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Mutter rückt Kind nicht mehr raus - Grund zum beantragen des alleinigen Sorgerechts ?

Hallo. Mein Sohn, 11 Jahre alt, lebt bei mir und ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihn. Meine Ex-Frau wohnt auch in Deutschland aber rund 600 km entfernt weil sie in die Heimat ihres neuen Ehegatten ziehen wollte. Auflage vom JA war es, daß der Junge die Hälfte der Schulferien bei der KM verbringen soll, was auch immer passiert ist, auch diese Osterferien. Nun ist es so, daß er heute zurückkehren sollte, ich aber gestern schon einen Anruf bekommen habe, daß der Junge nicht mehr nach Hause wolle sondern bei der KM bleiben möchte. Ich glaube davon kein Wort, meinem Sohn geht es gut bei mir, er klagt über nichts und auch seine Freunde waren total perplex und konnten es nicht fassen als ich sie fragte ob sie etwas wüssten das ich nicht weiss. Die Mutter ist immer schon sehr dominant, manipulativ und besitzergreifend gewesen, duldet keine Wiederreden, andere Meinungen und fährt Leuten in Dialogen über den Mund (Ich verschlimmere hier nichts). Mein Sohn hat von dort aus schon beim zuständigen JA angerufen und denen einen Brief geschrieben in dem er befürwortet, daß er dableiben möchte. Ich denke jedenfalls, das dies nicht der Wille meines Sohnes ist, der eigentlich immer rummeckert wenn er in den Ferien die Mutter besuchen soll, sondern der Wille der Mutter ist die den Jungen zum Werkzeug macht um ihre eigenen Interessen durchzusetzen (keinen Unterhalt mehr zahlen was sie sowieso noch nie gemacht hat, sondern stattdessen selebr Unterhalt zu empfangen). Ich werde meinen Sohn jeden falls per gerichtlicher Anordnung und notfalls durch den Einsatz von Polizei wieder nach Hause bringen lassen, dort kann er ja immer noch, ohne Mutterdruck, seine wünsche äußern. Allerdings, falls er bei mir wohnen bleiben möchte, wovon ich ausgehe, würde ich gerne aufgrund diesen Vorfalls das alleinige Sorgerecht beantragen, denn ich kann meiner Ex Frau nicht mehr trauen was den Umgang mit dem Kind über diese Distanz angeht, zumal sie obendrein noch eine andere Staatsbürgerschaft hat und es ihr in der Regel sogar offen stünde mit dem Jungen ins Ausland abzuhauen. Meint Ihr ich hätte Chancen auf das alleinige Sorgerecht für den Fall das mein Sohn seinen Lebenmittelpunkt nicht wechseln möchte ?

Update:

Beim JA war ich bereits, genaugenommen bei der Bearbeiterin die von meinem Sohn die mutmassliche bestätigung empfangen hat, daß er bei der KM bleiben möchte.

Diese hat mir gesagt : Anwalt/Eilantrag/Polizei.

Muss allerdings dazu sagen, daß ich bisher von der JA Frau immer den Eindruck hatte und auch noch habe, daß sie von Anfang an auf der Seite der KM gestanden hat. Schliesslich war Ihr Urteil über mich bei der Scheidung ja auch negativ, der Richter hat trotzdem entschieden, daß der Junge bei mir bleibt.

Danke für die bisherigen Antworten

Update 2:

24 Std ists nun her daß ich beim Anwalt war, gehört habe ich noch immer nichts.

Update 3:

Habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und der Wohnsitz des Kindes wurde mit zugesprochen. Habe heute nochmal mit dem Anwalt geredet: Die zuständige Richterin ist in Urlaub und die Vertretung möchte eine so schwerwiegende Entscheidung nicht treffen, deshalb Anhörung der betroffenen in einer Woche.

Update 4:

Vielen, vielen Dank für die ganzen guten Antworten und die eMails

13 Antworten

Bewertung
  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Anwalt - Jugendamt - Polizei

    DU hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht - setz es durch!

    Dann muß erstmal ohne Beeinträchtigung und Beeinflussung der Wille des Kindes erkundet werden. Dann sieht man weiter.

  • keks
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Da das Gericht DIR das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen hat, können sich weder KM noch JA-Tucke darüber hinwegsetzen....

    Du kannst per Eilantrag die "Herausgabe" des Jungen fordern (wie schrecklich!) und dann in Gesprächen mit JA, Verfahrenspfleger, Psychologen zum Wohl des Kindes die Situation überdenken...

    Schlimm ist, dass es leider noch viel zu viele JA- Mitarbeiter gibt, die IMMER zu Gunsten der Mutter entscheiden!

    .......

    Du hast immer noch nichts gehört? Glaubst du denn, es wird sich so regeln?

    Ich würde als nächstes eine Anzeige wegen Kindesentführung machen.

    Für den Antrag auf das alleinige Sorgerecht erhöht sich durch das Handeln der Mutter deine Chance, denn sie hat dadurch bewiesen, dass sie nicht geeignet ist..... wer die Kinder solch einer Situation aussetzt, verspielt viele Sympathien...

    .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Urteil des Familiengerichts reicht aus, die Polizei zu benachrichtigen und die berechtigten Forderungen durchzusetzen. Wenn IHR das nicht passt, kann sie ja eine neue Entscheidung veranlassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also ich schließe mich da ganz den Vorrednern an. Gehe da ohne Rücksicht vor, so hart das auch klingen mag. Du hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht, somit ist das eine Kindesentführung.

    Nur schade dem Kind gegenüber, das kommt nun ganz aus dem Gleichgewicht. Denn Mutter ist Mutter, das bleibt sie auch bei Straftaten.

    Ich halte Dir beide Daumen ganz fest. Weil mir ist das so auch passierte, leider reagierte ich zu spät .

    Das erforderte wiederum neue Gutachten und und und.

    Leider hat die KM es so weit getrieben das mein Sohn seine Mutter heute haßt und jeden Kontakt abbrach.

    Melde Dich bei Gelegenheit wieder, viel Glück und

    Grüße Uwe

    Ps. Mir geht das jetzt ziemlich nahe. Um das alle zu beschleunigen würde ich mich hete noch mit der Polizei in Verbindung setzen , ob Du mit HIlfe der Polizei dort das Kind zurück bekommst. Dann dort hinfahren aber nur zur dortigen Polizei, wer weiß was für Fallen die KM für dich sonst bereit hält. Und immer Ruhig bleiben alle Urteile dazu mitnehmen.

    Falls das alles fehlschlägt sofort Morgen sich mit den Jugendamt in Verbindung setzen und um ein Besuchsrecht unter Aufsicht des JA verlangen. Das ist minimum dein Recht egal ob das dem JA dort passt oder nicht. Dabei kannst Du auf alle Bedingungen eingehen nur Du musst verlangen dein Kind sehen und sprechen zu dürfen. Dann alles mit deinem Rechtsanwalt weiter auch besprechen.

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  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das sollte man in ruhe mit einem Anwalt besprechen. Sorgerecht ist unterteilt in Sorgerecht/ Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgangsrecht. Die Polizei holt kein Kind mehr so schnell mit Gewalt daraus. Strafanzeige stellen wg Kindesentführung, du hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn du as Kind wieder hast laß keine Umgangskontakte mehr zu und dann muß sie ihren Umgangskontakt einklagen. Beweise / Gründe kannst du dann durch eine Anzeige bei der Polizei beweisen.

    ...............................

    Ich werd dir die Daumen drücken.

  • Nina
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Warst du denn schon beim Anwalt? Mach es genau in der Reihenfoge wie oben geschrieben. Das geht recht zügig. Dein Sohn wird morgen wieder da sein. Die Polizei gibt es an die Kollegen in der anderen Stadt weiter. Und die holen den Jungen daraus in Begleitung eines Jugendamtmitarbeiters.

    Wer weiss ws die Mutter dem Kind versprochen hat. Kinder sind leider leicht beeinflussbar.

    Viel Glück, und sag mal Bescheid wie es gelaufen ist. Interessiert mich sehr.

  • ?
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Wenn ich gezwungen wäre, ALLE Fragen ernst zu nehmen und zu beantworten....................... Wenn ich gezwungen wäre, jeden Tag mindestens eine Frage zu stellen............... Wenn in Cleber NIEMAND mehr gern lachen würde......................................

  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich hätte dazu einiges zu sagen, allerdings nicht öffentlich, weils zu sehr in meinen Beruf geht. Du hast eingestellt, dass du keine emails empfangen willst, deshalb kann ich dir nicht schreiben.

    Kannst mir aber gerne eine email an meine Clever-Adresse schreiben

  • vor 1 Jahrzehnt

    gehe zum familiengericht

    das ist der einfachste weg

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Geh erstmal zum JA !

    Und ab und zu mal n absatz machen,wäre auch nicht verkehrt !

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