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Wo soll man in Köln wohnen?

Nehmen wir mal an, ich würde demnächst 18 und ginge noch zur Schule (Gymnasium). Ich könnte ja dann nur Jobs annehmen, die NACH der Schule oder in den Ferien stattfinden und wahrscheinlich auf 400€ Basis sind.Wenn ich mir jetzt eine eigene Wohnung holen wollte, dann würde ich noch das Kindergeld von meinen Eltern bekommen. Wären dann also insgesamt ca. 580€/Monat. Wieviel geht davon denn noch ab? Und WO UM ALLES IN DER WELT SOLL MAN IN KÖLN SO EINE BILLIGE WOHNUNG FINDEN? Man kriegt keine Wohnung unter 500€ warm im Monat!!! Wie soll man so denn alleine Wohnen? Was wenn die Eltern einen mit 18 rausschmeißen? Muss man dann zwangsweise in eine WG ziehen?

5 Antworten

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  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    § 22 SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung.

    (1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. [...]

    (2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.

    (2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

    1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,

    2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder

    3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

    Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.

    (3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.

    [...]

    Die Wohnung kann größer als 45m² (Für eine Person) sein, wenn die Kaltmiete den Satz der/des Kommune/Amtes nicht überschreitet.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Vergiss es.Köln selbst ist viel zu teuer. Nimm eine der gut angeschlossenrn Städte im Umland wie Hürth zum Beispiel.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also ich wohnte in Köln schon mal in Sülz oder in der Stadtmitte

  • vor 1 Jahrzehnt

    Google doch mal nach Genossenschaften....in einer Genossenschaft gibt es auf jeden Fall schöne Wohnungen, die in der Preislage liegen.

    Und je weiter Du Dich von der Innenstadt entfernst, desto günstiger werden auch die Mieten..vielleicht könnte man die rechte Rheinseite empfehlen, also Deutz etc, ist dann nur ein Katzensprung über die Brücke in die Innenstadt hinein..dort findet sich mit viel Glück sicherlich auch eine kleine Wohnung, ohne Genossenschaft, in Deiner Preislage. Es ist möglich, aber man muß ein wenig suchen..

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Benimm dich zu Hause anständig, dann besteht auch nicht die Gefahrt, daß die Eltern dich rausschmeissen. Muß man mit 18 J. unbedingt eine eigene Wohnung haben?? Auf diese Weise kommt man am schnellsten zu Schulden.

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