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Verletzung der Aufsichtspflicht?

Hallo,

Ich und ein Freund, sind gestern um die Häuser gezogen. (Er 18, ich 16 Jahre alt)

Währenddessen haben wir beide was getrunken.

Dann am Abend gegen 1 haben wir 2 Mädels und 1 Jungen getroffen mit denen Wir auch über eine Kneipe geredet haben, da Wir da nicht reinwollten, sind Wir wieder weggegangen. Er hatte mir bis dato schon den Alkohol weggenommen.

Gegen halb 2 wollten Wir zu Ihm nach hause gehen, währenddessen trafen Wir die drei wieder.

Wir haben uns noch kurz unterhalten, und dann meinten Sie, dass Sie jetzt gehen wollen.

Ich meinte ausm Trunk raus,"Treibs nicht zu wüst.",

dann kam das eine Mädchen sehr aggressiv an, und wollte mich schlagen, Ich habe es natürlich abgewehrt.

Danach meinte der Junge,"Was hebst du die Hand gegen eine Frau", und gab mir eins auf die Nase, folge daraus war Nasenbruch.

Mein Freund war dabei, hat die Gefahr aber nicht wirklich realisiert. Er hat sich aber infolgedessen darum gekümmert.

Später haben wir uns dann entschlossen die Polizei zu rufen, die meinten dass was auf uns noch zukommt wegen Aufsichtvernachlässigung.

Ach ja Pusten durfte ich auch noch.1.38 Promille, er nicht lag wohl daran, dass er sehr nüchtern wirkte.

Die Frage ist jetzt hat Er seine Aufsichtspflicht verletzt?

Danke :)

Update:

Erstmal:

-Bin ich männlich

-Auf meine Eltern kann nix zukommen, da die Aufsichtspflicht durch Formular für den Tag/Abend weitergegeben wurde

Update 2:

-1.38 nicht gerade wenig?! Laut Behörden, wenn man aber noch klar denken kann sich an alles erinnern kann, wird es ja wohl wenig sein

-Ja es wurde ja nur 'Bier' getrunkne ;)

Update 3:

-1.38 nicht gerade wenig?! Laut Behörden, wenn man aber noch klar denken kann sich an alles erinnern kann, wird es ja wohl wenig sein

-Ja es wurde ja nur 'Bier' getrunkne ;)

Update 4:

-1.38 nicht gerade wenig?! Laut Behörden, wenn man aber noch klar denken kann sich an alles erinnern kann, wird es ja wohl wenig sein

-Ja es wurde ja nur 'Bier' getrunken ;)

Update 5:

-1.38 Promille und Komasaufen? :D

-Ja sie kennen Ihn richtig

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Unabhängig von der Aufsichtspflicht (ich frage mich, ob Deine Eltern Deinen Freund überhaupt richtig kennen):

    MIT 16 JAHREN 1,38 PROMILLE - GEHTS NOCH?

    Du solltest mal zum Arzt gehen - das nennt sich Alkoholismus und ist eine Krankheit (auch wenn es inzwischen modern ist, als Jugendlicher am Wochenende zum Komasaufen zu gehen).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    dein 18jaehriger kumpel, bekommt nuesse!!! was sollte man ihn auch vorwerfen? aufsichtspflicht verletzt ...............kokolores. er wuerde vor gericht selbst als heranwachsender angesehen.

    der/ die einzigsten die aerger bekommen KOENNTEN, waeren deine eltern, weil du mit 16 unter alk-einfluss, nachts auf der strasse nichts zu suchen hast. punkt.

    kann mir auch nicht ernsthaft vorstellen, das da was nachkommt, sofern ihr nicht randaliert habt.

    der typ der dir was auf die nase gab, wird den meisten aerger bekommen, wenn du ihn denn angezeigt hast.

    Quelle(n): lebenserfahrung
  • Fiene
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ne, aber Deine Eltern. 16 jährige gehören nachts um halb 2 nicht mehr auf die Straße - und dann auch noch besoffen...

    Mannomann, wenn ich dann daran denke, dass Ihr angeblich mal meine Rente sichert....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Für wenn soll er den Aufsichtspflichtig sein?

    Aber egal, ich kann da keine Verletzung einer Pflicht erkennen. Es ist einem 16 jährigen durchaus zuzumuten um 2 Uhr auf der Straße zu sein, vor allem wenn er nicht dafür bekannt ist ständig Mist zu machen. Ich denke nicht das man den Eltern da was vorwerfen kann. Zumal so ziemlich überall Ferien sind.

    @Snoopy 04: Selbst wenn er das gemacht haben sollte:

    1. Zeige mir bitte das Gesetz das eine STRAFvorschrift dafür enthält

    2. Beweise mir das er sich Strafbar gemacht hätte.

    Und entgegen aller anderen Aussagen: Es ist einem 16 jährigen nicht verboten um 2 Uhr besoffen auf der Strafe zu sein und mit 1,3 ist er auch nicht grade in Lebensgefahr. Mal ehrlich: Hab ihr so was nicht mit 16 gemacht?

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dein Freund hatte keine Aufsichtspflicht, also kann er sie auch nicht vernachlässigt haben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also rein theoretisch kann er ja nichts für Dummheit und Aggressivität von anderen!? :-/

    Aber als ob diese anderen Heinis ihm jetzt was anschwatzen werden... Blöde um deine Nase, aber du wirst ihn doch sicher nicht deswegen anzeigen wollen, oder? Ich vermute mal du meinst, dass du "Angst" hast, dass die irgendwas unternehmen...

    Ich würde ja mal sagen abwarten, Tee trinken und die Nase heilen lassen :)

    Und achja..: Wer kann denn beweisen, dass du dir die 1,38 nicht nur durch gewöhnliches Bier angehauen hast?! Das darfst du mit 16 ja schon kaufen / trinken...

    Also wird er weder wegen deines Schädels, noch wegen den aggressiven Leuten Stress bekommen... denke ich

  • vor 1 Jahrzehnt

    er hatt sich strafbar gemacht , weil er dir als 16-jährigen alkohol zu trinken gab. und bei 1.38 ja nicht gerade wenig. er wird ne saftige strafe kriegen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da wird wohl auf deine Eltern was zukommen, denn sie haben die Aufsichtspflicht verletzt. Um diese Uhrzeit hat ein 16 jähriges Mädchen nichts mehr auf der Straße zu suchen.

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