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Majo fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 1 Jahrzehnt

STALKER! Hat jemand Erfahrung oder Kenntnis was man tun kann, um solch einen Menschen los zu werden?

Muß erst etwas geschehen? Oder hat die betreffende Person Recht auf Schutz? Auf wirksamen Schutz?

Update:

Die einstweilige Verfügung besteht bereits. Die Verfolgung hört nicht auf, nimmt bedrohliche Züge an. Er wird immer dreister. Gespräche führen zu nichts. Der Polizei sind die Hände gebunden (?!). Wie kann man ihn stoppen?

7 Antworten

Bewertung
  • Lene
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn eine einstweilige Verfügung existiert, sind der Polizei garantiert nicht die Hände gebunden. Dafür gibt es § 238 im StGB.

    Außerdem findest du hier Hilfe:

    http://www.deutsche-stalkingopferhilfe.de/

    http://www/ stalking-forum.de/

  • vor 1 Jahrzehnt

    früher war es so solang er dir nix getan hat durfte die polizei nichts machen das gesetzt wurde seit juni war das glaube ich geändert. wende dich an die polizei alles weitere werden die dir sagen können. das immer spezifisch darauf wie stark sag ich jetzt einfach mal du verfolgt wirst

  • vor 1 Jahrzehnt

    bei der polizei melden

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst eine einstweilige Verfügung beantragen, dass er sich dir nicht nähern darf, nicht anrufen etc.!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Neues Gesetz:

    Stalker in den Knast

    Nachts klingelt das Telefon, tagsüber lauert der Ex-Freund vor der Tür: Mehr als 800.000 Menschen in Deutschland werden jedes Jahr Opfer von Stalking. Nun hat der Gesetzgeber endlich reagiert, die Täter können mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Von Svenja Friedrich

    Telefonterror ist ein typisches Mittel von Stalkern, um ihre Opfer zu erreichen

    Eine Frau sitzt in einem Zimmer, ihr Telefon klingelt und ein "unbekannter Anrufer" wird auf dem Display angezeigt. Eigentlich eine harmlose Situation, wenn nicht genau dieser Anrufer in den letzten drei Stunden 14-mal angerufen hätte. Mit jedem Klingeln steigt die Panik, mit jedem Anruf rinnen Schweißperlen über die Stirn. Telefonterror ist aber nur eine von vielen Formen des Stalkings. Bekannt sind unter anderem SMS-Terror, Nötigung, wiederholtes Klingeln an der Wohnungstür, Beleidigung in der Öffentlichkeit oder Bedrohungen. Manchmal gehen Stalker auch weiter, sie brechen bei den Opfern ein, lauern ihnen auf, schlagen sie. Im schlimmsten Fall müssen die Opfer ihre Wohnung und Arbeitsstelle wechseln und können ohne Schutz nicht mehr in die Öffentlichkeit gehen.

    "Stalking-Übergriffe sind keine Seltenheit", erklärt Harald Dressing, Leiter der Forensischen Psychiatrie des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim: "Etwa 11 Prozent aller Menschen in Deutschland werden mindestens einmal in ihrem Leben gestalkt. Auf Deutschland hochgerechnet sind das ungefähr 800.000 Fälle pro Jahr." Die Mehrzahl der Opfer, ungefähr 80 Prozent, sind Frauen, die Mehrzahl der Täter hingegen Männer. Zerbrochene Beziehungen sind in der Hälfte aller Fälle der Grund für den Beginn des Stalkings.

    Neue Perspektiven durch Anti-Stalking-Gesetz Der Bundestag hat am Donnerstag ein Anti-Stalking-Gesetz verabschiedet. Es soll Opfer schützen, Täter abschrecken und nötigenfalls bestrafen. Das Gesetz, der neue Paragraf 238 des Strafgesetzbuches, sieht einen eigenen Straftatbestand für Formen des systematischen privaten Terrors vor. In Stalking-Fällen können die Behörden nun künftig früher eingreifen. Das permanente "Nachstellen" kann mit Freiheitsstrafen geahndet werden - bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre Haft. Bei Wiederholungsgefahr kann ein Stalker in Untersuchungshaft genommen werden, bevor er sein Opfer erneut schädigen kann.

    Dressing, Experte für Stalking, sieht in dem Anti-Stalking-Gesetz einen eindeutigen Fortschritt. Das bisherige Gewaltschutzgesetz sei im Vergleich dazu nur eine stumpfe Waffe. Es konnte den Opfern von Stalkern nicht wirklich helfen und verwies die Täter nicht in ihre Schranken. Das neue Gesetz ändert dies. "Dadurch, dass Stalking jetzt als Straftatbestand definiert wird, kann den Opfern geholfen werden, bevor es zu ersten gewalttätigen Übergriffen kommt", erklärt Dressing, "zudem wird der Begriff des Stalking sehr weit formuliert, so dass viele Formen der psychischen Angriffe unter diesen Straftatbestand fallen." Immerhin sind viele Stalker erfinderisch und wählen ständig neue Methoden - in dem Glauben, die Opfer so zu erreichen.

    Tipps für Stalking-Opfer Wer Opfer eines Stalkers wird, erhält bislang in Deutschland kaum Hilfe. "Da besteht ein eindeutiges Defizit", so Dressing. Stalker belästigen ihre Opfer meist so langfristig, dass diese psychisch, finanziell und auch sozial geschädigt werden können. Die Bedrängten ziehen sich häufig zurück und isolieren sich sozial. Der erste Schritt aus der Opferrolle ist es, sich beraten zu lassen. Experte Dressing erklärt: "Wenn man sich nur an die Polizei oder einen Psychologen wendet, ist dies nicht ausreichend. Beides muss unbedingt kombiniert werden. Wer in einer Gruppen betreut wird, sollte auch mit der Polizei und einem Rechtsanwalt sprechen."

    Die Polizei wird zunächst feststellen, ob Lebensgefahr für das Opfer besteht. Wenn das Opfer dem zustimmt, wird die Polizei ein so genanntes Gefährdegespräch mit dem Täter führen. Meist schreckt ihn dies bereits vor weiteren Belästigungen ab. Opfer und Polizei können aber auch individuell besprechen, wann das Opfer sich bei der Polizei meldet und um sofortige Hilfe bittet. Mit den Worten "Ich werde gestalkt" wird man generell an Polizisten weitergeleitet, die diese Situation kennen und gezielt eingreifen können.

    Tipp 1:

    Sich informieren Informieren Sie sich über Stalking. Das Geschehen verliert dadurch das Unheimliche. Viele Menschen erleichtert es auch zu erfahren, dass sie keine Einzelfälle sind.

    Tipp 2:

    Kontakt zum Stalker abbrechen Brechen Sie den Kontakt zum Stalker radikal ab. Lassen Sie sich auch nicht auf ein "allerletztes Treffen" ein - es würde nicht das letzte sein.

    Tipp 3:

    Zweitanschluss einrichten Melden Sie den Telefonanschluss, über den Sie belästigt werden, nicht ab. Das steigert nur die Neugier des Stalkers. Lassen sie stattdessen den Anrufbeantworter von einer neutralen Person besprechen. Wenn möglich, richten Sie sich einen Zweitanschluss ei

    Quelle(n): stern.de
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Vom Gesetz gibt es keinen Schutz.

    Es muss erst was passieren, ehe die Behörden (Polizei) eingreifen kann.

    Anzeigen wegen Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede..OK...

    aber wozu, wenn von der Person nichts zu holen ist..

    So sagt die Polizei..

    Ja, echt.

    Als wenn man Geld haben möchte, wenn man bis auf's Knochenmark

    gedemütigt wird.

    Unglaublich.

    Ist aber leider nichts zu machen.

    Muss erst was Schlimmes passieren. Traurig aber wahr.

    Auch für Polizisten nicht immer leicht, da die Faust in der Tasche zu halten,

    kann man sich denken, aber sie müssen sich an die Vorschriften halten.

    ---

    Auch die Polizei könnte/darf diese Leute nicht mit Gewalt stoppen, deswegen schrieb ich ja, dass sie die Faust in der

    Tasche halten müssen, selbst wenn sie jemanden mit

    Gewalt wegholen möchten.

    Man muss sich auf jeden Fall Zeugen holen, die den kompletten Vorfall erfahren, die im Notfall sofort eingreifen könnten und die auch hinterher dem Gericht als Zeuge zur Verfügung stehen...

    wenn es dann nicht zu spät ist, heißt es..

    aber einen totalen Schutz vor gewaltätigen psychisch kranken Stalkern gibt es nicht.

    Wie gesagt: Anderen von der Sache erzählen,

    notfalls Fremden und Familie, Arbeitskollegen und Freunden sowieso...

    Wenn sie von mehreren im Auge behalten werden, ist schon mal ein kleiner Schutz da.

    Würde ich privat so gestalkt, würde die Person, die es macht fast überall von Leuten beobachtet, die sie nicht einmal kennt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du immer daran denkst ihn niemals zu vergessen wirst Du es niemals schaffen.

    Einfach aufhören.

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