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Mietminderung gerecht?
vor dem Ende des letzten Jahres schon wurde der Vermieter auf undichte Fenster hingewiesen. Es waren sogar 2 Firmen vor Ort um den Schaden festzustellen mit dem Ergebnis, es muss Ausgetauscht werden. Nun habe ich mit diesen Fenstern den Winter über gelebt. Vor etwa einem Monat habe ich die Vermieterin noch einmal mündlich darauf angesprochen das es langsam zu viel sei und ich die Miete kürzen würde wenn nichts passiert. Anfang des Monats habe ich es ihr dann schriftlich mitgeteilt und den Monat die Miete gekürtzt. Nun habe ich ein Schreiben erhalten das dieses kürzung nicht gelten würde, laut Fensterbauer wäre es eine Unverschämtheit. Es gab in der Zeit Schimmelbefall und innen sogar Eis auf der Scheibe. Bin ich nun im Recht?
4 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Bei einem Mangel darf der Mieter sofort die Miete mindern, aber auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt an dem er nachweislich den Mangel gemeldet hat. Zusätzlich sollte der Mieter dem Vermieter eine angemessen Frist zu Beseitigung des Mangels geben. Nach fruchtloser Fristverstreichung kann der Mieter entweder nach § 536a BGB verfahren und den Schaden per Ersatzvornahme selbst beheben lassen, oder ein Zurückbehaltungsrecht in Anspruch nehmen.
Der Mieter ist verpflichtet einen Mangel unverzüglich zu melden.
Bei einem Mangel ist es (zunächst) unerheblich, ob der Vermieter den Mangel zu vertreten hat oder nicht. Bei Schimmel ist der Vermieter beweispflichtig.
Ob jemand recht bekommt auch wenn er im Recht ist, hängt immer vom Richter und dem Einzelfall ab. In den Rahmenbedingungen die das Recht bietet, darf der Mieter bei Mängeln die Miete mindern.
PS. Bei mir hätten angeblich auch schon die Mitarbeiter eines Messdienstleisters gelacht, weil ich, in einer Heizkostenabrechnung, bei der "beheizten Wohnfläche" den Balkon und den Flur (ohne Heizkörper) abgezogen habe.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sagen wir mal so: ob du im Recht bist, entscheidet letztlich ein Richter.
Formal hast du aber auf den ersten Blick richtig gehandelt - es ist jetzt Sache der Vermieterin, dagegen vorzugehen, wenn sie dich im Unrecht sieht.
Meiner Ansicht nach ist die Minderung der Miete übrigens nicht mehr gegeben, wenn es wieder wärmer wird und du durch die mangelhaften Fenster keine Einschränkung der Nutzbarkeit deiner Wohnung erleidest.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Mietminderungen sollte man nie ohne einen Anwalt durchführen. Das Eis auf dem Fenster deutet auf hohe Luftfeuchtigkeit in der Wohnung hin. Durch neue Fenster wird das noch stärker und die Schimmelgefahr gröÃer. Ferner kannst Du nicht ausrechnen wie hoch eine Minderung ausfallen muss. Ist zu viel gemindert worden bist und im Mietrückstand und er Vermieter kann Dir nach einigen Monaten fristlos kündigen. Die Prozentangaben im Internet stammen von Urteilen die aber nichts mit Deinem Zustand zusammenhängen. Ob die Mietminderung gerecht ist kann Dir nur ein Sachverständiger sagen, wenn das Fenster reparaturbedürftig ist. Hier kann das keiner erkennen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Frage ist, wie lange wohnst Du schon in der Wohnung? Vermutlich nicht allzu lange.
Vermutlich ist der Zustand Fenster entsprechend dem Alter des Hauses. Man kann dann ja wohl schlecht in ein altes Haus einziehen und hinterher alles reklamieren was einem nicht in den Kram passt. Vielleicht ist ja auch die Miete der Wohnung dem Alter und dem Zustand entsprechend niedrig.
Neue Fenster alleine verhindern keinen Schimmel, im Gegenteil, meist tritt das Problem erst richtig nach Teilsanierungen auf.