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Da Peg_E fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Widerruf bei T-Online angeblich nicht möglich? Bitte schnelle Hilfe!!!?

Eine Bekannte schilderte mir folgenden Fall. Ich hab schon im Internet geforscht, bin bei T-Online aber nur auf die 2-wöchige Widerrufsfrist gestoßen, die auch eingehalten wurde.

Ihr Enkel hat sich vor Ort beraten lassen, nichts unterschrieben und nur seine Kontodaten angegeben. Fakt ist, dass er nicht wusste, bereits einen Vertrag abgeschlossen zu haben und widerrief sofort, als die Auftragsbestätigung ins Haus flatterte. T-Online schrieb daraufhin, dass das Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss vor Ort ausgeschlossen würde. Entspricht das einer gesetzlichen Regelung oder kann er auf seinem Widerruf bestehen?

Ich denke ja, dass die gesetzliche Widerrufsfrist von 2 Wochen auch hier gilt. Es wurde ja auch nichts unterschrieben, was einen Widerruf ausschließt.

Danke

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort
  • vor 1 Jahrzehnt

    das selbe hat auch vodafon gemacht ,

    bei bekannten ,

    alles mögliche unter nommen ,

    hat nichts gebracht .

    geh zu Verbraucherschutz , die helfen ,

  • Lene
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er vor Ort war und nichts unterschrieben hat, hat er auch keinen Vertrag abgeschlossen. Punkt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bin zwar kein Anwalt aber kann Folgendes sagen:

    In Deutschland gibt es das gesetzlich geregelte Widerrufsrecht (z. B. Kaufverträge in

    Firma zu Privat + Firma zu Firma).

    Das gilt 14 Tage und innerhalb dieser kann der Vertragsnehmer (in dem Fall der Enkel) jederzeit OHNE Angabe eines Grundes den Vertrag widerrufen: Schriftlich, am besten mit Einschreiben + Rückschein. Das Schreiben gilt als zugestellt, sobald es abholbereit im Briefkasten (oder bei der Postfiliale) des Empfängers ist. Beim Einschreiben hinterlegt die Post (kann man online abrufen), zu welchem Zeitpunkt das Schreiben abholbereit war. Also: 2 Tage nach Absendung: Hardcopyausdruck machen...

    Ohne Unterschrift ist gar nix gültig, und die Fa. muß sogar über die Einzugsermächtigung verfügen. Daher: Gleich die Bank anrufen - Widerspruch gegen diese Lastschrift einlegen. Das kostet ihn GAR NIX... Der Einreicher muß ggf. 8€ Gebühren zahlen.

    Ohne Aushändigung des Widerrufsrechts ist der Vertrag garnichtmal gültig.

    Die Fa. muß nachweisen, dass sie über die rechtsgültige Unterschrift verfügt...

    Quelle(n): Ich selbst hatte auch mal einen Vertrag widerrufen, allerdings in einem Onlinekaufhaus. Diesen Widerruf habe ich noch vor der Absendung der Ware ausgeübt.
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