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Stelle in der StVO (Parken, Fußgängerüberweg)?
An welcher Stelle in der StVO wird das Halten bzw. Parken an Fußgängerüberwegen behandelt?!
5 Antworten
- NostradamusLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
In der Anlage 2 StVO Zeichen 293
Ge- oder Verbot
Fahrzeugführern ist das Halten auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor verboten.
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufb...
Und hier der Auszug aus dem Bußgeldkatalog
141300 Sie hielten in einem Abstand von weniger als 5 Metern vor einem Fuß-
gängerüberweg.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 51.1 BKat
Tab.: 741016
( B - 1) 10,00€
- Lucius T FowlerLv 7vor 1 Jahrzehnt
§41 in Verbindung mit den Vorschriften für Zeichen Nr. 293 "FuÃgängerüberweg": Fünf Meter davor und dahinter absolutes Haltverbot
- vor 1 Jahrzehnt
In der StVo nicht direkt
Aber kannst ja mal googeln!
- Mike MLv 7vor 1 Jahrzehnt
Parken und Halten ist §12 aber der schreibt nur Mindestabstand bei Bahnübergängen vor.
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