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Wie lange kann ich mit meinem Auto ohne TÜV fahren, ohne einen Strafzettel zu riskieren?

Oder anders gefragt, ab wann riskiere ich einen Strafzettel?

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bis zu zwei Monaten.

    2 bis 4 Monate: 15,-

    4 bis 8 Monate: 25,-

    mehr als 8 Monate: 40,- + 2 Punkte

    Bedenke, dass der "neue" TÜV um die überzogene Zeit "verkürzt" wird ...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Blick in den Bußgeldkatalog hilft ungemein

    329113 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage

    VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen

    Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als

    2 bis zu 4 Monate überschritten.

    ( B - 1) 15,00€

    § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat

    329119 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage

    VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen

    Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als

    4 bis zu 8 Monate überschritten.

    § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.2 BKat

    ( B - 1) 25,00€

    329610 Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage B - 2 40,00

    VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen

    Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als

    8 Monate überschritten.

    § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat

    B - 2Punkte 40,00€

    http://www.kba.de/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZ...

    Kurzform

    Die ersten 2Monate gibt es eine kostenlose Mängelkarte

    Nach 2Monaten 15€ und eine Mängelkarte

    Nach 4Monate 25€ und eine Mängelkarte

    Nach 8Monate 40€ 2Punkte und eine Mängelkarte.

    @Mike M

    HU ist etwas anderes als Sicherheitsprüfung

  • Mike M
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Als Halter Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt

    186.1 bei Fahrzeugen, die nach Nummer. 2.1 der Anlage VIII zu § 29 StVZO in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen sind, wenn der Vorführtermin überschritten worden ist um

    186.1.1 bis zu 2 Monate 15 €

    186.1.2 mehr als 2 bis zu 4 Monate 25 €

    186.1.3 mehr als 4 bis zu 8 Monate 40 €

    Also lass dir nichts erzählen, wenn TÜV überzogen wurde kann SOFORT kassiert werden, nämlich 15 EUR um die es schade wär.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU von mehr als zwei bis zu vier Monaten droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 EUR sowie bei einer Überschreitung von mehr als vier bis zu acht Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 EUR.

    Der amtliche Bußgeldkatalog sieht bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU um mehr als acht Monate einen Regelsatz in Höhe von 40 EUR sowie 2 Punkte in Flensburg vor.

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  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Garnicht, wenn der Monat auf der Plakette abgelaufen ist, dann droht ein Strafzettel.

  • vor 1 Jahrzehnt

    4 Wochen ist das noch ohne Strafzettel möglich.

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