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ALG2 Sanktion unzulässig ?
Hi
Angenommen ein ALG2 Empfänger erhält eine Einladung zu einer Infoveranstaltung in der zweifelsfrei erklärt ist, das es sich um eine Anstellung in den Niederlanden handelt (derzeitiger Wohnort Sachsen) und er nimmt diesen Termin nicht wahr, darf die ARGE dann eine Sanktion verhängen ?
Ich bin der Meinung, da es sich ausschließlich um das Ausland dreht und Arbeit dort nur freiwillig angenommen werden kann,ebenso die Teilnahme an der Infoveranstaltung nur freiwillig sein kann, darf nicht Sanktioniert werden.
Sehe ich dies so richtig ?
Fals jemand konkrete Beispiele über Entscheidungen diesbezüglich kennt, bitte Link dazu.
Danke
7 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das siehst du falsch. Du weigerst dich, eventuell nützliche Informationen zur Kenntnis zu nehmen.
Der Besuch einer Infoveranstaltung bedeutet ja nicht, dass du dadurch verpflichtet wirst, einen Job im Ausland anzunehmen. Jede Veranstaltung der ARGE kann den Nebeneffekt haben, neue Leute kennenzulernen und dein Netzwerk von Kontakten auszubauen - dein Nebenmann könnte z.B. von einem Job bei seiner ehemaligen Firma wissen, der genau für dich passen könnte.
Sanktionen sind also voll gerechtfertigt; die Weigerung zeigt, dass du kein Interesse daran hast, deine eigenen Chancen zu verbessern.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du hast eine Meldepflicht und wenn die ARGE es für richtig ansieht, dich an der Veranstaltung X teilnehmen zu lassen, musst du auch hin. Egal wie bescheuert oder sinnlos die Veranstaltung ist. Gehe hin, höre es dir an und verschwinde wieder. Evtl. ist es ja wider Erwarten doch was für dich.
- SternchenLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Info-Veranstaltung sollte man schon besuchen und der Einladung folgen. Sanktionen sind gerechtfertigt.
- vor 1 Jahrzehnt
Allgemeine Informationsveranstaltungen von der Agentur für Arbeit müssen wahrgenommen werden, da es sonst so ausgelegt werden kann das man nicht arbeiten möchte. Deswegen mein Tipp gehen Sie zu der Veranstaltung, aber machen sie denen Klar das Sie nicht im Ausland arbeiten möchten, dann wird Ihnen so ein Angebot auch nicht mehr unterbreitet.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mache dich hier schlau: http://www.erwerbslosenforum.de/ da gibt es echte Hilfe von Experten !
- vor 1 Jahrzehnt
die dürfen verhängen! geht nur um info über mögliche arbeit im europäischen ausland ! da must du hin sie wollen damit prüfen ob du gewillt bist jede arbeit anzunehmen,gehst du nicht sehen sie ja das du nicht arbeitswillig bist ! grund für sanktion! vorschläge zu einer freiwilligen infoveranstaltung gibt es nicht bei alg2 (harz4) da ist immer ein zwang hinter! eine rechtsvolgenbelehrung ist normalerweise jeder einladung der Arge beigefügt! (rückseite/zusatzblatt)
- vor 1 Jahrzehnt
Im letzten Jahr ist eine Ãhnliche Frage aufgetaucht aber in den Medien und zwar meinte ein A.loser es
sei für Ihn unzumutbar eine Arbeit in Köln anzunehmen und täglich als Pendler unterwegs zu sein.
Aber das Aa bekam am ende durchs Gericht recht,der Richter gab bekannt;dass jeder A.loser es zuzumuten ist zu pendeln,ob es nun innerhalb Dt.ist oder auch nach der NL..
Du bist Dt. oder lebst in Dt.,aber wie ist das mit den Polen?Die kommen als Saisonarbeiter für ein paar Euro's nachDt.und ernten die Felder ab nur damit wir bestimmte Früchte bekommen.diese Leute
sind froh das man ihnen Arbeit giebt,aber ich vermute du bist schon zu lange arbeitslos und hast keine
Lust mehr.