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Muss ich mit Moped auch am Tag mit Rücklicht fahren?

(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. StVZO §49a

Gibt es Ausnahmen für Mopeds?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, die einzige Ausnahme in der FZV ( Nachfolger der StVZO ) betrifft die Kennzeichenbeleuchtung, aber so in der Art das doch wieder das gilt was ausgenommen wurde weil ältere Bestimmungen gelten.

    Rücklicht und Frontlicht dürfen nicht getrennt sein, müssen gemeinsam leuchten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    So weit ich weiß, gibt es da keine Ausnahmen. Abblendlicht und Rücklicht und Kennzeichenbeleuchtung sind immer zusammengeschaltet.

    Das könnte aber durchaus mal anders gewesen sein, kann ich nicht mehr genau sagen.

    Die Pflicht, auch bei Tage das Licht an zu haben, besteht für Zweiräder auch erst seit vielleicht gut 20 Jahren. Ich kann mich auch an Mofas und Mopeds erinnern, die gelbe Rückleuchten hatten, was Modelle betrifft, die 30 Jahre und älter sind.

    Solche Regeln sind also nicht immer in Stein gemeißelt, werden auch im Wandel der Zeit verändert. Aber vom Bremslicht und Blinkanlage abgesehen, meine ich, dass das Rücklicht und Scheinwerfer an Zweirädern immer schon ausnahmslos in einem geschalteten Stromkreis zusammengefasst wurden und nie separat schaltbar waren.

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