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Heizkosten in einem Einfamilienhaus?

Ich bin der Mieter in einem Einfamilienhaus. Das Haus war für den Vermieter viel zu groß und er hat einen Mauer im Haus wohnen lassen, damit er einen Teil von der Wohnung, den er nicht braucht, weiter vermieten kann.

Für das Jahr 2009, die Nachzahlung von Heizkosten (ein Teil von Nebenkosten), hat der Vermieter die Rechung in Höhe von 850 Euro bekommen. Nach Vermieter, der mit seiner Frau und 3 Kindern in einem Haus wohnt, soll ich die Hälfte von 850 Euro bezahlen, da das Haus nur einen Zähler hat. Ich habe den Mietvertrag durchgelesen und da steht leider nichts drin, wie es bei der Nachzahlung der Nebenkosten aussieht. Da steht nur: "Der Betriebskosten für vom Mieter selbst und auf eigene Kosten betriebene Heiz- und Warmwasseranlagen sowie der Verbrauch von Energie in den Mieträumen gehen zu Lasten des Mieters."

Ist es dann normalerweise nicht so, dass der Vermieter es nach pro Person rechen muss. also 850 € durch 5 = d.h. pro Person 170 Euro, dass ich nur 170 Euro zahlen muss, nicht ca. 425 €, was ich bestimmt nicht die Hälfte verbraucht habe.

Ich habe nämlich kein Bock mich vom Vermieter verarschen zu lassen.

8 Antworten

Bewertung
  • Klaus
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    So einfach kann er sich die Sache nicht machen. Die Heizkosten werden üblicherweise zur Hälfte nach qm und zur anderen Hälfte nach Verbrauch (Heizungsableser) abgerechnet, die Kosten für Warmwasser entweder nach Personen oder besser durch Wärmemengenzähler die das verbrauchte Warmwasser messen.

    Am besten Du gehst mit der Abrechnung zum Mieterverein und lässt Dich beraten.

  • RHR
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo.

    eine Umlage der Heizkosten kann nicht einfach hälftig erfolgen.

    Wenn Teile eines Hauses vermietet sind müssen an den Heizkörpern Heizkostenverteiler angebracht werden und zwar an allen Heizkörpern, auch an denen des Vermieters.

    Also so etwas z. B.: http://www.techem.de/Deutsch/Produkte/Erfassung_un...

    Wie wird denn das Haus beheizt und wie erfolgt die Warmwasserbereitung?

    Ein nicht unerheblicher Teil des Gasverbrauches beispielsweise bei einer Gasheizung mit Warmwasserbereitung ergeben sich ja aus der Erwärmung des Wassers. Und da verbrauchen 3 Personen deutlich mehr als eine.

    Ich bin selber Vermieter und stöhne manchmal über die vielen Pflichten. Aber das mindeste was ein Mieter verlangen kann ist doch wohl eine ordentliche und nachvollziehbare Abrechnung der Nebenkosten.

    Auf Basis einer "Halbe/Halbe Lösung" musst Du gar nichts bezahlen.

    Im übrigen lässt die von Dir zitierte Formulierung aus dem Mietvertrag den Schluss zu, dass Du die Wohnung "warm" gemietet hast.

    Da steht nämlich, dass für die Übernahme der Kosten durch Dich ZWEI Bedingungen (das schöne Wort UND) erfüllt sein müssen:

    1. Heiz- und Warmwasseranlagen müssen von Dir SELBST betrieben werden (nicht der Fall)

    2. Auf eigene Kosten betrieben werden (auch nicht der Fall)

    da ja hier eine vom Vermieter betriebene Zentralheizung vorliegt.

    Anders wäre es, wenn Du eine eigene Gastherme mit eigenem Gaszähler betreiben würdest.

    Gruß

    Ronald

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Ganze ist unlogisch, hat der Maurer eine Wand gezogen? Was ist es für ein Mietvertrag, in dem stehen soll: "Der Betriebskosten für vom Mieter selbst und auf eigene Kosten betriebene..."

    Mit sowas , wenn die Anlage vom Mieter betrieben werden sollte, nur 1 Zähler (Wasser und Heizung, absurd) sein soll, dann sehe ich irgendwie den Sinn nicht, nur welche, die sich gesucht und gefunden haben.

    Denk mal genau nach, schreib das rein, zitier genau, dann kann ich Dir im Rahmen des MietRg auch helfen, so macht es keinen Sinn. Vermieter eines Hauses (12 Wohnungen), Verpächter eines Bauernhofes und Mieter einer Wohnung, also auf "beiden" Seiten irgendwie bewandert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Richtig ist das nicht.

    Da kann man ja heizen wie man will, und die Mitpartei zahlt für dich mit.

    Oder man selber möchte sparen, aber die andere Patei heizt ohne Ende.

    Würde dir auch raten, einen Anwalt,bzw zum Mieterschutzbund zu gehen.

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  • Andre
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    das ist immer so eine sache .wenn es um geld geht sind vermieter auf einmal betonköpfe .

    am besten du gehst in den mieterschutzbund kostet im monat nur 5€ mitgliedschaft .

    schau mal in deiner gegend, dort irgendwo sind sie auch vertreten .

    die helfen dir bei streitigkeiten und stellen dir sogar einen rechtsanwalt kostenlos zur verfügung .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Heizung wird nicht nach Personen abgerechnet sondern muss nach Verbrauch abgerechnet werden. Da die Aufschlüsselung der Betreibskosten sehr komisch geregelt sind solltest Du einen Juristen auf suchen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei uns wird das folgendermaßen berechnet: Der gesamte Verbrauch (Heizung) geteilt durch die Quadratmeter des gesamten bezeizten Wohnraumes (also aller Wohnungen im Haus), dann hat man die Kosten pro bewohntem Quadratmeter. Diesen Wert dann mal nehmen mit der Quadratmeteranzahl die jede einzelne Partei bewohnt (also ausmessen wie groß die Wohnung ist). Und am Schluss hat man dann den Verbrauch pro Wohnung!

    Die Kosten für gemeinschaftlich genuztten Räume (falls im Keller eine Heizung vorhanden sein sollte, oder im Flur) wird durch die Anzahl der Parteien (in deinem Fall durch 2 Familien) geteilt.

    Ich finde das ist die gerechteste Lösung bei einem Zähler, denn nicht die Personen sind beim heizen ausschlaggebend sondern die Größe der Wohnung!

    Hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich erklären!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Betriebskosten für vom Mieter selbst und auf eigene Kosten betriebene Heiz- und Warmwasseranlagen sowie der Verbrauch von Energie in den Mieträumen gehen zu Lasten des Mieters."

    Steht der Satz wirklich so im Vertrag, der ergibt nämlich nicht wirklich einen Sinn. Der Vermieter kann nach qm oder Personen abrechnen. Wenn du sicher gehen willst, nimm die Abrechnung und den Vertrag und geh zum Mieterbund.

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