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Über Erwerb von Radionuklidbatterien?

Guten Tag.

Kann mir jemand etwas über gesetzliche Regelungen und Auflagen zum Erwerb und Besitz von Radionuklidbatterien sagen? (Deutschland)

Diverse Strafgesetze sind nicht einschlägig, da Radioaktiver Zerfall keine "Kernreaktion" im eigentlichen Sinn darstellt. (die definitionen wurden nachgelesen!)

eingesetzt wird sowas in raumsonden, einsamen leuchttürmen, abgelegenen farmen.. etc.

vorwiegend in den USA und GUS

also mit anderen worten, die Strahlungsemissionen dieser Batterien sind im zulässigen bereich.

Falls jemand Preise kennt, würde mich das auch sehr interessieren.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die gesetzlichen Regelungen und Auflagen findet man in Deutschland im Atomgesetz und in der Strahlenschutzverordnung.

    Nach §7 der StrlSchV bedarf es einer Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, es sei denn die Menge der Radioaktivität ist unterhalb der entsprechenden Freigrenze (Anlage III der StrlSchV). Die Freigrenze ist für jedes Isotop einzeln festgelegt. Das was Du genehmigungsfrei haben darfst, reicht sicher nicht für eine Radionuklidbatterie.

    In anderen Ländern ist das ähnlich geregelt. Was die Batterien in den Raumsonden angeht, so waren die sicher genehmigt. Damit ist Vorsorge getroffen, dass die Strahlung im zulässigen Bereich liegt, zumindest wenn die Auflagen der Genehmigung eingehalten werden und es nicht zu Unfällen kommt.

  • Rudi
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen daß unser Staat dir den erwerb und privat Besitz von solchen Batterien erlaubt.Zum anderen war und ist der Einsatz von den Dingern wirtschaftlich gesehen sehr limitiert.(schlechter Wirkungsgrad)Verwende bitte vor dem Hintergrund der Sicherheit etwas anderes.

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