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Meine Schwester ist gestorben, muss ich für Ihre Mietschulden aufkommen?

15 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nach Kenntnis des Todes hat der Erbe nur 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Der Erbe übernimmt auch die Verantwortung für Schulden.

    Eventl. kannst du in das Mietverhältnis eintreten - §§ 563, 564 BGB

    § 563b BGB Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung.

    (1) Die Personen, die nach § 563 in das Mietverhältnis eingetreten sind oder mit denen es nach § 563a fortgesetzt wird, HAFTEN NEBEN DEM ERBEN für die bis zum Tod des Mieters entstandenen Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner. Im Verhältnis zu diesen Personen haftet der Erbe allein, soweit nichts anderes bestimmt ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du ihr Erbe antrittst dann ja, ansonsten nein.

    Gruß

    Franky

  • tom
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    mein Beileid, nein mußt Du nicht

  • vor 1 Jahrzehnt

    nur wenn du die erbschaft annimmst, glaube ich.

    ansonsten empfehle ich dir eine rechtsberatung, anwalt ist zu teuer.

    alles gute

    Quelle(n): eig. mein.
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du ihr Erbe antrittst, dann ja. Übrigens könnte es sein, dass das Sozialamt von dir die Beerdigungskosten haben will,auch wenn du das Erbe ausschlägst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, wenn Du Sie noch be-erben willst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer das Erbe NICHT AUSGESCHLAGEN hat, der ist nicht nur für die Guthaben zuständig.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn du das erbe aber ausschlägst, bekommst du gar nichts. auch nicht evtl andere wertvolle dinge oder gelder. das sollte auch bedacht werden. ... :-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Erbe muss dafür aufkommen oder der der mit den Vertrag unterschrieben hat

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wer das Erbe annimmt, wird zur Kasse gebeten.

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