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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

outlets.de ABZOCKE werde aufgefordert 96 € zu zahlen?

Hey,

ich habe mich mal auf der Seite www.outlets.de angemeldet und heute eine e-mail bekommen.

Darin steht dass ich 96 € bezahlen MUSS . Ich habe dann noch ein bisschen gegoogelt und einige Beschwerden über diese Seite gefunden. Ebenso habe ich auch auf einer Seite gelesen dass ich nichts zahlen muss weil keine Verträge abgeschlossen wurden.

Was ratet ihr mir?

Meine Unterschrift habe ich ja auch nirgendswo druntergesetzt und somit kommt auch kein rechtlich richtiger Vertrag zustande.

Können die mich überhaupt richtig verklagen? Ich bin 14 Jahre alt

hoffe ihr könnt mir helfen

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen(innerhalb von 14 Tagen)

    Also am Besten mit deinen Eltern reden, die sollen der Firma ein Brief oder ne e-mail schreiben, dass sie dem Vertrag nicht zugestimmt haben und sich auf den oben genannten Paragraphen berufen.

    Es muss übrigens auch nicht in den AGB stehen, dass man nicht über 18 Jahre alt sein muss. Dass ist von unserm Gesetzgeber vorgegeben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf keinen Fall bezahlen ! Das ist nur Abzocke. Die Briefe kannst du beruhigt in den Mülleimer werfen. Auch die Briefe des Inkassounternehmens. Einfach Ignorieren , irgendwann hören diese Forderungen auf. Nur nicht auf die Briefe reagieren!

    Quelle(n): Eigene Erfahrung mit dieser Webseite Nur nicht Antworten
  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Banane,

    du bist nicht allein! Hab keine Angst, du musst gar nix zahlen . . . außer Porto für ein Einschreiben.

    Seit Anfang November 2009 gibt es eine Website von Verbraucherschützern, auf der Rechtsanwälte dir genau sagen, wie du da wieder rauskommst. Bis eben gab es 374 Einträge von Menschen, die . . . wie du . . . von outletsde abgezockt werden sollten.

    Ich rate dir (da du mit 14 Jahren allein vielleicht etwas unerfahren bist bei solchem Schriftkram):

    Setz dich mit einer oder einem Erwachsenen deines Vertrauens an den PC, lest euch genau durch, was die Anwälte / Verbraucherschützer vorschlagen und formuliert den Brief.

    Hier ist der Link:

    http://www.verbraucherschutz.tv/2009/11/02/rechtli...

    Viel Glück . . . und bloß keinen Gedanken zu viel wegen dieser Geschichte!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du bist minderjährig und darfst nur Rechtsgeschäfte vornehmen, wo du nur einen lediglich rechtlichen Vorteil erlangen kannst: bedeutet, dass du keine Gegenleistung für eine Leistung erbringen muss. Falls du ein solches Geschäft abschließen solltest, dann hängt es von der Zustimmung deiner Eltern ab. Aber ich gehe davon aus, dass sie dir auf jeden Fall nicht zustimmen werden! Also ist der Vertrag unwirksam und du kannst mit den 96 Euro was anderes anfangen! 8) (s. §§ 2, 106, 107ff BGB)

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  • Wenn auf der Seite nicht eindeutig stand dass es 96,-€ kostet, dann hast du eine Chance (über Anwalt/ Verbraucherzentrale) es nicht zahlen zu müssen. Aber am besten zeigst du es deinen Eltern mal.

    Beim nächsten mal nicht einfach wild drauf los auf irgendwelchen Seiten anmelden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    ich bin etwas unschlüssig. Wie ich 4 Jahre alt war, also wie ich in den Kindergarten gegangen bin, da haben mir meine Eltern eingebläut, keine Geschenke von Fremden anzunehmen.

    Und ich habe mich daran gehalten.

    Ich weiß nicht was deine Eltern dir gesagt haben. Geschenke aus dem Internet nimmt man dankend an. Anmeldungen werden ausgefüllt, ohne den Sinn dieser zu hinterfragen (= mal schauen wie der Vertrag aus schaut).

    Zu deinem Fall:

    0.Drucke die Internetseiten aus - also die Startseite und die Anmeldeseite.

    1. Informiere deine Eltern

    2. Widerspreche der Zahlungsaufforderung und der Annahme der Gegenseite, dass ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde - am sinnvollsten mit einem eingeschriebenen Brief.

    Weise darauf hin, dass bei der Anmeldung nicht deutlich ersichtlich war, dass diese einen gebührenpflichtigen Vertrag enthalte.

    Des weiteren wurdest Du nicht explizit auf das Widerrufsrecht nach § 355 BGB aufgeklärt.

    Du hast hiermit recht klar der anderen Seite zu verstehen gegeben, dass Du keinen Vertragsschluss gesehen hast und keinen Vertragsschluss zugestimmt hast (nach §155 BGB)

    3. Was jetzt kommen wird: böse eMails, deftige Briefe einer Inkasso und eines angeblichen Rechtsanwalts. Die eMails würde ich archvieren - nicht unbedingt lesen. Die Briefe kannst Du vorsichtshalber mal in einen Ordner archivieren - am besten nicht lesen.

    4. Spannend wird es, wenn ein gelber Brief ankommt, ein Einwurfeinschreiben im Auftrag der Firma IContent GmbH in Frankfurt (das Schreiben kommt selber von einem Gericht). Die Forderung soll also vollstreckt werden, Du musst auf alle Fälle Einspruch gegen dieses Schreiben einlegen!!!! Wie das geht steht im Schreiben selber drin.

    Am besten Du begründest diesen Einspruch mit den Schreiben aus Nr. 1.

    5. Sollte es der Fall trotzdem vor Gericht schaffen - was ich nicht glaube (weil das Geld kostet, und die IContent GmbH ganz sicher weiß, dass Sie nur mit Verfahrensfehler gewinnen wird): dann nehme dir am besten einen Anwalt. Nicht weil Du damit besser recht bekommt, sondern ganz einfach deswegen weil der weiß, wie man Fristen ein hält, mit dem Gericht kommuniziert.

    Und noch was: keine Geschenke von Fremden - auch nicht im Internet!!

    Grüße sendet,

    Roland

    Nachtrag: schmeckt der Vorsatz nicht? Ich denke ich bin freundlicher als die IContent ...

    Und: aus Schaden kann man klug werden - wenn man will.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Falls du Beweise hast, dass die Kosten nicht überschaubar waren haben du und dein Anwalt nichts zu befürchten.

    Ansonsten musst du diese 96€ bezahlen.

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