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kein "ausfahrt freihalten" schild, es ist auch keine ausfahrt...!?
bei uns an der straße ist ein nachbar, der seine ausfahrt zugemacht hat. hat sich ein zaun dahin gebaut und parkt vor seiner ausfahrt! also ist das keine ausfahrt mehr... ausserdem wäre das viel zu eng für ein auto... er nutzt seinen platz jetzt also als terrasse oder sonst was??? da ist auch kein schild, wo "ausfahrt freihalten" oder "feuerwehrausfahrt" steht. und da steht auch immer ein auto an dieser "ausfahrt" so hält er sich sein parkplatz an der straße immer frei...
letztens war da frei und es war sonst nix mehr da, also habe ich dort geparkt. wo ich dann wieder wegfahren wollte, kam sie angerannt und hat damit gedroht, mein auto das nächstemal abschleppen zu lassen...
ich: das ist doch keine ausfahrt.
sie: doch das ist eine feuerwehrausfahrt
ich: wieso ist das dann denn nicht ausgeschildert und warum ist diese ""feuerausfahrt"" IMMER zugeparkt?
sie: das muss nicht ausgeschildert sein.
ich: doch, woher soll ich das denn sonst wissen???
sie: nein muss es nicht, ich muss es ja wohl wissen, ich arbeite für die kriminalpolizei (einschüchterungsversuche???)
kann sie mein wagen abschleppen??? das ist keine ausfahrt, da ist zwar ein abgesenkter bordstein aber da passt nie im leben ein auto rein, dieser gehweg ist viel zu eng für ein auto...
wer hat eurer meinung nach recht?`??
ich muss dazu sagen, dass ich da nie parke, wenn etwas anderes frei ist...
wie gesagt, sie hat die ausfahrt mit einem zaun zugemacht
4 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
1. Wenn es nicht ausgeschildert ist, dann kannst du dich dahin stellen.
2. Was sie gemacht hat, ist AMTSANMASSUNG! Frag mal aus reiner Neugier bei der Kripo nach und erkundige dich, ob sie da arbeitet. (wahrscheinlich als Raumpflegerin)
3. SIE haben den Zaun dahingemacht und wenn es eine FEUERWEHRAUSFAHRT sein soll, dann muss es ausgeschildert sein. Und die Feuerwehr räumt NIE vorher einen Zaun weg, um auszurücken!
- NostradamusLv 6vor 1 Jahrzehnt
Dann halte doch mal der Dame den
§ 12 Halten und Parken StVO vor die Nase und erkläre ihr das Folgendes auch dort gilt wenn sie dort parkt.
(3) Das Parken ist unzulässig
5.
vor Bordsteinabsenkungen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html
Da das Fahrzeug nicht auf privaten Grund steht kann sie es auch nicht abschleppen lassen. Der Abschlepper käme, würde an die Stirne tippen und der Dame eine Rechnung für eine Leerfahrt überreichen. Auch wenn es mal ihre Ausfahrt war, ist es nicht ihr Privatparkplatz.
Allenfalls könnte sie den Parker anzeigen weil er vor einen abgesenkten Bordstein parkt. Und der könnte dann wenn sie dort parkt sie ebenso anzeigen. Bringt beiden nichts.
Abgesenkte Bordsteine müssen freigehalten werden, auch wenn dort keine Ausfahrt mehr ist, damit Rollstuhlfahrer und Kinderwagen den als Ãberquerungshilfe nutzen können. Gilt auch für die Dame.
Feuerwehrzufahrten müssen mit vom Ordnungsamt aufgestellten Schildern gekennzeichnet sein, erkennbar an dem Siegel auf der Rückseite des Schildes. Also ist das Argument auch Unsinn.
Ich persönlich würde der Dame darauf hinweisen wenn ihr Fahrzeug dort steht das im BuÃgeldkatalog Folgendes steht, und ob es nicht besser ist Frieden zu halten.
112372 Sie parkten vor einer Bordsteinabsenkung.
§ 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 54 BKat
Tab.: 712029
http://www.kba.de/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZ...
Kostet zwar nur 10€ aber als Gesetzestreue Bürgerin werden sie die §§§§ erschrecken. Du kannst ihr dann erklären wenn sie weiterhin dort parkt könnte auch das BuÃgeld bis in den Punktebereich gehen. Wäre nicht der erste Führerschein der deswegen entzogen wurde.
- M-A-N 41.502Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Punkt 1.....Lass die Kröte doch den Abschleppdienst anrufen, das ist eine sog. zivilrechtliche Angelegenheit und da gilt der Grundsatz "wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch" Anders ist das nur, wenn Polizei, Ordnungsamt usw. abschleppen lassen
Punkt 2......Sprech mal mit einem von der Kripo darüber, dass sie sich als Angestellte bei der Kripo ausgibt. Ich denke dann sprechen die mal mit ihr, und das bringt sie dann ein bisschen zur Ruhe.
Punkt 3.......Feuerwehrzufahrten sind GRUNDSÃTZLICH ausgeschildert, und wenn Du die zustellst wird`s (zu Recht) teuer. Aber dafür ist dann wieder die Polizei usw. zuständig
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Einfach weiter parken und ignorieren! Soll sie doch den Abschleppdienst rufen, die Rechnung geht garantiert auf ihre Kosten. - Vielleicht solltest du vorher noch ein Foto machen, von dieser angeblichen Ausfahrt.