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Getunter Roller von Polizei angehalten. Polizei keine Beweise?
Ein Freund wurde mit einem Getunten Roller angehalten. Er musste den Schlüssel abgeben und mit aufs Revier, die Polizei hat keine Bilder, Videos oder den Roller auf den Prüfstandgestellt.
Kann er dann den Roller wieder auf 25/kmh machen und sagen das er nur 25 Km/h gefahren ist!?
Sry weis nich wie ich unten eine antwort schreiben kann...
Aber sie haben ja keine beweise das er wirklich schneller gelaufen ist!?
Ein Mofa... Also ein 25 Km/h "Roller"
Also...
Sie sind ihm nur 10m hinterher gefahren! er ist ein Feldweg rein gefahren und die sind die hauptstraße lang gefahren und hatten ihn gesehen dann sind sie zu ihm gefahren aber nur 10m lang hinter ihm her gefahren dann ist er stehengebliebn, also keine beweise!
10 Antworten
- akmsu74Lv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es ist völlig egal, wie schnell er tatsächlich gefahren ist!
Du schreibst, der Roller wurde auf den Prüfstand gestellt - wenn sich dort herausgestellt hat, dass der Roller getunt ist und schneller KANN, als Tempo 25, ist der Drops schon gelutscht.
Bei solchen Kontrollen geht es - im Gegensatz zu Autos und anderen KFZ - eben NICHT darum, einen konkreten Geschwindigkeitsverstoß nachzuweisen, sondern darum, dass an den Dingern rumfrisiert wurde und folglich die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Da brauchts auch keine Fotos, sondern nur den Nachweis, dass das Fahrzeug nicht dem Zustand entspricht, für den die Betriebserlaubnis erteilt wurde.
Die Folgen richten sich dann nach den Gegebenheiten:
- Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis
- demzufolge auch Fahren ohne Versicherung
- ggf. Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dafür ist nicht entscheidend, wie schnell man tatsächlich war, sondern was die Kiste kann. Oder glaubst Du, Du darfst LKW mit ner Mofa-Bescheinigung fahren, wenn Du unter 25 km/h bleibst? ;)
- ggf. Gefährdung des Straßenverkehrs - wenn das Tuning so heftig war, dass die wichtigen Bauteile für die erreichbare Leistung unterdimensioniert sind (z.B. Rahmen, Fahrwerk und Bremsen...)
Das passiert allerdings nur bei recht heftigem Tuning, die Roller sind ja technisch alle für ca. 70 Sachen ausgelegt. Sollte die Kiste allerdings Tempo 90 oder mehr können, wirds übel und nochmal deutlich teurer.
Neben diesen ganzen Punkten ist die Frage, ob möglicherweise die Höchstgeschwindigkeit um ein paar km/h überschritten wurde, völlig nebensächlich!
Wenn es zu einem Verfahren kommt, wird das auch kein Punkt auf der "Anklage-Seite" sein, wozu auch - mit den anderen Sachen ist der Kollege schon fällig.
Also - der BEWEIS, den die Kollegen von der Rennleitung brauchen, ist das Prüfstands-Protokoll ... und das haben sie. Wenn der Roller mehr bringt, als die erlaubten 25 Sachen, ist der Fahrer fällig. Er trägt die Verantwortung, dass das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand ist. Sollte er nicht daran Schuld sein, dass es das nicht ist, muss er sich darum kümmern, dass es (wieder) in diesen Zustand versetzt wird. Ist das nicht geschehen, muss ER im Verfahren beweisen, dass er von dem unsachgemäßen Zustand keine Kenntnis hatte und haben konnte. (Beweislastumkehr) Aber das wird schwierig - und sollte raus kommen, dass da einer schwindelt, wirds richtig übel. Falschaussagen (mit und ohne Eid) sind ne üble Sache...
Gleiches gilt natürlich auch für den Versuch, das Mofa "zurück zu tunen" und den Jungs dann erklären zu wollen, das wäre immer so gewesen - Finger weg von solchen Ideen.
Bisher kommt Dein Kumpel mit etwas Glück noch glimpflich davon, auch wenns ärgerlich ist.
(Stichwort "Dummer-Jungen-Aktion", "blöde Idee"...)
Wenn die Kollegen von Polizei und Staatsanwaltschaft auch nur den Verdacht haben, dass sie verarscht werden, lassen sie Dich ... ähm ... bzw. IHN ... kalt lächelnd ins offene Messer laufen.
Dann gibts ne mündliche Verhandlung mit entsprechender Aussage (Vereidigung gibts bei Minderjährigen noch nicht, glaub ich) und den entsprechenden Gutachten und Protokollen der Messung - und dann wird Dein Kumpel zuerst wegen der Verkehrssache verknackt UND direkt im Anschluss gibts das Strafverfahren wegen Falschaussage usw. ... und das ist dann nicht mehr lustig.
Mein Rat an ihn:
1. Umgehend den Roller wieder in der "richtigen" Zustand bringen (das zeigt, dass man begriffen hat, was man falsch gemacht hat)
2. Sachverhalt gestehen (Leugnen hat da eh keinen Zweck und für seinen Mist einzustehen, macht einen besseren Eindruck, als sich zu winden)
3. Nicht tricksen!!! (das geht in jedem Falle nach hinten los!!!)
Wenn das die erste Sache in seiner Akte ist, sollte es mit nem blauen Auge abgehen.
Wenn Du sicher gehen willst, geh zu einem Anwalt (am besten einer, der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat) und lass Dich beraten. Das kostet zwar Geld und er wird Dir auch nichts anderes sagen, als ich aber dann hast Du es noch mal im Klartext. Alternativ kann Dein Kumpel auch mal bei einem Fahrlehrer fragen (muss ja nicht Name und Adresse hinterlassen) - aber die Information wird dieselbe bleiben...
Also Rücken gerade und durch! Wird schon werden! (Jeder baut mal Mist... ;)
PS:
@Wilken und noname (und ausnahmseweise mal auch Nostradamus ;))
Stimmt so nicht ganz.
Bei Geschwindigkeitsverstößen reichen in Deutschland die Zeugenaussagen der Polizei nicht aus. Das funktioniert nur mit geeichten Messgeräten und entsprechenden Protokollen (Foto oder Laserprotokoll + Aussage) Die "Zeugen-" bzw. "Schätzregelung" gibts z.B. in Österreich - aber nicht in Deutschland.
Bei anderen Verstößen (Rotlicht, Vorfahrt oder Falschparken) siehts natürlich anders aus...
- WilkenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Versuchen kann er es aber gegen 2 Polizeibeamte kann man schlecht gegenan argumentieren.
- NostradamusLv 6vor 1 Jahrzehnt
Was sollen sie mit Bilder?
Sie haben wahrscheinlich die Geschwindigkeit gemessen. Dafür gibt es verschiedene Methoden ( Hinterher fahren, Laser usw. ). Wie die Geschwindigkeit ermittelt wurde schreibst Du nicht. Das ist ausreichend um den Verstoß festzustellen, es reichen hier die Aussagen der Polizisten.
Der Fahrer ist auch bekannt, Herz was willst Du mehr?
Mit Glück reicht es den Beamten, mit weniger Glück, oder wenn er nicht zugibt den Roller entdrosselt zu haben, könnten die Beamte auch den Roller beschlagnahmen, abschleppen lassen, und durch einen Gutachter überprüfen lassen. Die Kosten zahlt, wenn der Roller zu schnell ist, dein Freund. Den Roller kann er dann als Bausatz nach dem Gutachten beim Gutachter abholen.
Also, wenn der Roller schneller gemacht wurde gibt es zwei Wege, zugeben und der Roller kann heim geschoben werden, abstreiten, und ein Gutachter überprüft den Roller.
Dein Freund kann sich schon mal auf einige Sozialstunden gefasst machen, wenn er unter 18 ist, und es der erste Verstoß war.
Nachtrag:
Zeugenaussagen sind Beweis genug. Bei jeder Nachfahrmessung ohne Video reicht die Aussage des Polizisten. Und sie sind sicher nicht nur 10m hinterhergefahren, dann müssten sie schon selber aus einem Feldweg gekommen sein. Dein Freund hat wohl nicht in den Rückspiegel geschaut.
Beweise müssen keine materiellen Beweise sein. Der Polizist bestätigt mit seiner Aussage einen bestimmten Sachverhalt. Er kann sagen als wir hinterhergefahren sind hat unser Tacho XXkm/h angezeigt. Dann wird die Toleranz abgezogen, und das Ergebnis ist so gut wie ein Radarfoto
Quelle(n): Nachtrag: @akmsu74 die Nachfahrmessung ist ist ein in Deutschland durchaus übliches und gerichtsverwertbares Verfahren um Geschwindigkeitsverstöße zu belegen. Die Voraussetzungen sind, eine bestimmte Messstrecke, und ein während der Messung sich nicht verringernder Abstand. Die Toleranzen sind erheblich höher als bei anderen Messverfahren. Zum Vergleich, stationäre ( Starenkasten ) und mobile Geräte ( Laser, Radar, Lichtschranke ) bis 100km/h 3km/h, darüber 3% Toleranzabzug. Messen mit Fahrzeugen, Provida 5%, Fahrzeuge mit geeichten Tacho 15%, Fahrzeuge ohne geeichten Tacho 20% Toleranzabzug. Ich zitier mal ein Urteil AG Hof, Urteil vom 15.01.1998, Az. 1 OWi 261 Js 6696/97 = DAR 98, 206f: Bei einer nächtlichen Nachfahrmessung, die durch ein polizeiliches Dienstfahrzeug mit geeichtem Tachometer durchgeführt wird, ist zur Berücksichtigung denkbarer Fehlerquellen ein Messtoleranzabzug i.H.v. 15 % von der festgestellten Geschwindigkeit vorzunehmen. Unter Berücksichtigung einer weiteren eichungsbedingten Messtoleranz i.H.v. 5 % nach VDO Kienzle führt dies zu einem Toleranzabzug i.H.v. insgesamt 20 % der gemessenen Geschwindigkeit. http://www.rechtsanwalt-oberfranken.de/veroeffentl... Das Urteil ist nur wegen dem Abzug erwähnenswert weil von 20% ausgegangen wurde. Es reicht also die Zeugenaussage aus. Ein Prüfstandprotokoll oder ein Gutachten ist nicht erforderlich. Durch Zeugenaussagen glaubhaft belegt reicht es wenn die erlaubte Geschwindigkeit überschritten wurde. Es wird, gerade weil Gutachterkosten und Abschleppkosten doch erheblich sind, darauf verzichtet der Roller technisch zu untersuchen. 300€ plus sind für einen der noch Schüler ist, doch schwer zu stemmen. Auch bei der Lasermessung wird ein Messwert von der Anzeige abgelesen und in ein Protokoll übertragen. Nur haben wir hier kein Laser sondern ein Messwert vom Tachometer der in ein Protokoll übertragen wird. Noch eine Kleinigkeit, auch in Deutschland darf in Verkehrsberuhigten Bereichen die Geschwindigkeit geschätzt werden. Die Rechtssprechung traut den Polizisten durchaus zu das sie abschätzen können ob ein Fahrzeug Schrittgeschwindigkeit fährt, oder erheblich schneller als ein Fußgänger sich bewegt. Dafür gibt es den Tatbestand 142109 Sie hielten als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) die Schrittgeschwindigkeit nicht ein. § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 157.1 BKat ( A - 1) 15,00€ Auch hier reicht es wenn ein Polizist aussagt, das Fahrzeug war deutlich schneller als erlaubt. Ein genauer Messwert ist nicht erforderlich. Vergleichbar mit Österreich die weit mehr schätzen dürfen ist es allerdings nicht. Solche durch Augenschein gemachten Anzeigen sind völlig normal. Als Beispiele zähle ich mal Rotlichtüberwachung ( Ampel Bahnübergang ), überwachen von Zebrastreifen, Radfahrer auf Gehwegen, Parkraumüberwachung usw. auf. Und noch eine Kleinigkeit, man kann ein Mofa frisieren bis der Kolben oben raus kommt, der Versicherungsschutz der Haftpflicht bleibt bestehen., es wäre unangemessen dem Geschädigten gegenüber wenn sein Schutz erlöschen würde. Wenn es einer zu dolle treibt, kann die Versicherung bis 5000€ Regress fordern, sie muss aber den Schaden bezahlen. - NonameLv 6vor 1 Jahrzehnt
Ich denke er wird gegen die Aussage von 2 Polizisten keine Chance haben. Wenn das vor Gericht gehen sollte, dann würde ich ihm raten zu gestehen. Wenn der Richter ihm seine Lügenmärchen nicht abkaufen sollte (und davon ist auszugehen) dann drückt er sicherlich kein Auge zu. Im schlimmsten Fall gibt das Sozialstunden, Führerscheinentzug und Führerscheinsperre für den PKW.
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- Anonymvor 6 Jahren
Der beste Weg, ein Junge oder ein Mann zu erobern ist sicher, diese Methode fantastisch http://freund.vorschlag.net/ folgen
Ich versuchte es und ich bin sehr zufrieden!
- vor 1 Jahrzehnt
Also dass die Polizei den Roller nicht beschlagnahmt hat wundert mich!
Ehrlich gesagt kann ich es nicht glauben. Falls es doch so sein sollte hat die Polizei keinerlei Beweise! Der Tacho eines Streifenwagens ist nicht geeicht! Somit hat die Polizei keinerlei Beweise die vor Gericht berücksichtigt werden können.
Außer natürlich dein Kumpel hat ein Geständnis abgegeben.
Mein Tipp: Alles mal schön den Anwalt regeln lassen.
Soll doch die Polizei aus ihren Fehlern lernen.
- emilia2007Lv 6vor 1 Jahrzehnt
um das zu beweisen, wird der roller beim tüv oder dekra überprüft werden, und dann muss der alte zustand hergestellt werden, eine ordnungsstrafe und evtl. entzug des scheins sind möglich
- pinataLv 6vor 1 Jahrzehnt
Mir sind sie auch mal einen km hinterher gefahren, und ich hab das gar nicht gemerkt, hab 60 drauf gehabt - haben sie gesagt --- waren wohl mehr 70 --- aber ich war der Meinung, ich wär schon außerorts - war ich aber nicht, das Ortsschild stand 1 km in der Wildnis. Na ja, hat einen Heyermann gekostet.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich würd die Polizei nicht verarschen, denn am Ende sind die immer am längeren Hebel.
Nur so nebenbei, ein Roller leuft 80 km/h und sicher nicht nur 25 km/h.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Im leider ich verwirrt habe, nach dem Lesen des Erstens Zeile, leider!!!!.