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hartz 4 und Einnahmen wer rechnet nach?

Hallo,

bin alleinerziehend und habe ein Kleinunternehmen mit dem ich nebenbei soweit es mit den Kindern geht etwas verdiene. Mir wird nun jeden Monat ein fiktiver Gewinn von meinem Geld abgezogen. Bis jetzt kam dieser Gewinn leider nie zustande. Die Bescheide sind auch sehr undurchsichtig und für mich schwer zu ersehen, welcher fiktiver Gewinn abgezogen wird. Gebe auch jeden Monat meine Gewinnermittlung ab.

Wo kann ich denn meinen Bescheid nachprüfen lassen, und wie komme ich denn dann noch zu meinem Geld das mir schon im Voraus abgezogen wurde und ich nie eingenommen habe? Vielleicht hat schon jemand Erfahrung mit solchen Bescheiden und kann mir auch ein paar Ratschläge geben wie ich diesen Bescheid lesen kann.

Update:

Gefördert werde ich nicht, da das das AA der Meinung ist das eine alleinerziehende Mutter es nicht schafft ein Unternehmen zu führen und genügend Geld zu verdienen (wörtlich nachzitiert). Ich habe einmal etwas nachbezahlt bekommen, nachdem die 6 Monate Bewilligung abgelaufen waren. Habe da schonmal Widerspruch eingelegt aber das ist schon 4 Monate her bis jetzt ohne Ergebnis.

Da ich jetzt umgezogen bin habe ich einen Änderungsbescheid bekommen, aber die Einnahmen wurden nicht neu berechnet, obwhl sie monatlich genau belegt werden. Bekomme ja nun mit diesem fiktiven Gewinn jeden Monat weniger als mir überhaupt zusteht.

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Berechnungen bei Nebeneinnahmen aus selbständiger Tätigkeit sind sehr kompliziert und oft falsch.

    Hol Dir einen Beratungshilfeschein, such Dir einen Anwalt, der sich mit Hartz4 auskennt, (Fachanwalt für Sozialrecht) und der Dich damit berät und prüfen kann, ob Deine Bescheide richtig sind und Deine Einnahmen richtig angesetzt worden sind; ggf. muss dann Klage zum Sozialgericht eingereicht werden (Prozeßkostenhilfe - die Einzelheiten wird Dir dann der Anwalt sagen), wenn die Berechnungen in den Bescheiden nicht richtig sind

    wichtig:

    für Beratungshilfeschein den letzten Hartz4 Bescheid, Mietvertrag, Nachweise der sonstigen monatlichen Belastungen (Strom, Telefon etc.) mitnehmen, beim Amtsgericht beantragen

    zum Anwalt nimm alle Unterlagen, die Du zu Deinem Kleingewerbe (Einnahmen, Ausgaben usw.) hast und die Bescheide, die Du überprüft haben möchtest, mit

  • kiki-G
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    also, soweit ich weiß, MUSS ein sachbearbeiter dich aufklären!

    und zurück oder nachbezahlt bekommst du soweit ich weiß auch nur, wenn du ein widerspruch gegen den bescheid eingelegt hast.

    fakt ist nur eins: du und die kinder haben einen monatlichen BEDARF, und wenn der nicht abgedeckt ist, stimmt irgendetwas bei der berechnung nicht.

    du müsstest doch jeden monat, deine einkommen dann belegen und rückwirkend müsste neu berechnet werden. die können ja nicht immer nur fiktive gewinne einrechnen, sondern am monatsende den tatsächlichen gewinn! ( wenn du ihn also belegen kannst )

  • vor 1 Jahrzehnt

    normalerweise werden existensgründer bei harz 4 von der ARGE mit bis zu 300 euro monatlich gefördert.

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