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Muss ich den "Schaden" am anderen Hund bezahlen?
Gestern auf der Hundewiese wurde mein Hund von einem anderen Hund attackiert. Normalerweise wehrt sich mein Hund nicht, er bellt oder knurrt ja noch nicht einmal. Normalerweise kommen wir immer mit zerbissenen Ohren nach Hause. Gestern war das anders...
Nach einem kurzen Kampf, den wir unterbinden mussten, ging der andere Hund wesentlich schlechter aus der Sache heraus als meiner. Die Dame verlangt jetzt, dass wir für die Tierarztkosten aufkommen.
Muss ich für die Tierarztkosten aufkommen, auch wenn mein Hund den Streit nicht angefangen hat?
(Das wäre ja nicht so schlimm und ich war anfangs auch bereit dazu (wir sind gut versichert). Ich habe mir nicht viel daraus gemacht weil das Hunde sind und es ganz normal ist das so etwas ab und an mal passiert. Aber sie verlangt noch mehr und damit geht sie meiner Meinung nach viel zu weit. Sie will z.B., dass wir den Hund anleinen wenn wir mit ihm auf der Wiese sind. Sie hat das ganze mit ihrem Niveau ziemlich tief nach unten gezogen. Sie hat das Ordnungsamt kontaktiert. Mal sehen was kommt...)
Beides sind Hündinnen. Die Frau gibt selbst zu das ihr Hund zuerst gekläfft hat, aber meiner hätte ja keinen Respekt vor älteren Hündinnen. Er hätte einfach weggehen müssen, meint sie... Wer zuerst wen gebissen hat lässt sich nicht sagen. Das ging alles so schnell, man hat nurnoch einen Hundeklops hin und herrollen sehen.
16 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Bei zwei unangeleinten Hunden muss derjenige die Hälfte tragen, dessen Hund den Schaden davon getragen hat.
Ausnahme, dein Hund war neben dir, befand sich in deinen Einflussbereich und der andere Hund kam auf Distanz und konnte nicht abgerufen werden.
Das musst du allerdings beweisen können.
Hat dein Hund eine Begleithundprüfung und der andere nicht? Dann stehen deine Chancen auch besser.
Das sie jetzt aber zum Ordnungsamt läuft und deinen Hund als gefährlich hinstellt ist schon ein starkes Stück.
Dreh den Spieß um und melde sie bzw. ihren Hund beim Ordnungsamt.
Grundsätzlich gehe ich mal davon aus, dass diese Wiese eine ausgewiesene Wiese für freilaufende Hunde ist. Wenn nicht, könntet ihr beide Probleme bekommen, wegen der Anleinpflicht. Da kommt es aber drauf an, wie stark die Gemeinde das nachverfolgt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sieht aus wie Notwehr, dein Hund hat sich verteidigt, keine Ahnung gibt es keine Leinepflicht? Hast du wenigstens Zeugen, weil sonst steht Aussage gegen Aussage???
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wir hatten ne´ ähnliche Situation, vor ein paar Jahren. Unsere Hundehaftpflicht hat die op vom Kontrahenten komplett gezahlt. Ich weiß aber auch von einer Bekannten, dass in ihrem Fall nur die Hälfte bezahlt wurde. DAdurch dass das "Opfer" ebenfalls nicht angeleint war, hatten die Halter des Beklagten "Teilschuld". Ruf am besten mal bei der Hotline deiner Versicherung an und erkundige dich. Dadurch, dass die Hunde erstmal relativ friedlich waren und aus unerfindlichen Gründen begonnen haben zu kämpfen, kann dir da niemand einen Vorwurf machen. Und wenn die Tante darauf besteht, dass euer Hund ab sofort an die Leine muß, dann muß sie schon schärferes Geschütz auffahren. Wenn euer Hund bis jetzt immer unauffällig war und kein Verdacht auf "kampfhundisches" Verhalten besteht, dann kann die euch nichts. Ist doch normal, dass Hunde mal raufen. Die soll sich wieder einkriegen. Geht ihr aus dem Weg, sucht euch Unterstützung bei anderen Hundehaltern die ebenfalls die Hundewiese besuchen. Damit ihr Rückandeckung habt. Unser Rüde hat auch erst mit 18 Monaten angefangen sich zu wehren. Bis dato war er immer sehr defensiv. Und irgendwann hat er sich halt dann dochmal gewehrt. Der arme Dackel hatts aber überlebt und unsere Versicherung hat anstandslos gezahlt.
Quelle(n): Ich weiß nicht, ob es ausschlaggebend ist, wer jetzt mit der Beisserei angefangen hat. Meines Wissens nach, müsst ihr die Rechnung des "Opfers" zahlen. Bzw. eben die Haftpflicht. Dafür hat man ja so eine Hundehaftpflichtversicherung. Aber: ruf lieber mal dort an und frag nach. - vor 7 Jahren
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- merlinshexeLv 5vor 1 Jahrzehnt
nun ja, ihr ward ja auf einer hundewiese und das ist ja nun mal ein ort wo man seinen hund auch ohne leine laufen lässt. nun ist es leider zu einer beisserei gekommen und meines wissens, wenn zwei unangeleinte hunde raufen und etwas passiert, dann werden die TA kosten geteilt. mein tipp für die zukunft: kommen hunde auf euch zu die ihr nicht kennt, leine deinen in jedem fall erstmal an, dann bist du auf der sicheren seite.
Nachtrag: hündinnen ist es ziemlich egal ob ihr gegenüber älter ist oder nicht. ihr geht es nur darum konkurenz auszuschalten und ihre eigene art zu erhalten. das ist nun mal die natur und wer damit nicht klar kommt sollte sich keinen hund anschaffen. hunde denken nicht menschlich und respekt vor dem alter kennen sie nun mal gar nicht, ganz im gegenteil. wer älter wird und schwächelt wird ausgeschaltet.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Beide Hunde waren abgeleint und beim Ordnungsamt steht dann aussage gegen aussage und wenn bei euch im Ort Leinenzwang herscht schneidet sie sich noch selbst ins Fleisch ich denke aber das du nicht zahlen musst oder wenn nur die hälfte.
- HeidihoLv 5vor 1 Jahrzehnt
Also prinzipiell ist es mal egal, wer jetzt angefangen hat. Wichtig ist, welcher Hund angeleint war und welcher nicht. Wenn BEIDE Hunde zum Zeitpunkt der Rauferei NICHT angeleint waren bzw. wenn die Hunde in gemeinsamem Einverständins (wenn du mit der Besitzerin vorher geredet hast und ihr ausgemacht habt, dass die zwei laufen dürfen) von der Leine gelassen wurden, kann niemand zur Verantwortung gezogen werden. Du musst nur deinen eigenen Hund verarzten.
Wenn aber einer der Hunde angeleint war, ist derjenige, dessen Hund frei gelaufen ist, verantwortlich für den Unfall und muss für die Schäden aufkommen.
Was die Reihenfolge der Attacke angeht: WEnn es klar ist, dass dein Hund den Streit nicht angefangen hat (du bist einfach so mit ihm dahinspaziert und plötzlich ist der andere Hund hergerannt und hat ihn angefallen), dann ist rein logisch gesehen schon der andere Hund Schuld. Die Besitzerin hat kein Recht, sich aufzuregen wenn dein Hund den ihren bei dem Versuch, sich zu wehren, verletzt.
Den Hund anzuleinen ist ohnehin überall eigentlich verpflichtend aber wenn ihr freilaufender Hund deinen Hund angefallen hat, wäre es egal, ob er an der Leine ist oder nicht.
Es wäre gut gewesen, in dieser Situation gleich ein paar Leute als Zeugen festzuhalten da die aufgebrachte Hundebesitzerin es ernst meinen könnte...
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja - eindeutig, weil es zu den Pflichten eines Hundehalters gehört, daß er durch Beißen weder Menschennoch andere Tiere verletzt - Wer da von den beiden Hunden angefangen hat ist dann eigentlich ohne Belang -
- ?Lv 4vor 1 Jahrzehnt
du musst nicht zahlen sie muss dir eig. zahlen da IHR hund deinen angegriffen hat!!
also mach dir nichts draus :)