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Leon
Lv 4
Leon fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

was passiert einem 13 jährigen wenn er bei verhöhr falsch aussagt?

Update:

nein ich will nur wissen ob ein 13 jähriger irgendwie dafür bestaft werden kann? in der schule oder sozialstunden usw.

Update 2:

nein ich habe eine anzeige bei der ein 13 jähriger falschaussgesagt hat und ich kann es ihm nachweisen

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Strafrechtlich nichts.

    Aber die Schule kann Konsequenzen nicht nur androhen sondern auch vollziehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    hoffentlich den hintern voll von deinen eltern! ... :-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    wo findet das verhöhr statt, - bei den Pfadfindern ??

  • vor 1 Jahrzehnt

    Direkt wird ihm nichts passieren. Es gibt natürlich eine Anzeige und es wird ermittelt. Vor Gericht stellen kann man ihn nicht. Sollte er jedoch jemals wegen einer anderen Tag angeklagt werden wird sich das nicht grade gut auf seine Glaubwürdigkeit und das Strafmaß auswirken.

    @all: Ein Mensch kann NICHT STRAFBAR sein. Dann wäre seine Existens eine Straftat und das geht nicht.

    Ein Mensch kann nur STRAFMÜNDIG sein. Das ist man in der BRD mit 14.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nichts, er ist noch nicht strafmündig.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine Standpauke vom Richter , mehr nicht,. Erst ab 14 kann es Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    10 Jahre Zuchthaus ;-)

    Nein im Ernst, gibt bestimmt eine Standpauke, man ist meines Wissens erst mit 14 nach Jugendrecht Strafbar, aber du solltest dir nächstes mal wirklich überlegen, ob du sowas nochmal machst.

    Zur Not kannst du immer noch an die Menschlichkeit der Beamten appelieren und sagen du hattest ein schlechtes Gewissen und wolltest kein Ärger von Mami und Papi bekommen, da wird den lieben Polizisten das Herz ganz weich.

    Wie gesagt, mach nicht nochmal so einen Mist, dann musst du hier auch nicht solche Fragen stellen und hast weniger Schwierigkeiten. Diesmal kommst du noch mit einem blauen Auge davon, aber nächstes mal bist du vielleicht schon 14 ;-)

    Nachtrag:

    Natürlich kann es je nach Verbrechen auch Sozialstunden geben, aber darüber hinaus geht es selten...

  • vor 1 Jahrzehnt

    ihm kann nichts passieren, da er noch nicht strafbar ist (erst ab 14 jahren). in einer erheblichen Falschaussage ( bsp. üble nachrede, oder vortäuschen einer straftat) können im allerschlimmsten fall die eltern dafür belangt werden. vielleicht mit einer geldstrafe, etc., da man selber ja noch nicht strafbar ist.

    grundsätzlich sollte man das aber lassen und immer bei der wahrheit bleiben!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Auf alle Fälle kann er dafür von der Schule belangt werden, wenn dadurch jemand zu Schaden gekommen ist. Wenn er vor ein Gericht kommt, dann liegt das in der Entscheidung des Richters, dass kann durchaus zu Sozialstunden oder Geldstrafe führen, oder aber er bekommt nur eine ernste Ermahnung. Bei manchen hilft das allerdings nicht mehr, die sind schon zu abgebrüht.

    gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    unter 14 also noch nicht STRAFBAR... das heißt keine wircklich große strafe aber vllt schulverbot oder so was wie bei mir mal wahr

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