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Können wir zusammenziehen?

Können mein Freund (20) und ich (21) während der Ausbildung zusammen ziehen? Er kommt im Sommer ins 3. Jahr und ich fange im Sommer an. So wie es aussieht werde ich BAB bekommen,da seine Eltern aber zu viel verdienen bekommt er wohl nix,oder steht ihm dann Wohngeld zu?

Update:

@Betty ich wohne schon seit meinem 17. Lebensjahr in meiner eigenen Wohnung und mein Freund schläft seit ca 6 Monaten täglich bei mir,da liegt es doch nahe,wenn wir uns eine größere gemeinsame Wohnung suchen.

8 Antworten

Bewertung
  • Betty
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Warum wollt ihr euch das antun....macht doch erst mal in Ruhe eure oder du deine Ausbildung zu Ende.

    Geniesst es noch ein bisschen, nicht für alles selbst sorgen zu müssen. Ihr habt doch bestimmt bei euren Eltern ein eigenes Zimmer, in das ihr euch zurückziehen könnt, wenn ihr alleine sein wollt.

    Selbst einkaufen, kochen, putzen, waschen und und und das könnt ihr noch früh genug, geniesst eure Unbeschwertheit noch. Warum willst du jetzt schon von Beihilfe leben? Wenn es später nicht rund läuft, musst du das noch früh genug.

    Tut euch das nicht an, so unbeschwert wie jetzt werdet ihr nie wieder zusammen sein.

    LG und alles Gute.

    Betty

    @Conny..Respekt, dann hast du schon einiges hinbekommen..aber das wusste ich ja nicht ;) ihr könnt euch einen Wohnberechtigungsschein holen und evtl eine schönere, größere, geförderte Wohnung zum günstigen Mietpreis bekommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hier kannst du ausrechnen ob und wie viel euch zusteht: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/W...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ups. Das kann sein, dass dir Zuschüsse gekillt werden, wenn er über seine Eltern so gut versorgt ist. Dann wird angenommen, dass er dich mitversorgt.

  • erjott
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Habt ihr in eure Überlegungen mit einbezogen, dass es unter Umständen günstiger ist, als Wohngemeinschaft aufzutreten statt als Paar? Wenn jeder sein eigenes Zimmer hat und ihr euch nur die Gemeinschaftsräume wie Küche und Bad teilt, seid ihr m.W. keine Bedarfsgemeinschaft, sondern eine WG.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ob ihr Wohngeld bekommt sagt euch das Wohnungsamt. Einfach Antrag stellen und den Bescheid abwarten. Der Antrag muss von Amts wegen bearbeitet werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was nahe liegt ist, dass dir dein Freund Geld gibt für die Nebenkosten, die er mit seiner täglichen Anwesenheit in deiner Wohnung verursacht. Daran kannst du schon sehen, wie das finanziell mit ihm so laufen könnte...

    Dein Freund lebt, allem Anschein nach, noch bei seinen Eltern. Wenn ihm also das Geld, das er verdient, nicht ausreicht, dann kommt es alleine auf die Eltern an, ob sie seinen Auszug unterstützen wollen oder nicht. Ein "Recht" auf eine gemeinsame Wohnung habt ihr nicht.

    Da alles doch momentan gut für euch zu laufen scheint und eine gemeinsame Wohnung erst einmal eine Menge Schwierigkeiten und Lauferei verursacht, wäre zu überlegen, ob ein weiteres Jahr unter den derzeitigen Umständen tatsächlich so unerträglich wäre.

    Mein Rat: Bleibt bei getrennten Wohnungen. Viele Paare denken, dass ständiges übernachten und zusammenwohnen das gleiche wäre - das ist es aber nicht. Denn im Moment trägtst du alleine die Verantwortung für deine Wohnung und kannst darin auch tun und lassen, was du willst. Wenn du dich von deinem Freund trennst, dann hat das auf deine Wohnsituation keinerlei Auswirkung. Wenn du deine Wohnung aber aufgibst (er gibt ja nichts auf, wenn er noch im Hotel Mama lebt), dann stehst du im Falle einer Trennung dumm da, keiner kann sich die Wohnung alleine leisten. Dein Freund kann zurück zu mama und papa - -- und du?

    Wenn du tatsächlich mit ihm zusammenziehst, dann tu dir selber einen Gefallen und triff vorher mit ihm eine schriftliche Vereinbarung darüber, was im Falle einer Trennung passiert. Und stelle sicher, dass du genug Kohle hast, um dir eine neue Wohnung anmieten und umziehen zu können.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hmmm, mach Dich lieber mal ganz genau bei der Gemeinde schlau. Nicht das die nachher Eure beiden Einkünfte auf die Miete umlegen, dann wäre die Miete für den Einzelnen ja "nur noch die Hälfte" und schlimmstenfalls fallen Zuschüsse dann weg.

    Oder google auch mal gezielt nach "Wohngeld", ich hab voriges Jahr auch mal Wohngeld beantragen müssen...einer der Fragen lautete "wieviele Personen leben in dem Haushalt" und die Einkünfte der "im Haushalt mit lebenden Personen" wurde ebenfalls separat gefragt...ich geb Dir mal einen Link zum Wohngeldberechner, man darf sich nicht 100% drauf verlassen, gibt aber schonmal eine ungefähre Idee ob Dir das schonmal eine erste Idee gibt

    http://www.wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TS...

    Viel Glück

    Quelle(n): www.wohngeldrechner.nrw.de
  • vor 1 Jahrzehnt

    wohngeld hat nichts mit den eltern zu tun sondern nur m,it seinem eigenen einkommen.

    aber einem einzug steht so nichts mehr im wege. vielleicht könnt ihr ja auch versuchen eine art hartz4 zu bekommen. das nennt man dann aufstockung.

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