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Recht: Ersatz bei Diebstahl?

Ich will mich gerne erkundigen, ob ich in dem unten beschriebenen Fall Ersatz leisten muss.

Eine Bekannte von mir hat mich gebeten, dass ich Musik auf ihr Mp4 Player laden könnte. Ich sagte ich würde es gerne versuchen und ein paar Tage darauf in der Schule, drückte sie mir das Gerät während der Pause in die Hand. An dem Abend versuchte ich natürlich die Musik aufzuladen, dies funktionierte aber nicht.

Am folgenden Tag in der Schule, hatte ich das Gerät wieder eingepackt und als wir uns sahen, wollte ich es ihr wieder geben, doch sie meinte sie wäre gerade beschäftigt. Wir sahen uns für den Rest des Tages nicht.

(Zu dieser Zeit wird an unserer Schule öfters Diebstahl begangen, also hatte ich ihr Gerät zur Sicherheit, immer an mir.)

Während einer Doppelstunde Französisch wurden ihr Mp4 Player und mein Ipod gestohlen, und dies lief so ab:

In der zweiten Stunde Französisch, wollte unsere Lehrerin in den Computer Raum gehen, jeder hat sich so beeilt, dass niemand seine Wertsachen mitnahm. Zu jener Zeit waren mein, sowohl als auch ihr Gerät tief in meiner Schultasche, da ich sie während der Unterichtsstunde nicht an mir hatte.

Wir waren etwa 25-30 Minuten im Computerraum und als wir zurückkehrten waren die Taschen von vielen meiner Mitschüler durchsucht worden und ihr Inhalt lag auf dem Boden, bei mir das Gleiche. Ich merkte sah, dass die beiden Geräte entwendet wurden waren, und ich berichtete an die Schulleitung und ein paar Tage darauf, auch der örtlichen Polizei.

Wenn ich das Gerät ersetzen sollte, wären das 70 Euro, was für ein Taschengeld und Nachhilfe Einkommen nicht wenig ist.

Ich wäre sehr froh wenn sie mir weiterhelfen könnten.

Vielen Dank.

Update:

Ja, klar aber denkt mal darüber nach:

Wenn jemand dich fragt, 'pass mal kurz auf meine Tasche auf' und die Tasche gestohlen wird und darin 500 Euro darin waren. würdet ihr der Person das Geld geben? Oder wenn der Inhalt 1mio. wert war?...rechtlich gesehen muss man es nicht ersetzen es war DIEBSTAHL!!!

ich habe es nicht verloren oder kaputt gemacht.

außerdem ist die Person in Frage total arogant und bedankt sich generell nicht für Gefallen.

7 Antworten

Bewertung
  • Catan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Grenzwertig der Fall. Und zu komplex für dieses Forum. Die Hauptprobleme sind aber:

    - War deine Freundin in Annahmeverzug. Dann haftet sie auch selber für den Verlust (§ 300 I BGB)

    - Falls sie es nicht war, stellt sich die Frage ob du fahrlässig gehandelt hast, als du die Sachen unbewacht zurückgelasssen hast.

    - Ist der Schaden der ein Dritter (Dieb) bewirkt dir zuzurechnen.

    Diese Fragen sind aber hier in einem Laienforum nicht zu klären.

    @sprend: eben nicht... nur bei verschulden des vadders haftet er.

  • vor 1 Jahrzehnt

    tja ehrlich gesagt sehe ich da wenig chancen auf erfolg.

    du hast dir das gerät geliehen, es war ein fremdeigentum, somit bist du dafür bzw. erstatzbeschaffung verantwortlich.

    vielleicht kannst du dich einigen das du ihr einen gebrauchten kaufen kannst

    @nachtrag

    wenn du im nachhinein so über die person sprichst, dann hättest du dir besser nix ausleihen sollen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wie hier schon angeklungen, bist du leider Ersatzpflichtig gegenüber der "Freundin", da sich der Gegenstand in deinem Besitz befand und du somit alle Pflichten, bei Verlust der Sache übernommen hast.

    wäre ja einfach wenn man behauptet, he die Sache (Ware) die du mir anvertraut hast, ist weg, verloren, gestohlen worden, tja Pech gehabt. Diesem Fall hat der Gesetzgeber die Schadenersatzpflicht vorgeschaltet, das explizit, die Haftung des Überlassungsnehmer an den Überlasser regelt.

    Da wirst du Leisten müssen, den das ist eine rechtliche Pflicht, der du dich nicht entziehen kannst.

    <

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hattest während dieser Zeit die Aufsicht. Du bist haftbar. Stell Dir mal vor Dein vater hat ein Leasingfahrzeug. Es wird geklaut. Wer muss für den Schaden aufkommen ? Richtig die Versicherung Deines Vaters und nicht die Leasingfirma.

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  • ?
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Pgh ;-)

    Das nachstemal solltet ihr auch eure Goldketten mitnehmen!

    Solch bloeden i-pod, hat doch heute schon jeder.

    Und wer ist schon was, wenn er keine 500 € im Portemonaise (in der Schule) hat?

    Moensch, wird es euch nicht jeden Tag gepredigt, lasst eure Wertsachen zu Hause?

    Aber nein, sie muessen als "Statussymbol" in der Schule gezeigt werden...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es war in DEINER Obhut und damit bist DU verantwortlich und haftbar!

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du solltest klären, ob nicht die Hausratsversicherung deiner Eltern für den Diebstahl aufkommt oder aber

    eine Privathaftpflichtversicherung, falls deine Eltern eine abgeschlossen haben.

    Ich finde, dass es garnicht so abwegig ist.

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