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Was kann man bei ungerechtfertigten negativen Bewertungen bei ebay tun?

Folgender Sachverhalt: Eine Freundin von mir hat bei ebay diverse Artikel verkauft. Sie hat in ihren Angeboten immer darauf hingewiesen, dass sie die Ware auch als versicherte Lieferung versendet, sofern der Käufer diese Mehrkosten trägt. Einige haben von dieser Option Gebrauch gemacht, andere nicht. Im Falle, dass der Käufer keinen versicherten Versand wünscht, hat meine Freundin darauf aufmerksam gemacht, dass sie in diesem Fall keine Gewährleistung dafür übernimmt, wenn die Ware z. B. auf dem Postweg verloren geht. Nun hat ein Käufer, der die Ware angeblich nicht bekommen hat, meiner Freundin eine schlechte Bewertung gegeben (alle anderen Käufer - insgesamt ca. 10 - hatten keinerlei Beanstandungen und eine gute Bewertung gegeben). Jetzt droht der Käufer sogar mit einer Anzeige wegen Warenbetrug, wenn meine Freundin ihm das überwiesene Geld nicht zurückzahlt. Wie soll sie sich nun verhalten? Hat jemand damit schon eigene Erfahrung gemacht?

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    wenn deine freundin den käufer darauf hingewiesen hat das die ware bei nichtversicherung auf den postweg verlorengehen kann und das auch noch schrieftlich nachweisen den kann ihr nix passieren sonst soll sie sich bei ebay über den käufer beschweren

    mfg

  • nerone
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Betrüger ist wohl der Käufer - das ist Nötigung - solche gibt's immer wieder - da tummelt sich halt so allerhand - deine Freundin hat absolut korrekt gehandelt. Ja, wir und meine Kollegen haben schon ähnliche negaitven Erfahrungen gemacht. Protestieren, aber nützen wird's nichts. ebay ist schofel

  • .
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Geh mal zur Community bei eBay, man muss immer die ArtNr sehen, so allg. ist es immer schlecht zu beantworten. Die Leute dort geben dir innerhalb weniger Min. eine Antwort und haben Ahnung und können den Sachverhalt besser beurteilen als wir ohne ArtNr.

    Hier die Community: http://community.ebay.de/forum/index.htm

    Kopiere deinen Text einfach und gebe noch die ArtNr dazu an.

  • vor 1 Jahrzehnt

    in diesem fall kann man die Bewertung nicht rückgängig machen.

    es ist zwar un versichert ,aber trotzdem haftet der verkäufer auch dafür.

    der Käufer kann sogar die Ware nochmal verlangen.

    generel gilt. wenn mann was teuers verkauft ,sollte man nur versichrte versand anbieten, ansonsten ,sollte man aus kollant den betrag zurrückzahlen.

    Der käufer kann sogar deine freundin anzeigen ,dazu hat er das Recht auf Rückzahlung oder auf ware..

    Ich wurde es ignorieren wenn es um eine kleine Summe geht,weil es für eine Klage sich nicht lohnt,aber wenn das einen großen betrag ist ,dann sollte deine Freunden mit ihm verhandlen.

    nächstesmal bei große beträge nur versichten Versand anbieten.einen Rat von mir

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst dich über Kontakt beschweren.

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