Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Urlaubsanspruch vor Erziehungsurlaub?
Angenommen ab September beginnt der Mutterschutz, danach Elternzeit. Dann würden der Arbeitnehmerin ja noch die Urlaubstage von Januar bis Ende des Mutterschutzes zustehen. Muss der Arbeitgeber einem dann die Möglichkeit geben diese Tage auch nehmen zu können? Oder kann er aus "betrieblichen Gründen" den Urlaub ablehnen und man hat halt dann mehr oder weniger Pech gehabt und der Urlaub wird dann auf die Zeit nach der Elternzeit verschoben?
4 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo,
ich denke nicht, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist dir deinen Urlaub vor dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit zu geben.
Soweit ich weiß steht im Mutterschutzgesetz lediglich das der Urlaubsanspruch nicht verfällt und man nicht genommenen Urlaub länger geltend machen kann, als normal.
Für die Elternzeit kann dir allerdings für jeden Monat Elternzeit ein Zwölftel des Gesamturlaubsanspruchs gestrichen werden.
Vielleicht solltest du die Frage lieber in einem anderen Forum stellen, z.B. unter http://www.babycenter.de/ Ich denke, die Leute dort kennen sich besser mit diesen Themen aus.
Gruß
- ProfessoressaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Betriebliche Gründe können immer sein, aber im Normalfall bekommst Du den Urlaub vor der Schutzfrist oder kannst ihn bis danach aufheben.
- vor 1 Jahrzehnt
§ 17 Absatz 2 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) sieht folgendes vor:
Vor Beginn der Mutterschutzfrist / der Elternzeit nicht in Anspruch genommener Jahresurlaub verfällt nicht, sondern kann nach Ende der Elternzeit genommen werden. Der Jahresurlaub im "Wiederantrittsjahr" erhöht sich entsprechend um die alten Resttage. Wird das Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit nicht fortgesetzt, muss der Arbeitgeber die Urlaubstage abgelten.
Der Arbeitgeber hat auch kein Recht, diese Tage einfach zu kürzen oder auszuzahlen.
Wenn man dies dem Arbeitgeber mal so erklärt wird er meistens eine Möglichkeit finden, den Resturlaub vor der Mutterschutzfrist nehmen zu lassen. Zwingen kann man ihn allerdings dazu nicht.
- vor 1 Jahrzehnt
Der Arbeitgeber ist verpflichtet Dir Deinen Urlaub vor dem Mutterschutz zu geben.