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Celso fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ist Deutschland wirklich ein säkularer Staat?

Warum "regelt" der Staat die "finanziellen Angelegenheiten" der Kirche? z.B. Kirchensteuer?

Wie so werden die Bürger vom Staat nach ihren Konfessionen gefragt?

Was für ein Interesse hat der Staat an meine Konfession bzw. Konfessionslosigkeit?

Nach meiner Meinung ist die Säkularisierung in Deutschland noch nicht vollständig.

Update:

*Pelikan1

Danke für den Vortrag. Nun ist die Frage nicht geantwortert. Es geht um Säkularisierung und nicht um Verteidigung der Kirchensteuer. Wie viele Menschen die im sozialen Bereich arbeiten und gezwungen sind in die Kirche beizutretten obwohl die konfessionslos sind. Und der Arbeitgeber kann es durch die Lohnsteuerkarte kontrollieren und Mitarbeitenden unterdruck setzen. Trotz die "Sonderheit" dieser Politik, ich finde eine Säkularisierung besser.

Gruß!

Celso

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Rein theoretisch sollte Deutschland ein sekulärer Staat sein, das wurde zu Bismarcks Zeiten schon eingeführt. Praktisch sieht es jedoch anders aus. Die Empfänger von Sozialleistungen bezahlen automatisch Kirchensteuer, egal ob sie wollen oder nicht, außerdem bezahlt der Staat einen großen Teil von religiösen Sonderveranstaltungen, wie beispielsweise Kirchentage. Das war damals der Deal, damit die Kirche auf Einflussnahme in der Politik verzichtet. Diese Einflussnahme findet durch die Hintertür, also ohne direkte politische Partei, aber dafür durch die entsprechenden Flügel anderer Parteien statt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erheben. In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchenlohnsteuer von den Finanzämtern der jeweiligen Länder eingezogen, die dafür eine Aufwandsentschädigung einbehalten. Nach Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Verfassung sind diejenigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, berechtigt, Steuern zu erheben.

    Die Bemessungsgrundlagen für die Kirchensteuern sind die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer (Kircheneinkommensteuer, Kirchenlohnsteuer) und die Grundsteuer A (Kirchengrundsteuer). Rechtlich möglich ist auch die Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Vermögensteuer sowie zum Solidaritätszuschlag; die Kirchen in Deutschland haben auf diese beiden Möglichkeiten bisher verzichtet[1]. Das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe, ebenfalls eine Kirchensteuer, knüpft an den „Lebensführungsaufwand“ einer Ehe an. In einigen Bundesländern wird eine Mindestbetrags-Kirchensteuer eingezogen. Die Höhe der Kirchensteuer wird von den Kirchenleitungen festgesetzt. Rechtskraft erhalten die kirchlichen Festsetzungen durch die Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente zu ihren Kirchensteuergesetzen.

    Die Kirchensteuer ihrer Mitglieder macht ungefähr 70 % des Einkommens der Kirchen aus.[2] Der staatliche Steuereinzug für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ist eine deutsche Besonderheit; er ist nicht durch das Grundgesetz, sondern nur in Landesgesetzen geregelt.

    I

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ganz sicher nicht. Wo überall die Pfaffen die Griffel drin haben, das spottet jeder Beschreibung. Nichts, wo nicht auch der Nuntius seinen Senf hinzufügen müsste.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nein ist sie nicht

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