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kein "ausfahrt freihalten" schild, es ist auch keine ausfahrt...!?

bei uns an der straße ist ein nachbar, der seine ausfahrt zugemacht hat. hat sich ein zaun dahin gebaut und parkt vor seiner ausfahrt! also ist das keine ausfahrt mehr... ausserdem wäre das viel zu eng für ein auto... er nutzt seinen platz jetzt also als terrasse oder sonst was??? da ist auch kein schild, wo "ausfahrt freihalten" oder "feuerwehrausfahrt" steht. und da steht auch immer ein auto an dieser "ausfahrt" so hält er sich sein parkplatz an der straße immer frei...

letztens war da frei und es war sonst nix mehr da, also habe ich dort geparkt. wo ich dann wieder wegfahren wollte, kam sie angerannt und hat damit gedroht, mein auto das nächstemal abschleppen zu lassen...

ich: das ist doch keine ausfahrt.

sie: doch das ist eine feuerwehrausfahrt

ich: wieso ist das dann denn nicht ausgeschildert und warum ist diese ""feuerausfahrt"" IMMER zugeparkt?

sie: das muss nicht ausgeschildert sein.

ich: doch, woher soll ich das denn sonst wissen???

sie: nein muss es nicht, ich muss es ja wohl wissen, ich arbeite für die kriminalpolizei (einschüchterungsversuche???)

kann sie mein wagen abschleppen??? das ist keine ausfahrt, da ist zwar ein abgesenkter bordstein aber da passt nie im leben ein auto rein, dieser gehweg ist viel zu eng für ein auto...

wer hat eurer meinung nach recht?`??

ich muss dazu sagen, dass ich da nie parke, wenn etwas anderes frei ist...

Update:

wie gesagt, sie hat die ausfahrt mit einem zaun zugemacht

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    1. Wenn es nicht ausgeschildert ist, dann kannst du dich dahin stellen.

    2. Was sie gemacht hat, ist AMTSANMASSUNG! Frag mal aus reiner Neugier bei der Kripo nach und erkundige dich, ob sie da arbeitet. (wahrscheinlich als Raumpflegerin)

    3. SIE haben den Zaun dahingemacht und wenn es eine FEUERWEHRAUSFAHRT sein soll, dann muss es ausgeschildert sein. Und die Feuerwehr räumt NIE vorher einen Zaun weg, um auszurücken!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dann halte doch mal der Dame den

    § 12 Halten und Parken StVO vor die Nase und erkläre ihr das Folgendes auch dort gilt wenn sie dort parkt.

    (3) Das Parken ist unzulässig

    5.

    vor Bordsteinabsenkungen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html

    Da das Fahrzeug nicht auf privaten Grund steht kann sie es auch nicht abschleppen lassen. Der Abschlepper käme, würde an die Stirne tippen und der Dame eine Rechnung für eine Leerfahrt überreichen. Auch wenn es mal ihre Ausfahrt war, ist es nicht ihr Privatparkplatz.

    Allenfalls könnte sie den Parker anzeigen weil er vor einen abgesenkten Bordstein parkt. Und der könnte dann wenn sie dort parkt sie ebenso anzeigen. Bringt beiden nichts.

    Abgesenkte Bordsteine müssen freigehalten werden, auch wenn dort keine Ausfahrt mehr ist, damit Rollstuhlfahrer und Kinderwagen den als Überquerungshilfe nutzen können. Gilt auch für die Dame.

    Feuerwehrzufahrten müssen mit vom Ordnungsamt aufgestellten Schildern gekennzeichnet sein, erkennbar an dem Siegel auf der Rückseite des Schildes. Also ist das Argument auch Unsinn.

    Ich persönlich würde der Dame darauf hinweisen wenn ihr Fahrzeug dort steht das im Bußgeldkatalog Folgendes steht, und ob es nicht besser ist Frieden zu halten.

    112372 Sie parkten vor einer Bordsteinabsenkung.

    § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 54 BKat

    Tab.: 712029

    http://www.kba.de/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZ...

    Kostet zwar nur 10€ aber als Gesetzestreue Bürgerin werden sie die §§§§ erschrecken. Du kannst ihr dann erklären wenn sie weiterhin dort parkt könnte auch das Bußgeld bis in den Punktebereich gehen. Wäre nicht der erste Führerschein der deswegen entzogen wurde.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Punkt 1.....Lass die Kröte doch den Abschleppdienst anrufen, das ist eine sog. zivilrechtliche Angelegenheit und da gilt der Grundsatz "wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch" Anders ist das nur, wenn Polizei, Ordnungsamt usw. abschleppen lassen

    Punkt 2......Sprech mal mit einem von der Kripo darüber, dass sie sich als Angestellte bei der Kripo ausgibt. Ich denke dann sprechen die mal mit ihr, und das bringt sie dann ein bisschen zur Ruhe.

    Punkt 3.......Feuerwehrzufahrten sind GRUNDSÄTZLICH ausgeschildert, und wenn Du die zustellst wird`s (zu Recht) teuer. Aber dafür ist dann wieder die Polizei usw. zuständig

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Einfach weiter parken und ignorieren! Soll sie doch den Abschleppdienst rufen, die Rechnung geht garantiert auf ihre Kosten. - Vielleicht solltest du vorher noch ein Foto machen, von dieser angeblichen Ausfahrt.

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