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heiko fragte in Haus & GartenWartung & Reparatur · vor 1 Jahrzehnt

Wo zu ist der Vermieter in der Wohnung Verpflichtet neu zu machen?

Kann mir einer sagen wo zu der Vermieter in der Wohnung Verpflichtet ist neu zu machen wenn es Defekt ist. ist der auch für Leitungsrohre verantwortlich und für heizung rohre die sind verrostet. und auch die Leisten im Wohnzimmer sind echt alt. ist er eigentlich auch für einen neun Kühlschrank zu ständig. Und auch das Spülwassern bei WC Geht nicht meine Eltern müssen immer mit einen Eimer nach Spülen. die Kümmern sich gar nicht da rum. Ich glaube ich werde die Miete Kürzen .

kann mir da noch einer einen Guten tipp geben. Danke.

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das sollte alles im Mietvertrag stehen. Ueblicherweise macht man auch bei der Wohungsuebernahme ein Protokoll, wo alle bestehenden Maengel aufgelistet werden. Oftmals ist das dann so geregelt, dass alle Instandhaltungen und Reparaturen innerhalb der Wohnung von Mieter zu tragen sind, alles ausserhalb der Wohnung, muss vom Vermieter bezahlt werden. Und einseitig einfach die Miete kuerzen ist so der so nicht drin.

  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo,

    sämtliche hier geschilderten Mängel - bis auf den defekten Kühlschrank - sind ausschließlich Vermietersache. Den Kühlschrank jedoch nur dann, wenn er Bestandteil des Mietvertrages ist (wenn möbiliert vermietet !)

    Die Schäden ggfls. fotografieren, chronologisch auflisten und mittels Einschreiben-Rsch den Vermieter unter Fristsetzung (im Regelfall zw. 14 Tagen und 1 Monat) auffordern, die Mängel zu beseitigen. Parallel mitteilen, daß man unter gleicher Fristsetzung den Vermieter in Verzug setzt und für die Zukunft - nach fruchtlosem Ablauf der Fristsetzung - den Mietzins zunächst um bis zu 50% kürzt -bei längerem Verzug ggfls. auch komplett zurückbehält.

    Den Mietzins auf ein seperates Konto einzahlen - und falls notwendig - aus diesem Konto späterhin dann die erforderlichen Reparaturen vorbezahlen - allerdings zuvor jeder Folgeaktion den Vermieter schriftlich per Einschreiben-Rsch.in weiteren Verzug setzen.- Beweissicherung-

    (Aber Achtung ! keinesfalls die Nebenkosten kürzen !)

    Fazit: Solle es späterhin zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, hat der Vermieter keine Chance !

    vg

    Quelle(n): seit 12 Jahren vereidigter Bausachverständiger der Kammer
  • vor 1 Jahrzehnt

    das kommt ganz auf den Mietvertrag an. Es gibt in jeder Stadt einen Mieterverein. Die geben kostenlose Rechtsauskuenfte. Einfach mal bei Google Mieterverein mit dem Namen der Stadt in der du wohnst eingeben.

    Die helfen auch mit Anwalt usw. Einfach Miete kürzen geht nicht da bekommst du Schwierigkeiten

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Für einiges ist der Vermieter zuständig. Aber ich vermute mal, er weiß unter Umständen noch nichts davon. Für den Kühlschrank ist er aber auf gar keinen Fall zuständig. Nach dem was du hier beschreibst, kannst du dich an ihm wenden wegen Leitungsrohre und der Heizungsrohre sowie der defekten WC-Spülung. Sollten deine Eltern im Mietvertrag stehen haben, dass sie für Bagatellreparatuen in Höhe einmalig von bis zu 150€ selber zahlen müssen, dann ist die WC-Spülung eure Sache. Die anderen Sachen sind teurer.

    Ich empfehle dir, deinen Vermieter schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, was defekt ist. Sollte es zu Schwierigkeiten kommen, kannst du nicht beweisen, ihn informiert zu haben. Setze ihm eine Frist von 2 Wochen und informiere ihn, dass du danach die Miete minderst.

    Sollte sich der Vermieter nicht auf dein erstes Schreiben reagieren, noch einmal ein Schreiben aufsetzen und ihne auf seine Instandhaltungspflicht lt Gesetz hinweisen. §535; 536 BGB

    Quelle(n): bin selber Vermieter
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  • vor 4 Jahren

    Renovierung ist grundsätzlich Vermietersache. Wir schon mal gerne according to Mietvertrag auf Mieter abgewälzt. Hier ist es jedoch klar - unrenoviert - keinen Anspruch seitens des Vermieters. Teppichboden muß nach spätestens 10 Jahren erneuert werden - vom Vermieter - weil dann von einem angemessenen Bodenbelag nicht mehr gesprochen werden kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das steht üblicherweise im Mietvertrag. Wenn nicht: im BGB

  • vor 1 Jahrzehnt

    soweit mir bekannt leitungsrohre, wc spülkasten sind sache des vermieters kühlschrank ist sache des mieters .welche leisten meinst du endweder fussleisten oder abschlussleisten zwischen decke und wand

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn etwas kaputt ist, muss der Vermieter es ersetzen. - auch Kühlschrank, wenn er mit vermietet wurde - Verrostete Rohre müssen meist vom Mieter gestrichen werden, da dies unter Schönheitsreparatur fallen. Auch das WC muss der Vermieter in Ordnung halten. Alte Leisten muss er nicht ersetzen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Man sollte sich nicht einschüchtern lassen Vermieter möchten wenig investieren und große Gewinne einfahren und das bis zum Abbruch des Hauses.Als Mieter sollte man versuchen erst im ruhigen zu verhandeln sollte dies nicht helfen würde ich einem Mieterbund beitreten den dort wird Dir geholfen. Dies Kostet zwar einen Jahresbeitrag den jeder Mieter erschwingen kann aber preiswerter als ein Anwalt.Da bekommt man für den Beitrag einen kostenlosen Rechtsbeistand und vieles mehr.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schaue in deinem Mietvertrag nach. Normalerweise sind kaputte Leitungsrohre Angelegenheit des Vermieters. Kannst ja deinen Vermieter verklagen. Damit sind sie aber immer noch nicht repariert, wenn der sich stur stellt.

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