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Muss die Reinigungsfirma den Schaden zahlen?
Ich hattte privat zur Reinigung meiner Wohnung eine Reinigungsfirma beauftragt.
Heute fand ich einen Zettel, dass durch die Reinigung meine Duschwand kaputt gegangen ist.
Sie ist tatsächlich einseitig völlig zerstört. Der Reiniger weigert sich nun, die Kosten zu tragen,
da aus seiner Sicht die Duschwand schon vorher angeschlagen war.
Ich bin entsetzt, da es eindeutig sein Verschulden war und ich davon ausgehen muss, dass er hiergegen versichert ist und dass er haftet.
Wie seht Ihr das?
6 Antworten
- BerniLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Selbstverständlich hat die Reinigungsfirma eine Versicherung gegen Schäden. Die versuchen natürlich, diese nicht in Anspruch zu nehmen.
Dir bleibt offenbar nur, einen Anwalt mit deiner Interessenvertretung zu beauftragen.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Firma muss zahlen und wenn es nur der Zeitwert der eventuell beschädigten Wand ist. Den Neuwert muss die Firma bzw Ihre Haftpflicht nicht bezahlen
- vor 1 Jahrzehnt
da ist schon heftig
doch eine chance gegen eine firma gegenanzu kommen, die für arbeitsplätze und wirtschaftlichen umsatz sorgt, ist schwierig.
ich würde die firma konkret noch einmal anschreiben und zwar:
1) wann der schaden passiert ist
2) was defekt ist - höhe des schaden eventuelle quittungen von der duschwand in kopie beilegen
3) welche höhe ersetzt werden soll - einen betrag nennen -
4) da du sonst gezwungen bist einen Rechtsanwalt einzuschalten bzw. Zivilrechtliche Klage beim Amtsgericht einzureichen
man wird fragen warum du selber nicht anwesend gewesen bist und somit eine aufsichtspflicht von deinem hab und gut - eigentum - verletzt hast
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Rechtsanwalt einschalten, über den Rechtsanwalt einen Sachverständigen einschalten, Gutachten erstellen lassen, sich micht dem Ergebnis der Prüfung weiterorientieren. Stellt der Gutachter fest das der Schaden nicht von der Reinigungsfirma verursacht wurde wirst Du wohl selber tief in die Tasche greifen müssen und ggf noch eine Klage wegen versuchtem Betrug von der Reinigungsfirma in Kauf nehmen müssen. Stellt er fest das die Firma schuld ist dann bekommst Du den Schaden ersetzt.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Reiniger selbst haftet nicht, denn er ist nur der Erfüllungsgehilfe der Firma (§278 BGB).
Da du aber einen Vertrag mit der Firma hast (wenn du sie beauftragt hast, ist davon auszugehen), muss die Firma für das Verschulden ihres Erfüllungsgehilfen haften wie für eigenes Verschulden.
Zwingende Voraussetzung dafür ist, dass der Schaden in Erfüllung der Verbindlichkeit geschah (was ja eindeutig der Fall ist). Wenn du es jetzt noch schaffst, dem Reiniger das Verschulden nachzuweisen, dann ist das Recht auf deiner Seite und du bekommst den Schaden ersetzt.
Und wenn du schreibst, dass das eindeutig ist, dass er schuld ist, dann dürfte es auch kein Problem sein, das zu beweisen.
Macht auch nichts, wenn es etwas länger dauert, denn dieses Schuldverhältnis verjährt erst 30 Jahre nach der schädigenden Handlung ;-)
Einfach deutlich machen, dass du dir über deine Rechte im Klaren bist. Ist natürlich von Vorteil, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast. Aber auch so sehe ich deine Chancen nicht zu schlecht. Manchmal wirkt es Wunder, wenn man einen Anwalt nur erwähnt ;-)
- Mike MLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hast Du Zeugen oder sonstige Beweise, dass die Duschwand vorher ok war ?
Oder was für ein Zettel war das, von der Reinigungsfirma ? Dann ist das ja quasi ein Schuldeingeständnis.
Ich würd mich da nicht auf Schriftverkehr mit der Firma einlassen sondern gleich einen Rechtsanwalt nehmen um keine formellen Fehler zu machen, Fristen zu übersehen usw.