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Kann der nicht mehr im Haushalt lebende Sohn bei Hartz IV haftbar gemacht werden?

Hallo, ein Freund erzählte mir, dass seine Eltern seit längerem Hartz IV empfangen. Er selbst wohnt nicht mehr bei ihnen und verdient relativ gut. Nun erzählte er mir auch, dass ihn seine Eltern neulich um finanzielle Unterstützung gebeten haben, da das Auto kaputt war.

Meine Frage: Kann mein Freund dafür haftbar gemacht werden, wenn seine Eltern Schulden anhäufen? Gibt es da eine Richtlinie? Inwieweit kann und sollte er seine Eltern unterstützen (>moralisches Dilemma), da er doch selbst gerade dabei ist, sich eine Familie aufzubauen? Er hat noch zwei Geschwister, die eine geht noch zur Schule, der andere arbeitet, aber nur halb, wohnt noch daheim.

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    wenn er nicht mehr daheim wohn kann er nicht haftbar gemacht werden,das wäre anders wenn die Eltern im altersheim wären,es wäre auch nicht zumutbar somahl er eine eigene Familie und haustand hat , würde er zuhause wohnen gehörte er zur Bedarfsgemeinschaft und sein Lohn würde auf die Parteien die Hartz beziehen angerechnet. Wenn die Eltern schulden mache sind sie selbst schuld deshalb können sie ihn nicht belangen.

    Wie gesagt es liegt in seinem Ermessen und toleranz inwieweit er hilft von sich aus .Aber so wie ich die Sache sehe keine Rechtliche Grundlage.

    Gruss

    General

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein muß er nicht. Wenn er das macht wird der Betrag von der Arge einbehalten, da man nur 50 od 100 Euro im Jahr als Geschenk annehmen darf.

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Für Schulden haften die KIinder nicht, allerdings sind Kinder ihren Eltern gegenüber grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet.

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