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Darf ich das behalten?
Hallo,
ich habe heute ein Paket bekommen. Mit meinem Namen auf der Rechnung. Wurde auch bereits bezahlt. Hat nen Warenwert von 400€!
Aber das Beste kommt noch.
Ich selbst habe nichts bestellt und auch nichts bezahlt xD
Und sowas hätte ich mir auch nicht bestellt.
@blauclever: Dann wäre die Rechnung aber nicht auf mich ausgestellt ^^
@ alle: Es waren 145 Fernbedienungen xD
Brauch jemand eine? ^^
10 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo!
Ich glaub ich muß deine Freude einwenig bremsen.
Du bist zwar nicht verpflichtet diesen Irrtum aufzuklären, aber wenn der richtige Empfänger sich rührt, mußt du bis zu 6 Monate (glaub ich) nach Lieferung das Paket aushändigen.
Du darfst es glaub ich noch nicht mal verwenden.
Aber: DU MUSST NICHT AKTIV WERDEN. Wenn jemand etwas will, dann muß derjenige aktiv werden.
Hast du eigentlich etwas unterschrieben, oder lag es einfach vor der Haustüre?
Denn ohne Beweise auch keine Lieferung.
- vor 1 Jahrzehnt
Was ist es denn?
Wenn das schon bezahlt ist, kannst du es behalten. Allerdings würde ich auf den Kontoauszug beobachten, ob da nicht jemand deine Bankverbindung angegeben hat.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja ist doch gut. Dann freu dich, dass du irgendwo einen reichen Gönner hast. Und vertick es bei ebay, wenn du es nicht brauchen kannst ;-)
- Hubert BLv 7vor 1 Jahrzehnt
Dein "Name" auf der Rechnung sagt nicht viel aus! Gib Deinen Namen mal bei "Google" ein und Du wirst staunen wie oft Du in Deutschland vertreten bist. Sogar ein Geburtsdatum ist kein eindeutiges Indiz für eine Identität. Du sölltest das Paket zurückgeben! Kein Mensch erlaubt sich einen "Scherz" der 400,- Euro kostet! In jedem Paket dass "Ware" enthält und verschickt wird, befindet sich auch ein "Lieferschein" und lässt sich daraus der Absender feststellen! Ein Anruf klärt die Sache auf!
Die Idee die Fernbedienungen zu verkaufen halte ich nicht für gut. Du handelst Dir nur Ãrger ein!
Gegebenenfalls ist der Warenwert "fingiert" und die "Fernbedienungen" sind wertlos! ( defekt, aussortiert?) und es soll tatsächlich ein Scherz sein?
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- vor 1 Jahrzehnt
klar, wenn es bereits bezahlt wurde und du der Empfänger bist. Frag doch mal in der Family nach, wer es dir vllt hat zukommen lassen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Warte nur ab: Das Beste kommt noch: Die Reklamation des richtigen Paketempfängers.
- AndreLv 5vor 1 Jahrzehnt
also irgendwie glaube ich das der "richtige" Empfänger sich bei dem Lieferer melden wird und der wird dann nochmal nachforschen wo das Paket hingeliefert wurde ... ich würde mal sagen wenn du ne unterschrift machen musstest dann hast du ja bestätigt das du es bekommen hast wenn du nix unterzeichnet hast dann kannst du ja abstreiten was bekommen zu haben ... so würde ich das sehen
- Rive GaucheLv 7vor 1 Jahrzehnt
3 Möglichkeiten bleiben Dir:
1..:Zurücksenden an den Lieferanten, der Dir die 400€ auszahlt (bis 2 Wochen nach Erhalt)
2.: Auf e-bay oder sonstwo das Zeug verkloppen
3.: Hoffen, daà es ein Geschenk einer reichen "Erbtante" ist, die bei unverhofftem Besuch sehen will, daà Du das Geschenk auch würdigst.
Aber es ist Deins!
Voraussetzung: Das Paket war an Dich adressiert, es gibt keine Verwechslungsmöglichkeit an Name und Anschrift!
- LeonLv 4vor 1 Jahrzehnt
du wartest 2 wochen.Wenn sich dann keiner bei dir meldet dann ist es deins.
Hast du unterschrieben als du es erhalten hast oder lag es einfach im briefkasten?