
sämtliche Nebenkosten werden auf alle Miet-Parteien umgelegt
das Angestelltenverhältnis als Hausmeister und das Mietverhältnis sind hier meiner Meinung nach klar zu trennen
würde die selbe Hausmeisterarbeit ein anderer machen müßtet ihr auch bezahlen
- vor 1 Jahrzehnt
Nebenkosten sind von allen Mietern zu zahlen also auch von Euch.Würde der Anteil des Hausmeisters beim Hausmeister direkt abgezogen werden so würde er bevorzugt.Bin selbst Hausmeister seit 35 Jahren.
- pinataLv 6vor 1 Jahrzehnt
Natürlich darf das der Vermieter. Dein Mann bekommt doch Geld für seine Arbeit. Wenn Ihr keine Hausmeisterkosten tragen müsstet, würde Dein Mann für die Arbeit, die er für Euch leistet 2x bezahlt. Einmal direkt über den Lohn und ein weiteres Mal, das er die Leistung, die andere bezahlen müssen, umsonst bekommt.
- christabaarsLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn er in der Hausmeisterzeit, extra, Lohn bekommen hat dann ja- denn er war ja Angestellter der Hausverwaltung aber seine Familie als Mieter mus genauso dann die algemeine Kosten für den Hausmeister in den Nebenkosten zahlen wie jeder andere Familie
Aber fals er kein extra Gehalt bekommen hat und es in den Nebenkosten mit verrechnet wurde- dann natürlich nicht
Also meine Familie hat Jahre lang den Rassen und hecke gepflegt am Jahresende hatten wir keine Kosten dafür in den Nebenkosten und bekamen das was die anderen 4 Mieter eingezahlt haben für Gartenpflege jeder 40,- und wir bekamen einen Check von 200,- einmal im Jahr, also hat es nicht der Vermieter an uns bezahlt sondern die anderen Mieter
So war es auch richtig
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- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Sind Hauswartkosten im Mietvertrag vereinbart, müssen sie auch von den Mietern getragen werden - egal wer die Leistung erbracht hat. Abzuziehen sind die Kosten die keine Hauswartkosten sind, z.B. Verwalteraufgaben, oder Reparaturen.
Eine generelle Ãberprüfung der Betriebskostenabrechnung kann nicht schaden. Die Lobby von Mietvereinen, oder vom Mieterschutzbund scheint ziemlich groÃ. Komischerweise sind viele meiner Kunden von deren Diensten sehr enttäuscht, bis hin zu falschen Rechtsauskünften.
Ich erstelle bzw. prüfe selbst Betriebskostenabrechnungen...
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das liegt an Eurem Mietvertrag. Stehen darin die Hausmeisterkosten müsst Ihr mitbezahlen Die Kosten werden normalerweise auf alle Mieter aufgeteilt. Der Verdienst Deines Mannes gilt für das komplette Haus, also auch für Eure Wohnung.
- PaulaLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ja das darf man.Ich bin bei uns für die Gartenpflege zuständig und muà das auch in den Nebenkosten bezahlen wie die anderen Mieter auch obwohl ich dafür Geld bekomme.Sonst wäre das ja ungerecht
- helena1945Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Hi Sandra, dafür brauchst du nicht beim Mieterschutzbund anzurufen. Eure Gedanken gehen leider in die falsche Richtung. Der Nebenverdienst als Hausmeister und die Nebenkosten, das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Der Eigentümer hat da ganz korrekt gehandelt. Leider müÃt ihr die Nachzahlung ausgleichen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Schau doch mal in euren Vertrag. Was steht da an vereinbartem Lohn? Beispiel 100Euro im Monat.
Wieviel Mietparteien seid ihr? Beispiel 10.
Dann müÃtet ihr 10 Euro im Monat für den Hausmeister bezahlen. Steht da allerdings 90 Euro Lohn und ihr seid 10 Parteien , die alle 10 Euro löhnen sollen, wäre das nicht korrekt. Dann wäre der Lohn schon um euren Nebenkostenanteil vermindert und ihr würdet doppelt zahlen.