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Warum werden straffällig gewordene Priester nicht mit Gefängnis bestraft?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nur Geduld. Das kommt auch noch.

    Gottes Mühlen mahlen langsam.

  • HGH
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    wieso.es gab schon prozesse,die mit einer haftstrafe für den priester geendet haben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die werden genauso bestraft wie alle anderen.

    Du musst schon sagen um welche straftat es geht. Wegen beleidigung geht keiner in den knast, wegen mord ganz sicher. Es darf natürlich nicht verjährt sein.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    1. Kein Kläger - kein Richter oder so ähnlich... Die Opfer die sich erst jetzt melden (oder die die Presse jetzt erst zu Wort kommen lässt) müssten ja zunächst die Täter anklagen.

    2. Die Beweismittelsicherstellung erledigen ja optimalerweise Gerichtsmediziner.. das ist aber nach 10, 20, 30 Jahren schwer.. Zeugen waren oft auch nicht da. Mit dem Verjähren kenne ich mich nicht aus, aber durch die vielen Opfer die sich jetzt melden, könnte es auch zielstrebigere Verfahren gegen die Priester geben, denn viele Opfer können die Schuldfähigkeit eher beweisen.

    Trotzdem ist das auch schwer, denn viele sind ja schon abgetaucht.

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  • Zac Z
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Straffällige Priester unterstehen der selben Gerichtsbarkeit wie alle anderen Leute auch.

    Aber wie Meister Alpha schon angemerkt hat, sind viele (die meisten? alle?) der Missbrauchsfälle, auf die du wohl anspielst, gesetzlich verjährt.

    Die Priester trotzdem mit Gefängnis zu bestrafen, wäre nicht gemäß unserer Rechtssprechung, auch wenn man sich das gefühlsmäßig wünschen würde. Alles andere käme der Lynchjustiz nahe.

    Das Problem ist also die Regelung der Verjährungsfrist, die aber v.a. aufgrund dieser Missbrauchsfälle momentan diskutiert wird.

    Nicht alles, was Recht ist, ist auch gerecht.

    Trotzdem ist unser Rechtssystem in Deutschland sicher nicht das schlechteste, wenn du dir andere Länder anschaust.

    Gruß

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das werden sie schon. Nur bei dem, was derzeit in der öffentlichen Diskussion steht, ist das meiste leider verjährt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die meisten werden sicherlich eine Strafe erhalten, wenn nicht schon Verjährung eingetreten ist.

    In der Justiz kommt es aber ganz besonders auf das Ansehen der Person an:

    Kinderschänder werden nicht verurteilt, bestraft oder theraphiert, CDU weißt deswegen Kritik an Landesjustizministerin Müller-Piepenkötter NRW zurück

    Wen würden Sie lieber wählen? Einen Kinderporno-Sauger? Oder den Justiz-Minister CDU, der den Kinderporno-Sauger zum Gerichtspräsidenten ernannt hat?

    Was ist in unserer Klassenjustiz schlimmer: Wenn ein Staatsanwalt Kinderpornos hortet oder wenn ein Staatsanwalt, der einen unschuldigen Anklagte "***********" genannt wird?

    http://justiz.coolpage.biz/

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    !!!!!!!!bissig gemeint!!!!!!

    Dafür gibt es die Beichte: In christlichen Kirchen unterscheidet sich die Beichte dadurch von anderen Seelsorgegesprächen, dass sie auf eine formelle, sakramentale Sündenvergebung im Namen Christi hinzielt, gewöhnlich ausgedrückt mit den Worten Deine Sünden sind dir vergeben oder Ich spreche dich los von deinen Sünden.

    und was will da noch ein weltliches Gericht urteilen??

    Ausserdem handelt es sich bei den Anschuldigungen um eine ganz infame Hetzcampagne gegen die Kirche......!!

    !!!!!!!!sehr »bissig« gemeint!!!!!!

    Quelle(n): µ
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Weil es irgendwie ein Abkommen gibt, zwischen dieser Politik und den Priestern. Auch wenn wir es nicht wahrhaben wollen, in Wirklichkeit sind wir doch ausgeschlossen.

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