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Besitzrecht! Wie kann ich weiter vorgehen?
Mein Exfreund und ich haben uns im Sommer 2009 getrennt. Wir haben nicht zusammen in einer Wohnung gewohnt, ich hatte allerdings noch Sachen bei ihm, die er mir nicht mehr zurück gibt. Eine höhere Summe von Geld stehen auch aus, über die allerdings ein Beleg existiert.
Er hat mir versichert mir die Sachen zurück zu geben; bisher kam bei mir nichts an. Unter seiner Handynummer, Email-adresse und seiner Wohnungsanschrift ist er nicht mehr zu erreichen. Durch das Sozialnetzwerk meinvz.net habe ich erfahren, dass er nun in Hamburg wohnt.
Ich habe Kontakt mit seiner neuen Freundin aufgenommen, doch ausser Beleidigungen kam nicht zurück. Auch sollte ich seine Familie nicht mehr belästigen.
Wie kann ich weiter vorgehen? Es ist nun schon fast 1 Jahr her.
Schonmal vielen Dank im Voraus.
6 Antworten
- sparrowLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Geldsumme könntest du per Mahnbescheid eintreiben, wobei erstmal Kosten für dich entstehen.
- vor 1 Jahrzehnt
wenn du einen beleg hast - dann beim amtsgricht bei dir einen mahnbescheid holen.
die summe der kosten zirka 20 euro ( staffelung richtet sich nach der höhe deiner forderung ) auf die forderung mit ansetzen.
der mahnbescheid wird dann zugestellt.
entweder zahlt er oder nicht
du kannst dann eine Zivilklage in die wegeleiten
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo,
I. Rechtliche Einordnung
1. Eigentum an einer Sache kann erstmal nur durch "Vertrag" erworben werden. Dabei ist "Vertrag" nicht zwingend ein Blatt Papier mit 2 Unterschriften drauf (wobei das die Sache erleichtert), sondern vielmehr eine, auf eine Ziel hin, gleichgerichtete Willensbekundung zweier oder mehrerer Vertragspartner.
2. Das BGB kennt auch noch den Begriff der "Ersitzens". Wenn sich Eigentum eines Dritten 99 Jahre im Besitz (tatsächliche Verfügungsgewalt) eines Anderen befunden hat, wird der Gegenstand mit dem Ablauf des 99sten Jahres Eigentum des Besitzers oder seiner Erben, sofern der Eigentümer in der gesamten Laufzeit seine Eigentumsrechte, z.B. durch Erhebung eines Mietzinses, Rückforderung etc., nicht geltend gemacht hat.
Damit ist Dein Ex, da scheinbar keine gleichgerichtete Willensbekundung zum Verbleib von Geld und Gegenständen vorhanden ist, derzeit unrechtmäÃiger Besitzer. Gilt möglicherweise als Diebstahl, sofern die Gegenstände, gegen Deinen Willen/ohne Dein Einveständnis, aus Deinem Besitz entfernt wurden.
II. Optionen
1. Die Herausgabe von unrechtmäÃig erworbenem oder gestohlenem Gut ist jederzeit über den Rechtsweg einklagbar. Anzeige wegen Diebstahl oder Entziehung, Klage auf Herausgabe der gestohlenen/entzogenen Gegenstände. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichtsverfahren; das ganze Programm.
Voraussetzung: Eigentumsnachweis. Du must also nachweisen, dass die Gegenstände Dein Eigentum sind und nicht, z.B. per Schenkung etc., an Deinen Ex gingen.
Das ist die harte Nummer, wenn alle Stricke reiÃen und Du den Eigentumsnachweis erbringen kannst. Dazu genügen möglicherweise Zeugenaussagen.
2. Ist die "weichere" Variante.
Mach eine Liste mit allen Gegenständen, die Deiner Meinung nach Dein Eigentum sind. Sende diese Liste mit einem Anschreiben, in dem Du klar machst, dass Du auf der Herausgabe Deines Eigentums gemäà Liste bestehst, per Einschreiben an Deinen Ex. Angemessene Fristsetzung nicht vergessen.
Dann klassisches Mahnverfahren. Nach 2 Wochen die 1. Mahnung, nach 4 Wochen die 2. usw.
Mit der 3. Mahnung hat man, zumindest im Schuldner/Gläubigerverhältnis, einen "gerichtsverwertbaren " Titel, heiÃt: Der ist einklagbar. Ob das ein klassisches Schuldner/Gläubigerverhältnis ist, kann ich so nicht beurteilen.
Manchmal hilft der Zusatz, dass dies ein/der letzte Versuch zur gütlichen Beilegung des Eigentumskonfliktes ist und der nächste Brief vom Anwalt/Staatanwalt kommen wird. Der kleine Hinweis auf die Delikte Entziehung/Diebstahl oder/und eine drohende Anzeige könnte ebenfalls helfen.
Ãber eines musst Du Dir aber klar sein: Ohne Nachweise/Zeugen steht Alles auf wackeligen FüÃen. Da kann man zwar im Vorfeld austesten, wer die stärkeren Nerven hat, und hoffen, dass die gegnerische Partei vor Anzeige und Gerichtsverfahren einknickt und Dein Ex den Kram rausrückt, aber sicher ist das keinesfalls.
Wenn er weiÃ, dass Du Nichts in der Hand hast, und sich nur ein biÃchen auskennt, hast Du schlechte Karten.
Eine Rechtschutzversicherung wäre möglicherweise hilfreich, weil dann die Verfahrens- und Anwaltkosten nicht bei Dir direkt "hängen" bleiben, wenn es "zum Schwur" kommt..
GruÃ
cfco15
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wende Dich ans Einwohnermeldeamt und Du erhältst gegen Gebühr seine Anschrift. Zahlungsaufforderung - gerichtliche Mahnung - event Gerichtsverhandlung und Pfänden.
Ob er noch etwas Geld hat ist aber fraglich
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- CatanLv 6vor 1 Jahrzehnt
Geh lieber zum Anwalt, denn für deine Sachen nützt dir auch n Mahnbescheid nichts. Der ist nur füs Geld sinnvoll. Und auch da nur, wenn du glaubst das würde mehr bringen als deine eigenen Schreiben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Schriftliche Aufforderung zur Herausgabe der Sachen und Rückzahlung des Geldes, mit Fristsetzung. Vermutlich macht es mehr Eindruck, wenn diese Aufforderung von einem Anwalt kommt. Ob dein Ex sich davon beeindrucken lässt (und vor allem, ob er darauf reagiert), solltest du einschätzen können.