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Umzug wann muss ich Kündigen?

Ich möchte zum 01.09.2010 Umziehen.Zu welchen datum muss ich die jetzige Whg Kündigen zum 31.08.2010 oder zum 01.09.2010? Danke für enstgemeinte Antworten.

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    BGB § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

    Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Also 3 Monate - zum Monatsende.

    Dies bedeutet für dich: Spätestens am 3. Juni zum 31. August.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ende Mai wegschicken zum 31.08.2010 kündigen. Am 01.09.kann ja schon jemand Anderer einziehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der 03.06.2010 reicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst 3 Monate vorher kündigen. Die Kündigung muss spätestens am 3 Werktag beim Vermieter sein. Denke daran, dass Dein Umzugsauto nicht am Ultimo Deine <sachen holt und am 1 in der neuen Wohnung abliefert.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    du hast 3 monate kündigungsfrist also zum 01.06.2010

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Also musst du am 01.06.10 zum 01.09.10 bei deinem Vermieter deine Wohnung schriftlich kündigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    schau in deinen mietvertrag.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Handelt es sich nicht um Wohnraum nach § 549 BGB, dann gelten die Fristen nach § 573c BGB. Man kann jetzt schon zum 31.08.2010, spätestens aber zum 03.06.2010 kündigen. Die Kündigung bezieht sich immer auf das Monatsende, es sei denn, der Vermieter lässt sich auf eine andere Vereinbarung ein - was unwahrscheinlich wäre. Entscheidend ist der nachweisliche Zugang der Kündigung. Ein Bote als Überbringer bietet optimale Sicherheit.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
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