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Wie lang darf ein Hund bellen?
bis eine fristlose,bzw zum 15.04.2010 kündigung gerechtfertigt ist??Mir wurde heute die wohnung fristlos gegündigt,also bis zum 15.04.2010 hätte ich wohnung besen rein zu verlassen.Grund ist das mein hund duernd bellt,aber das tut sie gar nicht.Die bellt nicht mal wenn einer an der Tür klingelt oder besuch da ist.Klar bellt sie auch mal,aber nicht immer und ständig,noch nicht mal täglich könnte ich jetzt sagen.Desweiteren würde ich angeblich nicht den hausflur wischen,was ich auch die letzten acht wochen nicht getan habe und auch nicht weiter tun werde,weil ich jemanden habe der alle 14 tage kommt und meinen hausflur wischt.Ist diese kündigung gerecht fertigt????Alle im haus haben vor anschaffung eine erklärung unterschrieben,das sie nichts gegen die hundehaltung haben und nun soll sich angeblich jemand im haus über das ständige gebelle beschwerd.
Ich habe keine Mietschulden oder verzögerung bei der Mietzahlung,zahle meist eine Woche vorm ersten die miete für den kommenden monat
Zum Anwalt gehe ich,keine frage,morgen nachmittag und was das reinigen des flures angeht,bin ich und meine nachbarin eigentlich hier die einzigsten die es für nötig halten zu wischen
10 Antworten
- QuovadisLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn du vorher keine Abmahnung bekommen hast ist eine fristlose Kündigung nicht möglich. Mit dem Bellen ist es so eine Sache. Es gibt Gerichtsurteile wo festgelegt wurde wann und wie oft oder wie lange ein Hund bellen darf. Ich könnte es meinem Hund hundert mal erklären er will es einfach nicht begreifen. Wie sollte er auch?
Die Kehrwoche wird oft sehr ernst genommen und man sollte bemüht sein dieser auch nachzukommen.
An Deiner Stelle würde ich mich mit jedem Nachbarn der diese Erklärung unterschrieben hat in Verbindung setzen um zu erfahren, was es mit dem Bellen auf sich hat.
Übrigens wenn du die Kündigung nicht akzeptierst, müsste der Vermieter eine Räumungsklage einreichen und es wird dann vom Gericht entschieden. Du dürftest dir dann große Hoffnung auf eine Abweisung machen.
Viel Glück, frohes Putzen ohne Gebell ( Scherz ).
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der Vermieter muss die Kündigung begründen. Er muss beweisen, dass die Gründe gerechtfertigt sind. Hat er dem störenden Mieter keine Abmahnung - also eine Möglichkeit der Abhilfe geschaffen - zugestellt, wird er es mit seiner Kündigung schwer haben.
Auch muss der Hinweis des Widerspruchrechts in der Kündigung vorhanden sein. Möchte der Mieter weiter dort wohnen bleiben, sollte er der Kündigung widersprechen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das gehäufte Bellen ist nachzuweisen. Leg ein Protokoll an, wann dein Hund bellt und frag, wieviel angeblich gehört worden ist. Der Beschwerdeführer sollte seinerseits ein Protokoll angelegt haben. Unstimmigkeiten muss Er beweisen. Da will dich wohl einer rausekeln. Wenn du jemand für die Kehrwoche bestellt hast, musst du trotzdem dafür geradestehen, dass es gemacht wird und gut gemacht wird. Es bleibt deine Verantwortung. Wenn dir daraus Schwierigkeiten erwachsen kannst du dir entstehende Kosten bei deiner Putzi wiederholen- so wie StraÃenschneefegedienst und einer ist gestürzt. Reinigungsdienste sind versichert. Schlecht, wenn das Schwarzarbeit war oder eine private Putzi.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Auf alle Fälle der Kündigung widersprechen. Wegen des Reinigens gibt es immer Probleme da man schlecht sagen kann wurde nicht oder wurde nur schlecht gereinigt, oder hat die Nachbarin niemand beim Reinigen gesehen. Da hast auf alle Fälle einen Zeugen, dass gereinigt wurde. Auch wegen dem Bellen werden die Meinungen Deiner Nachbarn auseinander gehen. Da laut Vertrag Tierhaltung wahrscheinlich verboten ist,und es zu Problemen kommt, wirst Du vermutlich den Hund abschaffen müssen, wenn es mit der Nachbarin keine Einigung gibt.- Ich vermute Sie hat nur Angst vor dem Hund - Denke daran, Dein Vermieter nicht nicht als eine Aussage einer Nachbarin in der Hand. Ich hoffe, Du hast von ihn auch eine schriftliche Erlaubnis wegen der Hundehaltung, sonst nützt Dir die Einverständniserklärung der Nachbarn nichts.
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- BolleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Laut Mietrecht,darf ein Hund eine halbe Stunde am Tag bellen.Laà Dir das nicht gefallen.So einfach,kann man Dich nicht rausschmeiÃen,schon gar nicht,wenn die meisten Nachbarn,sich nicht belästigt fühlen.Nimm einen Anwalt,denn alleine,kommt man da nicht weiter.
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
ich hab 3 Jahre in einer Immobilienfirma gelernt
Jaja, das leidige Thema mit Hunden kenn ich zu genüge.
Erst einmal gut das du zum Anwalt gehst denn eigentlich find ich die fristlose Kündigung übertrieben.
Aus meiner Zeit in der Immobilienfirma weià ich das andere Mieter erst einmal ein Lärmprotokoll führen müssen und das in der Regel für 2 Wochen
Danach müsste dich der Vermieter erstmal abmahnen.
Wegen der Hausordnung: Das klingt zwar jetzt fies, aber wenn die Mieter das nicht auf die Reihe bekommen, muss sich der Vermieter halt eine Hausreinigung holen und die Kosten werden euch allerdings auf die Betriebskosten umgelegt und das wird aber dann nach qm der Wohnung berechnet, also wer eine groÃe Wohnung hat, zahlt mehr
Hoff doch das ich dir helfen konnte.
Alles gute.
- catternutesLv 4vor 1 Jahrzehnt
Das Problem ist,das Du in einem Miethaus wohnst.Auch wenn alle Parteien unterschrieben haben ist immer einer dabei der später quer schieÃt.Hundegebell ist für viele lästig und störend ob nun viel gebellt wird oder nur wenig .Da braucht nur ein Nachtschicht Arbeiter dabei zu sin,der gestört wurde und schon hast Du den Ãrger.
Solange sich niemand belästigt fühlt kann der Hund so lange bellen wie er will,aber da es nun mal in eurem Hause nicht so ist und Beschwerden bei der Hausverwaltung eingehen,bleibt denen nichts anderes übrig als Dir zu kündigen.Versuche es mal mit einem Mieterschutzverein oder einem klärenden Gespräch mit der Hausverwaltung,viel eicht liegt der Grund ja auch ganz woanders und das Bellen war nur ein Vorwand.Biete denen doch an den Hund abzuschaffen,dann müssen die Farbe bekennen.
- WandervogelLv 5vor 1 Jahrzehnt
Man soll sich vom Vermieter nicht alles bieten lassen da gibt es schon komische Vögel am besten ist es beim Mieterbund bei zu treten. Dort erhältst du als Mitglied kostenlosen Rechtsbeistand und vieles andere sind ca. 70€ im Jahr habe das nach meinem ersten Vermietervogel gemacht und brauche es zwar jetzt nicht mehr aber wer weià was noch kommt.
LG
- Lord MLv 7vor 1 Jahrzehnt
Darüber solltest Du mit einem Anwalt diskutieren!
Ich hatte auch Nachbarn, die fristlos rausgeworfen wurden. Deren Hund hat ununterbrochen Stundenlang - auch in der Nacht - durchgebellt, so lange niemand zu Hause war. Dummerweise war Herrchen immer auf Nachtschicht...
Und was die Treppenhausreinigung angeht, dazu kann ich mich nicht äuÃern. Möglicherweise hast Du die Reinigung nicht ernst genug durchgeführt? Einige Nachbarn sind da sehr pinibel, weil nicht jede Sprosse vom Handlauf auf Hochglanz gebracht, der Boden nicht gebohnert und die Fenster nicht geputzt wurden.
Grundsätzlich hast Du immer das Recht, gegen eine Kündigung Widerspruch einzulegen, aber das sollte lieber ein Anwalt für Dich übernehmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
er darf genau 3 mal pro tag bellen mit abständen von mindestens 2 std.
achja er muss seit 2010 auch zuhause an der leine geführt werden.
mfg hundeexperte*