Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Muss ich über AGB-Änderung informiert werden? Nachträgliche Lastschriftsperre?

Hallo!

Seit Jahren bin ich Kunde bei KD. Vor ein paar Monaten konnte der Anbieter den fälligen Betrag nicht von meinem Konto einziehen und ich habe den Betrag selbst überwiesen. Ich habe keine Mahnung oder ähnliches von KD erhalten.

Nun 2 Monate später habe ich auf meiner Rechnung plötzlich Gebühren für Zahlungen ohne Bankeinzug! KD begründet dies damit, dass mein Konto vor Monaten mal nicht gedeckt war und somit eine Rücklastschrift zustande kam.Somit wurde ich für das Lastschriftverfahren gesperrt. In der Zwischenzeit hat KD aber schon wieder von meinem Konto im Lastschriftverfahren abgebucht. Was soll denn das nun, Monate später?

Zudem steht eine Gebühr für Zahlungen ohne Bankeinzug nicht in meinen AGBs, die ich zum Vertrag erhalten habe. Dürfen die das einfach so ändern ohne dass ich auf die Änderung hingewiesen wurde?

Hat jemand einen Tipp, was ich nun tun soll? Gebühren zahlen oder nicht?

Danke schonmal und viele Grüße,

Jana

Update:

Die Gebühren für Zahlung ohne Bankeinzug sind keine Rücklastschriftgebühren, die sind extra aufgeführt. Dagegen hätte ich auch nichts einzuwenden, ist halt nur komisch, dass die Monate später berechnet werden.

Wie gesagt, die Gebühren sind nur, weil die mich jetzt einfach auf Papierrechnung umgestellt haben und das pro Rechnung eben was kostet.

Das ist den AGBs, die ich zur Vertragsbestätigung bekommen habe, nicht erwähnt. Angeblich aber in den neuen, von denen ich nicht unterrichtet wurde.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn die AGBs geändert wurden, dann muss man den Kunden informieren. Solltest Du nicht informiert wurden sein, dann widersprechen. Du hast nämlich das Recht den Vertrag zu kündigen, wenn man dich nicht informiert hat. Vertragsveränderung müssen bekanntgegeben werden.

    Ich würde als langjähriger Kunde mich schriftlich beschweren darüber. Ist die Antwort nicht zu friedenstellend, dann mit Kündigung drohen. Nicht die sofortige Kündigung, sondern einfach Vertrag nicht verlängern lassen. Bei mir hat es immer geholfen.

    Schreibt jetz schon mal, dass Du keine Vertragsverlängerung willst, wegen dieser Sache

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die AGB einen entsprechenden Passus enthalten ja - sonst nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die müssen dich auf jeden Fall über diese Änderungen informieren. Die muss dann auch freigestellt werden, ob du die Änderungen akzeptierst oder den Vertrag kündigst. Normalerweise musst du dann etwas unterschreiben. Ich würde auch gegen die Gebühren Widerspruch einlegen, eben mit der Begründung der fehlenden Benachrichtigung über die Änderungen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Für jeweils gültige AGB's musst Du vor jedem Kauf selber besorgt sein! Du hast Arbeit verursacht, also werden Dir die Spesen dafür verrechnet. So einfach...

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    agb´s haben doch nichts mit den rücklastschriftgebühren zu tun, die können überings zwischen 4 euro und 15 euro varieiren.

    desweiteren würde ich dir empfehlen die kosten zu tragen.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.