Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Autounfall - Zahlung der Versicherung?

Ich habe letzte Woche einen Autounfall gehabt, glücklicherweise nur kleiner Blechschaden.

Nun war ein Gutachter von der Versicherung da und schätzt den Schaden auf 2000 Euro, meine Werkstatt schätzt den Schaden auf 800 Euro.

Kann ich jetzt zur Versicherung sagen, ich nehme die 2000 Euro oder wird nur die tatsächliche Rechnungssumme der Werkstatt bezahlt?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Einer hat sich da verschätzt, entweder hat die Werkstatt etwas übersehen, auch bei einem scheinbar kleinem Blechschaden können tieferliegende Teile beschädigt sein, und müssen wenn es fachgerecht sein muss, repariert oder ausgetauscht werden. Oder der Gutachter war übervorsichtig.

    Du müsstest den Kostenvoranschlag der Werkstatt und das Gutachten vergleichen, welche Positionen sind aufgeführt.

    Besonders darauf achten ob der Gutachter auch einen Wertverlust eingerechnet hat.

    Welche Verrechnungssätze wurden in Ansatz gebracht, die beim Kostenvoranschlag von einer freien Werkstatt, und beim Gutachter die von einer Markenwerkstatt.

    Erst wenn Du verglichen hast weißt Du ob es besser ist den Schaden nach Gutachten reparieren zu lassen, oder eben 2000€ - MwSt auszahlen lassen und selber die Reparatur veranlssen.

  • Judy
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst auch sagen, du möchtest es nicht reparieren lassen (oder selber machen) und bekommst die 2000 Euro Schaden ersetzt. Allerdings wird die Mehrwertsteuer noch davon abgezogen, denn wenn du es nicht reparieren lässt, dann musst du die ja auch nicht bezahlen.

    Später kannst du es dir ja immer noch anders überlegen und billiger reparieren lassen, da kann dir dann keiner Vorschriften machen, was du mit deinem Auto machst, ist schließlich dein Eigentum.

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst auf jeden Fall nach Gutachten abrechnen. Dann bekommst Du die 2.000.-€ abzüglich der MWSt. Die MWSt. bekommst Du nur für die Kosten, die Du tatsächlich nachweist, also z.B. wenn Du die Werkstattrechnung über 800.- € einreichst.

    Es gibt unterschiedliche Wege, ein FZ zu reparieren, z.B. indem man Teile tauscht oder instandsetzt. Viele Werkstätten arbeiten auch mit geringeren Stundensätzen. Das ist einzig Deine Sache, ob und wenn ja wie Du das FZ reparieren lässt. Es ist durchaus möglich, dass da etwas für Dich übrig bleibt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du dein Auto reparieren lässt und die Rechung über 800 Euro einreichst, bekommst du auch nur den tatsächlichen Rechungsbetrag. Keine Versicherung zahlt mehr als sie muss :-)

    @ Judy: genau das ist auch möglich. Hatte ich total vergessen :-)

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du bekommst das Geld, daß der Gutachter geschätzt hat. Herzlichen Glückwunsch!

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.