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Trennungsunterhaltsforderung nach rechtskräftiger Scheidung?
Mein jetziger Mann hat während seiner Phase der Trennung von seiner Ex-Frau, Trennungsunterhalt von 250 EURO sowie die Raten für das Auto 250,- EURO monatlich bezahlt. Dies 3 Jahre lang. Die Rechtsanwältin hat einen Unterhalt von 700,- EURO gefordert, obwohl die Ex einen Durchschnittsverdienst von ca. 900,- EURO hatte. Der Rechtsanwalt von meinen Mann hat darauf auch nicht großartig reagiert. So lief die ganze Sache bis zur Scheidung. Die Ehe wurde im Oktober 2009 rechtskräftig geschieden. Am Wochenende kam eine Aufforderung zur Nachzahlung des Trennungsunterhaltes. Kann mir jemand sagen, ob eine Nachforderung überhaupt noch statthaft ist.
3 Antworten
- helena1945Lv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wurde dein Mann denn wg. des Trennungsunterhaltes nie angemahnt ? Es scheint ja so, dass seine Ex das Geld gar nicht benötigte. Wegen der Nachzahlung würde ich mich von dem Scheidungsanwalt beraten lassen, der mit der Akte bestens vertraut ist.
Quelle(n): Arbeit in RA Kanzlei - ?Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Das hängt davon ab was bei der Scheidung festgehalten wurde.
Fordern kann man viel und ob man damit vor Gericht durchkommt und eine Unterhaltsurkunde bekommt ist fraglich.
Nachforderungen gelten nur von dem Tag an wo gefordert wurde. Wurde eine Klage überhaupt eingereicht?
- Sonja BLv 6vor 1 Jahrzehnt
Grundsätzlich kann das nur ein Anwalt beantworten!
Wenn der gezahlte Trennungsunterhalt zzgl der Autorate zusammen als Trennungsunterhalt von der gegnerischen Partei angenommen wurde, dann nicht.
Wenn es allerdings nicht schriftlich festgehalten wurde, dass auch die Autorate als Trennungsunterhalt von der Exfrau anerkannt wird, dann kann sie natürlich so einiges nachfordern.
(und ich kann nur hoffen, dass ALLE Zahlungen über eine Bank liefen und nichts bar abgeliefert wurde. Wenn er keine Belege hat, könnte sie damit noch eher durchkommen.)
Ob es letztendlich soweit kommt, hängt auch vom Richter ab. Denn soetwas landet meistens vor Gericht. Ich denke mal nicht, dass sich beide Parteien einigen werden.
Aber das solltest du lieber dem Anwalt deines Mannes überlassen.
Wenn ihr der Meinung seid, dass er sich nicht ausreichend um die Belange deines Mannes kümmert, dann könnt ihr ihm jederzeit das Mandat entziehen und euch einen anderen Anwalt suchen.