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bone92 fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Unfall auf dem Verkehrsübungsplatz?

Hallo allerseits,

ich war heute auf einen Verkehrsübungsplatz und hatte einen kleinen Unfall.

Also ich bin der Schädiger, den ich habe eine Kurve nicht ganz bekommen

und den anderen gerrammt und dessen hintere Stoßstange beschädigt.

Nun meine Frage ob die verpflichtende Versicherung vom Platztbetreiber

zahlen muss oder die Haftpflicht meines Vaters.

Jemand Erfahrung damit?

Die AGBs sind etwas undeutlich ausgedrückt, denn unter Punkt 11 müsste

deren Versicherung haften. Dieser Punkt wird widerrum von Punkt 13

aufgehoben.

Vielen Dank für eure Antworten;

P.S.: Ich habe schon 5 Fahrstunden mit nem Fahrlehrer und ja es ist total Peinlich...

bone92

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Grundsätzlich ist immer der Verursacher schadenersatzpflichtig. Hat der Platzinhaber z. B. versäumt, darauf hinzuweisen, daß die Kurve oder der ganze Platz nur für eine bestimmte Höchstgescwindigkeit zugelassen oder für Anfänger nicht geeignet ist, kann ihn die Schuld bzw. eine Mitschuld treffen. Bei einem Auffahrunfall ist in der Regel der jeweils hintere Fahrer schuld. Nur in besonderen Fällen, wenn der vordere Fahrer etwas außergewöhnliches getan hat, z. B. unvorhersehbar plötzlich zurück gefahren ist, der Unfall unabwendbar war, trifft ihn die Schuld oder Mitschuld. Die Gefährdungshaftung durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges und evtl. des Übungsplatzes geht immer von einer Mitschuld (10 %) aus. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Versicherer, DAS, ADAC u. a. Bei einem größeren Schaden lohnt sich u. U. auch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes.

  • vor 1 Jahrzehnt

    der platzherr haftet

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