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? fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Frage zum Thema Pfändung!?

Und zwar betrifft es die Mutter meiner Freundin! Bei ihr wird demnächst der Gerichtsvollzieher kommen, aber bei ihr wird man nicht voll holen können, deshalb meine Frage:

Darf der Gerichtsvollzieher auch einen weiteren Schritt gehen, uns sich bei der Tochter (meine Freundin), Gegenstände oder Geld holen? Ich hoffe ihr könnt mir die Frage beantworten, suche schon länger eine Antwort finde aber keine!

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    bei Pfändungen wird immer davon ausgegangen, das alles im Haus, Wohnung wo der Schuldner gemeldet ist, sein Eigentum ist und somit zur Pfändung frei.

    Wenn man dem GV es schlüssig nachweisen kann, dass das was er da Pfänden möchte, nicht das Eigentum des Schuldner ist, hat es dieses zu unterlassen, anderenfalls macht er sich Strafbar.

    Das beste ist, das sie alles was der Tochter gehört, und einen einigermaßen Wert darstellt, in Sicherheit bringt, solange sie nicht Beweisen kann, das diese Dinge nicht ihr Eigentum darstellen.

    Aber Vorsicht, das verbringen von Wertsachen aus der Wohnung wird wenn bekannt, als Pfändungsvereitelung gesehen und ist eine Straftat.

    bb

  • vor 1 Jahrzehnt

    Gemeldet @ la bestia diabolica

    so gehts natürlich nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Er hat Zugriff auf alles, was nachweislich dem Schuldner gehört oder von diesem nachweislich nicht bezhahlt worden ist. Wenn dieser "vorsichtshalber" Gegenstände unterschlägt und woanders einlagert, muß damit rechnen, dass per Gerichtsbeschluss auch hier zugelangt wird.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Gerichtsvollzieher darf sich nur beim Schuldner bedienen, nicht bei dessen Verwandschaft!

    @tschaaang:

    Wer seine Rechtskenntnisse aus einer bekanntlich gefakten TV-Serie bezieht sollte sich mit öffentlichen Äußerungen besser zurückhalten ...

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn gegen die Tochter der Schuldnerin kein vollstreckbarer Titel vorliegt, kann der Gerichtsvollzieher nichts pfänden.

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wär ja einfach: die Mutter deponiert ihre Kohle und sämtliche Wertgegenstände im Zimmer der Tochter, und schon kann nix mehr gepfändet werden? Wenn die Tochter minderjährig ist und kein eigenes Einkommen hat, müßte schon bewiesen werden, woher die Gegenstände und das Geld stammen. Ansonsten ist alles, was sich in der Wohnung der Mutter befindet, deren Eigentum.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Habe erst jetzt vor kurzem im Internet-Fernsehen "Familien im Brennpunkt" (glaube wird von RTL ausgestrahlt) gesehen. Der Gerichtsvollzieher hat sich an dem PC der Tochter bedient, allerdings lebte diese im Haushalt der Mutter. Denke mal das diese Sendereihe realistisch ist und nicht erlogen... Da hat alles bitten und betteln der Tochter nichts geholfen...er hat den Vogel draufgeklebt, sie hatten dann noch...ich glaube 4 Wochen zeit die Forderung zu begleichen, dann hat er ihn eingesackt und zur Versteigerung gebracht...

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