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Meine Schwester ist gestorben, muss ich für Ihre Mietschulden aufkommen?
15 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nach Kenntnis des Todes hat der Erbe nur 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen. Der Erbe übernimmt auch die Verantwortung für Schulden.
Eventl. kannst du in das Mietverhältnis eintreten - §§ 563, 564 BGB
§ 563b BGB Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung.
(1) Die Personen, die nach § 563 in das Mietverhältnis eingetreten sind oder mit denen es nach § 563a fortgesetzt wird, HAFTEN NEBEN DEM ERBEN für die bis zum Tod des Mieters entstandenen Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner. Im Verhältnis zu diesen Personen haftet der Erbe allein, soweit nichts anderes bestimmt ist.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn du ihr Erbe antrittst dann ja, ansonsten nein.
GruÃ
Franky
- vor 1 Jahrzehnt
nur wenn du die erbschaft annimmst, glaube ich.
ansonsten empfehle ich dir eine rechtsberatung, anwalt ist zu teuer.
alles gute
Quelle(n): eig. mein. - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn du ihr Erbe antrittst, dann ja. Ãbrigens könnte es sein, dass das Sozialamt von dir die Beerdigungskosten haben will,auch wenn du das Erbe ausschlägst.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wer das Erbe NICHT AUSGESCHLAGEN hat, der ist nicht nur für die Guthaben zuständig.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn du das erbe aber ausschlägst, bekommst du gar nichts. auch nicht evtl andere wertvolle dinge oder gelder. das sollte auch bedacht werden. ... :-)
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der Erbe muss dafür aufkommen oder der der mit den Vertrag unterschrieben hat