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Darf eine 20 Jährige 6 Tage in der Woche beschäftigt werden?

Eine Freundin von mir arbeitet jede Woche Mo - Sa, Freitags hat sie schon um 13 uhr Dienstschluss! Sie hat nur Sonntags frei. Wie ist hier die Rechtslage?

Update:

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19 Antworten

Bewertung
  • Klaus
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das kommt auf den Arbeitsvertrag an.

    Ist sie und der Arbeitgeber damit einverstanden, so ist das rechtens.

    Siehe nur mal die Ärzte in den Krankenhäusern, die Polizei usw..

    >>9<<

  • shelly
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    deine freundin ist ja wohl nicht mehr minderjährig. das jugendschutzgesetz greift da also nicht. im allgemeinen existieren in deutschland tatsächlich 6 wochenarbeitstage, auch wenn einige firmen davon keinen gebrauch machen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    20 Jahre. Erwachsen ;-)

    Jugendschutz gibt es nur bis unter 18 Jahre ;-)

    Von daher dürfte sich die Frage von selbst beantworten ;-)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, so was gibt es und ist ganz normal,

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wieso nicht? Die ist doch Volljährig.

    Rechtslage??? Sie hat den Vertrag doch Unterschrieben. Sie muss doch Vorher gewusst haben das sie eine 6 Tage Woche haben wird.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    die sechs-tage-woche wurde, soviel ich weiß, bis heute nicht abgeschafft. gültig ist nur eine höchststundenanzahl.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Um Gottes Willen , das arme Kind. So eine Firma müsste sofort geschlossen werden.

    Millionen Arbeitnehmer arbeiten 6 Tage in der Woche. Viele Tausende Landwirte sogar 7 Tage !

    Den freien Samstag gibt es erst seit den 70er Jahren.

    Aber du hast Recht: mit Harz4 hat man 7 Tage in der Woche frei.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt drauf an wo und was sie arbeitet .

    Die Zeiten als der Samstag frei war sind lange vorbei.

    Sei froh das wenigstens der Sonntag frei ist , denn es gibt genügend

    Berufe wo auch Sonntags gearbeitet wird ( Krankenhäuser, Wachdienste, Polizei, Feuerwehr)

    um nur einige zu nennen . Desweiteren kommt es darauf an was der Arbeitsvertrag regelt (Anzahl der Wochenstunden).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja sicher darf sie das, wenn sie sich das gefallen lässt, schließlich ist sie doch Volljährig.

    Mfg

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich sag dir mal eins: Beim Zivildienst musste ich im Schichtdienst teilweise 10 Nächte durcharbeiten. Und bekam dafür nicht mal irgendeine Vergütung. Und da war ich 19 Jahre alt. Und durfte mir die Arbeitsbedingungen noch nicht mal aussuchen!

    Ich sags immer wieder: Frauen in den Zivildienst!

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