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muss ich renovieren wenn ich ausziehen möchte?

habe gehört dass es ein neues gestz gibt, welches besagt, dass ich nicht mehr die wohnung kompltt renovieren muss beim auszu, nun die frage muss ich das? habe hinweise für eine bevorstehende wohnungsrückgabe von meinem vermieter erhalten, der mir echt die luft zum atmen nimmt.

nicht akzeptiert:

mehrere Tapeten übereinander geklebt

mustertapeten überstreichen

raufasertapete mehr als drei mal überstrichen

tapeten nicht auf stoss geklebt

offene nähte zwischen den einzelnen tapetenbahnen

-untergrundbahndlung nicht ordentlich, dazu zählt:

nikotin schlägt durch

tapeten auf porösen putz aufgebracht

und unebener untergrund

nicht verschlossene bzw. mangelhaft verschlossene düberllöher und einfach übertapeziert

ungleichmässige anstriche, nicht deckend oder scheckig

rollenstrukturen erkennbar oder wolkiger anstrich und nicht deckend

tapetenablösung und hohlstellen

schmutzartikel bzw pinselhaare eingestrichen

streifiger anstrich und unterschiedlicher glanzgrad

lackläufer und farbnasen

keine unterbodenbehandlung von holzflächen usw

falscher lack bei schönheitsreperaturenan heizkörpern und heizungsrohren

das alles soll ich einhalten und hatte die wohnung mit einer sechsschichtigen tapete erhalten, welche ich komplett abreissen musste und neu herstellen musste, hatte aber vom vermieter dafür 200 euro bekommen, wenn ich es selber mache,habe hier aber sämtliche mängel die an den vermieter herangtragen wurde aber nichts gemacht wurde. soviel dazu

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn von der Auszugs-Renovierung nichts im Mietvertrag steht dann brauchst du auch nicht zu Renovieren wenn du ausziehst.

    ff

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt kein neues Gesetz, sondern eine Rechtsprechung. Diese besagt, dass wenn eine Endrenovierungsklausel den Mieter unangemessen benachteiligt, sie unwirksam ist. Ob so eine unwirksame Klausel hier in Betracht kommt, kann man nicht sagen, weil hier der Wortlaut des Mietvertrages fehlt.

    Grundsätzlich kann man sagen, dass wenn die Endrenovierungsklausel so formuliert ist, dass man auf jeden Fall renovieren muss, dann ist sie unwirksam.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Und wie sieht deine Schönheitsrepklausel im Mietvertrag aus?

    Sind da starre Jahresfristen drin? Bäder alle 3 Jahre, Flure alle 7 Jahre, Wohnräume alle 5 Jahre? Das ist ungültig.

    Ist eine Abschlagklausel drin? 1 Jahr nach Ablauf der Renovierung 30% zahlen eines Malergeschäftskostenvoranschlags, 2 Jahre 50%, 3 Jahre 80%? Das ist auch ungültig.

    Steht drin Renovierung bei Einzug, während der Mietzeit und am Ende auch ohne Rücksicht auf erfolgte Renovierungen? Das ist ungültig.

    Die Wohnung ist weiß zu übergeben? Das ist ungültig.

    Grundsatz ist auf jeden Fall, dass der Mieter nicht mehr zu renovieren hat, als er selbst verwohnt hat.

    Darüber hinaus ist poröser Putz Sache des Vermieters. Hohlstellen könnten auch Folge von Baumängeln sein- Ablösung durch Feuchte.

    Du schuldest höchstens Arbeit mittlerer Qualität.

    Such dir Hilfe beim Mieterverein. Mit Glück ist die Klausel im MV ungültig. Dann kann der Typ seine Renovierung selbst machen.

    Ansonsten vermitteln die auch Sachverständige, die schauen, ob die Arbeit in der Wohnung tatsächlich unterdurchschnittlich ist oder durch Baumängel Schäden aufgetaucht sind.

    Wenn du tatsächlich renovieren musst, dann rate ich zu Dampftapetenlösegeräten aus dem Baumarkt zum Leihen und zu Vliestapeten mit Rollkleister. Das geht am unkompliziertesten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    hab 3 Jahre in einer Immobilienfirma gelernt.

    Wir sind selber gard über dem Ausziehen aus einer Wohnung und haben von unserem Vermieter ein Beiblatt bekommen wo drauf steht was man machen muss.

    Es stimmt zwar das es so ein Gesetzt gibt, aber mit einer Freizeichnungsklausel im MV ist der Mieter verpflichtet die Wohnung zu renovieren

    Wir haben von der Vormieterin damlas die farbigen Wände bernommen und müssen diese nun streichen.

    Hoff das ich dir helfen konnte.

    Alles gute.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Abgewohnt darf es sein, aber die Arbeiten müssen fachmännisch erledigt worden sein. Du hast noch Geld dafür bekommen. Zwar nicht viel, aber Du warst zufrieden. Wenn die Mängel stimmen ist von fachmännisch nicht viel übrig.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da du bei`m Einzug selber Renoviert hast,MUST du nur Besen rein übergeben.

    Was steht im Mietvertrag?Hast du Kaution bezahlt?

    LG.

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