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Seit wann bekommt man einen Bußgeldbescheid, weil man den perso noch nicht verlängert hat?

laut Bußgeldbescheid:

Ihnen wird vorgeworfen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, da Sie bereits seit mehr als 4 Monaten weder einen gültigen Perso oder Reisepass besitzen, und Sie es unterlassen haben einen Perso zu beantragen.

Bußgeld 20,00 €

Gebühren 20,00 €

Auslagen 3,50 €

macht 43,50 €

Vor 2 Wochen Routinekontrolle durch die Polizei

Ausweis gezeigt, und keine Mängel, weil Perso abgelaufen

Braucht die Stadt Nettetal in NRW das Geld des Bürgers so dringend??

Update:

Das ist Tatsache und heut mit förmlicher Zustellung ins Haus geflattert.

Also nix Lol

Update 2:

@ Kapaun

Man ist verpflichtet einen perso am Mann zu haben, zu jeder Tageszeit,

aber die Bullen sagen nix und die Stadt macht nen Aufstand???

Das finde ich lächerlich

Update 3:

Vielen dank schon mal für eure Antworten und ich denke, ich kann doch ohne Baisie schlafen gehen ;.))

Update 4:

@ Kurtj

Es stehen ja Paragraphen dabei, aber so lang wollte ich meinen Frage nicht machen.

13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Diese Verordnung ist schon ziemlich alt. Das ist rechtens.

    Wenn da steht " kann ", bedeutet das, dass die Behörde einen Ermessensspielraum hat. Für die Ausnutzung des Ermessenspielraumes bedarf es aber eines Grundes. Das heißt, die Behörde muß ihre Entscheidung mit Fakten begründen können und nicht mit Symphatie.

    So ist das nun mal.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    @Jerry

    Dein Text schwankt zwischen naiv und lächerlich! Die Behörde hat offensichtlich von dem "kann" Gebrauch gemacht!

    "Dann schreibst du dass du bereits längst einen neuen PA beantrag hast und ihn in ein paar Tagen abholen kannst."

    ..und wer soll das glauben? Das Ordnungsamt schaut einmal in den Computer und sieht doch wohl sofort ob (oder nicht) bei der Meldestelle ein neuer PA beantragt wurde. Wir leben in 2010!!

    "Klappt zwar nicht immer aber manchmal"

    Das klappt nicht 1x in 100 Jahren.

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Naja, du musst im Besitz eines gültigen Personaldokuments sein, auch wenn du es inzwischen nicht mehr mit dir herumschleppen musst. Wenn sowohl Perso als auch Pass abgelaufen sind, ist das vermutlich in der Tat eine Ordnungswidrigkeit.

    @ jerry cola: Blödsinn. "Kann" bedeutet, dass die Verhängung eines Bußgeldes im Ermessen der Behörden liegt. Und die haben ja offensichtlich bereits entschieden. Der Rechtsweg bedeutet in diesem Fall für den Fragesteller höchstens zusätzliche Kosten, vor allem, wenn noch unwahre Behauptungen aufgestellt werden, die sich leicht falsifizieren lassen...

    @sweety: Falsch. Du musst einen besitzen und ihn auf Verlangen der Polizei vorzeigen. Das heißt aber nicht, dass du ihn dabeihaben musst. Du kannst ihn auch am nächsten Tag auf der Wache vorbeibringen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du mal bedenkst, dass es deine eigne schuld ist. dann beantrage flink den neuen ausweis. sprich höflich mit dem zuständigen, und zeig dich reuig. die gebühren musst du zahlen, um die buße kommst du evtl. drumherum.

    und lern was draus.

    Quelle(n): bei mir hats funktioniert
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ganz kurz erklärt:

    Es gibt ein Personalausweis Gesetz. In einem Gesetz stehen Bestimmungen. Und danach einen kleinen Anhang wo drin steht, was es kostet, verstößt man gegen diese Bestimmungen.

    Und so setzt sich jetzt Dein Bussgeld zusammen.

    Nur wenn Du einen gültigen Reisepass hast, brauchst Du keinen Personalausweis. Sonst ist dieser Pflicht.

    Das ist alles andere als ein Fake. Das ist finanzieller Ernst der Bussgeldbehörden.

  • TQ
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist schon immer so im Gesetz.

    Es war mal Billiger, 50.-DM

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, so ist das in D!

    Zahle und räche dich dafür bei der nächsten Gelegenheit, die bietet sich immer einmal wieder!

    50 Autofahrer am Straßenrand durch Winken vor der Radarkontrolle warnen, mit ausgestreckten fünf Fingern, das macht schon ein Minus von mind. 500,- Euro. Bringt dir zwar nichts mehr in die Kasse aber viel Genugtuung. Darfst es nur nicht zu lange machen, sonst gehen die nachschauen warum keiner mehr in ihre Falle tappt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    kann ich nur sagen ,

    sei froh das du nicht in münch.... wohnst ,

    ein bekannter muste 60,- euro hin blättern.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Scheinbar ja, am besten sofort Widerspruch einlegen mit der Begründung des Gesetzestextes Abs. 2 Die Sache KANN mit einer Geldbuße geahndet werden, da steht nix von soll, muss oder ist mit einer Gelkdstrafe und daher lehnst du dies ab und damit nicht nochmehr Steuergelder verschwendet werden ist dieses Verfahren sofort einzustellen! Dann schreibst du dass du bereits längst einen neuen PA beantrag hast und ihn in ein paar Tagen abholen kannst. Und dass sie dich mal kreuzweise können...nein das schreib besser nicht, eher so: ich erwarte nun in der Gelegenheit nichts mehr von Ihnen zu hören.

    Klappt zwar nicht immer aber manchmal

    § 5 Ordnungswidrigkeiten

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer

    1.

    vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,

    2.

    es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oder

    3.

    gegen das Verbot

    a)

    der Verwendung der Seriennummern gemäß § 4 Abs. 2 oder

    b)

    der Verwendung des Personalausweises zum automatischen Abruf personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 oder

    c)

    der Verwendung des Personalausweises zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3

    verstößt.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist doch nicht mehr zu fassen... typisch die Behörden heut zu tage

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