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was passiert einem 13 jährigen wenn er bei verhöhr falsch aussagt?
nein ich will nur wissen ob ein 13 jähriger irgendwie dafür bestaft werden kann? in der schule oder sozialstunden usw.
nein ich habe eine anzeige bei der ein 13 jähriger falschaussgesagt hat und ich kann es ihm nachweisen
10 Antworten
- mausihundiLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Strafrechtlich nichts.
Aber die Schule kann Konsequenzen nicht nur androhen sondern auch vollziehen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
hoffentlich den hintern voll von deinen eltern! ... :-)
- aronphoenixLv 5vor 1 Jahrzehnt
Direkt wird ihm nichts passieren. Es gibt natürlich eine Anzeige und es wird ermittelt. Vor Gericht stellen kann man ihn nicht. Sollte er jedoch jemals wegen einer anderen Tag angeklagt werden wird sich das nicht grade gut auf seine Glaubwürdigkeit und das Strafmaà auswirken.
@all: Ein Mensch kann NICHT STRAFBAR sein. Dann wäre seine Existens eine Straftat und das geht nicht.
Ein Mensch kann nur STRAFMÃNDIG sein. Das ist man in der BRD mit 14.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nichts, er ist noch nicht strafmündig.
- WilkenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Eine Standpauke vom Richter , mehr nicht,. Erst ab 14 kann es Konsequenzen nach sich ziehen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
10 Jahre Zuchthaus ;-)
Nein im Ernst, gibt bestimmt eine Standpauke, man ist meines Wissens erst mit 14 nach Jugendrecht Strafbar, aber du solltest dir nächstes mal wirklich überlegen, ob du sowas nochmal machst.
Zur Not kannst du immer noch an die Menschlichkeit der Beamten appelieren und sagen du hattest ein schlechtes Gewissen und wolltest kein Ãrger von Mami und Papi bekommen, da wird den lieben Polizisten das Herz ganz weich.
Wie gesagt, mach nicht nochmal so einen Mist, dann musst du hier auch nicht solche Fragen stellen und hast weniger Schwierigkeiten. Diesmal kommst du noch mit einem blauen Auge davon, aber nächstes mal bist du vielleicht schon 14 ;-)
Nachtrag:
Natürlich kann es je nach Verbrechen auch Sozialstunden geben, aber darüber hinaus geht es selten...
- vor 1 Jahrzehnt
ihm kann nichts passieren, da er noch nicht strafbar ist (erst ab 14 jahren). in einer erheblichen Falschaussage ( bsp. üble nachrede, oder vortäuschen einer straftat) können im allerschlimmsten fall die eltern dafür belangt werden. vielleicht mit einer geldstrafe, etc., da man selber ja noch nicht strafbar ist.
grundsätzlich sollte man das aber lassen und immer bei der wahrheit bleiben!!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Auf alle Fälle kann er dafür von der Schule belangt werden, wenn dadurch jemand zu Schaden gekommen ist. Wenn er vor ein Gericht kommt, dann liegt das in der Entscheidung des Richters, dass kann durchaus zu Sozialstunden oder Geldstrafe führen, oder aber er bekommt nur eine ernste Ermahnung. Bei manchen hilft das allerdings nicht mehr, die sind schon zu abgebrüht.
gruÃ
Franky
- vor 1 Jahrzehnt
unter 14 also noch nicht STRAFBAR... das heiÃt keine wircklich groÃe strafe aber vllt schulverbot oder so was wie bei mir mal wahr