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Stelle in der StVO (Parken, Fußgängerüberweg)?

An welcher Stelle in der StVO wird das Halten bzw. Parken an Fußgängerüberwegen behandelt?!

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    In der Anlage 2 StVO Zeichen 293

    Ge- oder Verbot

    Fahrzeugführern ist das Halten auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor verboten.

    http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufb...

    Und hier der Auszug aus dem Bußgeldkatalog

    141300 Sie hielten in einem Abstand von weniger als 5 Metern vor einem Fuß-

    gängerüberweg.

    § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 51.1 BKat

    Tab.: 741016

    ( B - 1) 10,00€

    http://www.kba.de/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZ...

  • vor 1 Jahrzehnt

    §41 in Verbindung mit den Vorschriften für Zeichen Nr. 293 "Fußgängerüberweg": Fünf Meter davor und dahinter absolutes Haltverbot

  • vor 1 Jahrzehnt

    In der StVo nicht direkt

    Aber kannst ja mal googeln!

    http://de.lmgtfy.com/?q=Parken+an+Fu%C3%9Fg%C3%A4n...

  • Mike M
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Parken und Halten ist §12 aber der schreibt nur Mindestabstand bei Bahnübergängen vor.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Dazu braucht es nicht die StVO

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