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Einbruchsopfer verprügelte Einbrecher und muß 1000€ Schmerzensgeld an Einbrecher zahlen?

Dem türkischen Kioskbesitzer M. C. wurde in Bremen zweimal der Kiosk ausgeraubt. Als die Versicherung ihm darauf kündigte,legte er sich selbst auf die Lauer und überraschte nachts einen Einbrecher, der mit einem Gullydeckel die Scheibe eingeworfen hatte und den Laden ausrauben wollte.

M.C. hat ihn mit einer Eisenstange verprügelt und in seinen Auto-Kofferraum eingesperrt.

Der Kioskbesitzer hatte jetzt einen Prozess in Bremen, er wurde verurteilt, dem Einbrecher 1000 € Schmerzensgeld zu bezahlen.

Wie seht ihr das?

11 Antworten

Bewertung
  • kaelon
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Jemand zusammenschlagen und ihn in den Kofferraum sperren dürfte den Bestand der Notwehr irgendwie ein bischen überreizen ^^.

  • Catan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Notwehr is ja ok, aber dadurch wird der Einbrecher nicht zum Freiwild und kann nach belieben gequält werden. Da gibts Grenzen! Gleiches gilt auch für die Sache mit den zwei Frauen vor ner Wocher, wo so n Superheld einen Besoffenen fast umgebracht hätte, weil dieser zwei Frauen belästigt hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auch Türken haben kein Recht auf Selbstjustiz zumindest nicht in DE! Als ich Schutzgeld zahlen musste und zu den Polizisten sagte, dass ich mir schließlich selbst helfen würde, wurde mir geantworet: Das lassen Sie mal lieber - sonst sind Sie vor denen im Knast.

    Quelle(n): Steinhude am Meer
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das wird als Selbstjustiz gewertet (auch wegen der privaten Festnahme).

    Wenn du nachts von einem Einbrecher in der Wohnung überfallen wirst, dann darfst Du ihn "verhauen" wenn Du die Möglichkeit hast, da dieses als Notwehr gilt (nach dem gewaltsamen Eindringen). Ich glaube, festsetzen darf ein Privatmensch auch in solcher Situation niemanden.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Das wird wegen dem einsperren in den Kofferraum sein. Ansonsten wenn Er den Dieb erschlagen hätte , wäre kein Schmerzensgeld fällig gewesen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eisenstange ist halt schon ein wenig hart. Er hätte einen Gummiknüppel nehmen sollen!

  • Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein dämliches Gesetz.

    Aber vor lauter Superdemokratie, ist es so, denn Selbstjustiz ist streng Verboten.

    Siehe auch den Helfer in Hamburg, der 2 Frauen geholfen hat, und 600.-€ bezahlen muss.

    Das ist verkehrte Welt.

    Das fördert das Weggucken immer mehr, nur keinen Ärger bekommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    .

    Hier in Bremen regeln wir das nun mal auf unsere eigene Art und Weise

    Jeder der Beteidigten hat die Möglichkeit in Berufung oder Revision zu gehen, so das der Fall beim Landgericht neu verhandelt wird.

    Das ist die allgemein gültige Rechtslage.

    .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich hoffe ja mal stark, dass er auch zu einer angemessenen Strafe verurteilt worden ist. Gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung - das ist kein Kindergeburtstag.

  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo,

    das gewaltmonopol übt nur der staat aus, so jedenfalls ist es gesetz.

    Das bedeutet aber auch, daß der staat seiner verpflichtung nachkommt, für gesetz und ordnung zu sorgen. Tut, oder kann er das nicht, stellt er den bürger schutzlos.

    Jeder mensch hat aber das originäre recht sowohl sein leben, gesundheit und besitz zu verteidigen, unabhängig davon welche spielregeln der staat aufstellt, wenn er sie selbst nicht mehr einhält.

    Wir sehen, daß der staat inzwischene der realität meilenweit hinterher hinkt. Dem bürger bleibt in einer solch difusen situation nur, das recht in die eigene hand zu nehmen und zu handeln. Er hat dabei lediglich sorge zu tragen, daß es keine unliebsamen zeugen gibt, denn sonst steht er, entgegen aller vernunft, ols opfer selbst vor dem kadi.

    güni

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