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BAföG-Antrag widerrufen und neu stellen?
Hallo erstmal,
ich habe eine Frage an alle, die sich mit BAföG besser auskennen als ich:
bin seit dem letzten Wintersemester in der Uni eingeschrieben, war allerdings nun noch Vollzeit arbeiten (Vermögen ist keines vorhanden, dennoch würde ich wegen des bisherigen Einkommens recht wenig BAföG erhalten). Den BAföG-Antrag habe ich bereits im Januar gestellt, allerdings hatte ich April als Beginn des Bewilligungszeitraumes angegeben.
Nun habe ich Post vom BAföG-Amt bekommen, in welcher der Bewilligungszeitraum ab Januar angegeben ist (da in diesem Monat der Antrag eingegangen ist).
Da ich jedoch erst ab dem Sommersemester faktisch studieren werde und mein bisheriges Gehalt noch auf Altlasten verwenden musste (Nachweise liegen dem BAföG-Amt vor), möchte ich mich erkundigen, ob die Möglichkeit besteht, den Antrag zu widerrufen und neu zu stellen oder ob in diesem Fall ein Aktualisierungsantrag oder ähnliches gestellt werden kann.
Es würde mich freuen, Hilfe von jemandem zu bekommen, der sich mit solchen Dingen auskennt.
Lieben Dank vorab,
misprint87
Ich sollte vllt ergänzen: mein Bruttoeinkommen von Januar bis März beträgt bereits 7500 €, womit ich, selbst netto, weit über den 4800 € liege. Außerdem wollte ich neben dem Studium noch jobben gehen. Der BAföG-Antrag ist bisher noch nicht durch, warte noch auf die Rückmeldung vom Amt, habe bisher also noch kein Geld bezogen.
Das Problem ist nur, dass ich meine vorherige Ausbildung an einer Privatschule noch abbezahlen musste, weshalb von meinem Einkommen kaum was übrig bleibt, sodass ich während des Studiums auf BAföG angewiesen bin.
Danke schon mal für die ausführliche Antwort Mc Pott
1 Antwort
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Da darfst innerhalb eines Jahres (12 Monate des BAföG beziehens) etwa 4800,-€ (unverheiratet, keine Kinder) dazu verdienen. Heißt für dich, da dein Antrag erst ab 01.01.2010 gültig ist, wird dein Einkommen ab dem 01.01.2010 voll angerechnet, wobei die ersten 4800,-€ frei sind. Danach wird dein BAföG entsprechend deines Einkommens gekürzt.
Soll heißen, wenn du bisher weniger verdient hast ist alles im Grünen Bereich, solltest du mehr verdient haben in diesem Jahr, musst du einen Aktualisierungsantrag stellen. Dann wird dein zukünftiges BAföG neu berechnet und dir ggf. das was du bisher zuviel bekommen hast von deinem neuen BAföG Auszahlbetrag in Raten abgezogen. Solltest du dein Antrag komplett zurückziehen, musst du alles bisher bekommene zurückzahlen. Ergo ist eine Aktualisierung günstiger...
Nachtrag:
Die Sachbearbeiter sind aber in solchen Fragen auch recht firm und solltest du darauf ansprechen. Solltest du nämlich Fehler machen bei deinen Angaben, kann man dir recht schnell Betrug vorwerfen und das ist ein teures Unterfangen bei BAföG Angelegenheiten.
2ter Nachtrag:
Also grundsätzlich ist es immer gut etwas dazu zu verdienen (schreibt man das so?) und das verbietet dir auch keiner. BAföG soll dir ja nicht deinen Lebensunterhalt ermöglichen, sondern sozial, sagen wir mal, Benachteiligte unterstützen. Heißt, wenn du mehr verdienst als diese o.g. Grenze, dann bekommst du weniger BAföG. Du musst nur aufpassen das du dein Einkommen immer ordentlich angibst damit man dir keinen Betrug vorwerfen kann, das ist teuer. Es gibt aber noch eine weitere Hürde. Und zwar für die Sozialversicherungen, hier darfst du bis etwa 8000,-€ im Jahr verdienen, ansonsten verlierst du hier das Studentenprivileg (günstige Einstufung usw.). Das aber sehr komplex und möchte ich dir nahe legen dich damit zu befassen.
Wenn ich dir einen Tipp von Student zu Student geben darf. Gehe zum "BAföG"-Amt welches für dich zuständig ist und mach einen Termin. Denen erklärst du das alles was mit BAföG zu tun hat und deinem Einkommen und dann was du verdienen darfst um nicht deien Versicherungsschutz zu verlieren. Bekommst du nämlich mehr als 8004,-€ im Jahr musst du dich über deinen Arbeitgeber versichern lassen und nicht mehr selbst oder über die Eltern. Wie gesagt, das ist alles sehr komplex, evtl. gibt es auch seit diesem Jahr neue höhere Grenzen für dein Einkommen im Bezug auf BAföG das weiß ich nicht, endgültige Rechtssicherheit kann dir nur der Sachbearbeiter des BAföG-Amtes geben. Ich kann dir es nur noch mal ans Herz legen, geh hin und nimm dir die Zeit und das schnellst möglich!