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In welcher Vorschrift sind die amtlichen Bestimmungen über den Fernsprechverkehr geregelt?

Habe schon gegoogelt, aber irgendwie finde ich nichts richtiges.

Bitte nur ernshafte Antworten mit Beleg oder hundertprozentigem Wissen, danke ;)

Update:

Also es sind schon Antwortmöglichkeiten vorgegeben:

1. BGB

2. Fernsprechordung

3. AVON

4. HGB

5. Gewerbeordnung

Aber es kann auch sein, dass das eine Frage aus einem älteren Jahrgang ist und das Telekommunikationsgesetzt entstand erst aus einem Gesetz des BGB. Ich weiß es aber nicht...

Update 2:

Hast du das vielleicht irgendwo stehen gesehen im Internet? Beim BGB bin ich mir eben nicht sicher. Als AVON ist gemeint das Amtliche Verzeichnis der Ortsnetzkennzahlen

Update 3:

Okay danke, ich denke es auch. Aber es ist doch echt doof, dass man da nichts klares drüber findet im Internet oder?

1 Antwort

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die gesetzlichen Regelungen findest Du im Telekommunikationsgesetz.

    >>> http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/index.html

    Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation reguliert.

    Neben der Regulierung sollen auch die angebotenen Dienstleistungen fortlaufend gewährleistet werden.

    Das heutige Telekommunikationsgesetz beendete das bisherige Telekommunikationsmonopol des Bundes.

    >>> http://de.wikipedia.org/wiki/Telekommunikationsges...

    .

    Weitere Details

    Ok, dann ist es die Fernsprechordnung.

    Sie wurde vom "Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen" (später "Bundesministerium für Post und Telekommunikation") verfasst und herausgegeben.

    BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), AVON, HGB (Handelsgesetzbuch) und Gewerbeordnung scheiden als Antwort sowieso aus.

    Weitere Details

    Auch im Amtlichen Verzeichnis der Ortsnetzkennzahlen sind nicht die Bestimmungen über den Fernsprechverkehr geregelt.

    Es listet nur die Vorwahlen der Orte auf.

    >>> http://www.barsnick.net/stuff/avon.de.num.html

    Quelle(n): Lies mal hier über die "Anschlusserklärung zur Herstellung privater Nebenstellenanlagen zugelassener Unternehmer an die Fernsprechordnung". >>> http://books.google.de/books?id=ywBnQ_Pd7IgC&pg=PA... Das besagt, dass die Fernsprechordnung alles geregelt hatte.
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