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Hilfe bei meiner Nebenkostenabrechnung?
hallo ich habe soeben von meinem alten Vermieter einen Abbrechung der heiz und Betriebskosten von 01.10.2008-31,12,2008 bekommen laut dem soll ich 300,40 nachzahlen monatlich für eine 80 qm Wohnung 120 euro bezahlt. und geheizt nur im Wohnzimmer da stimm doch was nicht ich komm mit dem schreiben auch nicht so klar die listen das vom ganzen haus haus auf und teilen das dann alles ich versteh das nicht einen anwalt kann ich mir leider nicht leisten und im Mieterschutzbund bin ich auch nicht.
Das haus bestand aus 3 Parteien mir eingeschlossen. vielleicht wisst ihr rat. Ich weis ja nicht mal wie ich das Zahlen soll da ich in der Prvatinsolvenz bin
wie verjährt echt jezt die abrechung wurde auch einfach in den breifkasten geworfen kommt auch von unserer jetzigen hausverwaltung habe angst wen ich da aufstand schiebe das hier mit der neuen wohung was pasiert
8 Antworten
- NinaLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Habe zu deiner Frage folgendes gefunden:
Die Abrechnungsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dem der Vermieter die Betriebskostenabrechnung erstellen muß. Sie beginnt mit dem Ende des Abrechnungszeitraums und beträgt 1 Jahr (§ 556 Abs. 3 BGB neu). Die Frist wird dann eingehalten wenn die Abrechnung bei dem Mieter bis spätestens zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums im Briefkasten liegt.
Die Abrechnung für den Zeitraum Januar bis Dezember 2001 muss also bis spätestens zum 31.12.2002 bei dem Mieter sein.
Wichtig: Diese Abrechnungsfrist ist für Wohnungsvermieter eine Ausschlussfrist. Sie gilt für alle Abrechnungszeiträume, die nach dem 1.9.2001 enden.
Wird diese diese Frist versäumt, dürfen keine Betriebskosten mehr nachgefordert werden! Außerdem kann der Mieter den Vermieter auf Abrechnungserteilung verklagen und seine laufenden Vorauszahlungen zurückhalten. Auch als Gewerberaumvermieter sollte innerhalb 1 Jahres abgerechnet werden. Denn schon das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Jahresfrist für einen Gewerberaummieter als zulässig erkannt (OLG Düsseldorf, Urteil v. 11.11.1997 - 24 U 216/96, ZMR 1998, S. 219).
In deinem Falle ist das vejährt.
Quelle(n): Das ist natürlich für Dich eine total blöde situation, wenn du in der neuen Wohnung denselben hausverwalter hast. Dennoch..Gerade die müssten doch wissen das es verjährt ist. Und Recht soll Recht bleiben-. Tatsache ist nunmal...Das Recht ist auf Deiner Seite. Was du jetzt machst musst du wissen. Leider ist es so, das die meisten aus Angst zahlen- Die sind ihrer Pflicht nicht nachgekommen. Das ist nunmal Fakt. - PaulinchenLv 7vor 1 Jahrzehnt
http://www.anwalt-mietrecht.de/aktuelles/fristen-b...
mehr kann ich dazu momentan gerade nicht sagen, stecke auch gerade damit im Clinch!
LG aus Dortmund
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nebenkostenabrechnungen aus 2008 brauchst Du nicht mehr bezahlen, wenn die Abrechnung erst jetzt kommt. Sie hätte bis 31.12.09 Dir zugehen müssen. Teile das Deinem Vermieter mit
- omiliLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hallo erstmal. Ich habe eine frage;du sollst,wenn ich richtig gelesen habe,für drei Monate,300 Euro bezahlen? Wie kann das denn sein?Wohnst du im Nobelviertel? Und du kannst ruhigen Gewissens schlafen,er hat verpennt!!! Diese Rechnung ist absolut verjährt! Laà dir keine Angst machen.Sollte er darauf bestehen,sage ihm,das du im Mieterschutzbund bist,mal sehen,was er dazu sagt! LG.
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- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Abrechnung ist verfristet, sie hätte bis spätestens 31.12.2009 beim Mieter sein müssen. Im Prinzip müsstest du nichts machen und einfach abwarten. Allerdings könnte der Vermieter (erstmal) die Nachzahlungsforderung von der Kaution abziehen. Dies müsste dann vom Mieter zurückgefordert werden.
Bei Geringverdienern kann über den Anwalt Prozesskostenhilfe beantragt werden. Neben Mietvereinen und Anwälten prüfen auch Hausverwaltungen Betriebskostenabrechnungen.
Man sollte dem Vermieter mitteilen, dass seine Forderung verfristet ist und abwarten.
Siehe auch § 556 BGB.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - PetraLv 7vor 1 Jahrzehnt
Auch von mir:
Lange Rede,kurzer Sinn.
Die von Dir genannte Abrechnung für den angegebenen Zeitraum hätte bis 31.12.2009 bei Dir vorliegen müssen.
Setze ein Schreiben auf: Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter:
Sehr...geehrte...
...teile ich Ihnen mit,dass ich der mir vorliegenden Abrechnung für...(Zeitraum) widerspreche, da diese verjährt ist.
Bei Zustellung weiterer Abrechnungen beachten Sie bitte auch OLG Hamm ...
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Nebenkostenabre...
MfGr
Das sollte erst mal Hilfe sein.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Vermieter ist zu spät dran. Der Nebenkostenzeitraum endete Ende 2008. Da hätte er bis 2009 Silvester in die Puschen kommen müssen. Nu ist zu spät. Es sei denn es sind nicht von Ihm zu vertretende Gründe für die Verspätung genannt.Das wirds aber nicht sein. Sag ihm,dass die AR zu spät ist und du sie nicht mehr zahlst.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
es gibt einige gute mietrechtsforen im netz
die privatinso wird dich leider nicht davor schützen das zahlen zu müssen. aber vllcht. kannst du ratenzahlung machen?